zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 30

David rettet die Seinen aus der Hand der Amalekiter

1 Als nun David samt seinen Männern am dritten Tag gen Ziklag kam, waren die Amalekiter in das Mittagsland und in Ziklag eingefallen und hatten Ziklag geschlagen und mit Feuer verbrannt 2 und hatten die Weiber und alles, was dort war, hinweggeführt, klein und groß. Sie hatten aber niemand getötet, sondern sie hinweggetrieben und waren ihres Weges gezogen. 3 Als nun David samt seinen Männern zur Stadt kam und sah, daß sie mit Feuer verbrannt und ihre Weiber, ihre Söhne und Töchter gefangen waren, 4 erhoben David und das Volk, das bei ihm war, ihre Stimme und weinten, bis sie nicht mehr weinen konnten. 5 Und die beiden Weiber Davids, Achinoam, die Jesreelitin, und Abigail, das Weib Nabals, des Karmeliters, waren auch gefangen weggeführt worden. (1. Samuel 25.42-43) 6 Und David war sehr bedrängt, denn das Volk wollte ihn steinigen; denn die Seele des ganzen Volks war betrübt, ein jeder wegen seiner Söhne und wegen seiner Töchter. 7 David aber hielt sich fest an dem HERRN, seinem Gott. Und David sprach zu Abjatar, dem Priester, dem Sohne Achimelechs: Bring mir doch das Ephod her! Und als Abjatar das Ephod zu David gebracht hatte, (1. Samuel 23.9) 8 fragte David den HERRN und sprach: Soll ich dieser Horde nachjagen? Werde ich sie einholen? Er sprach zu ihm: Jage ihnen nach; denn du wirst sie gewiß einholen und wirst gewiß Rettung schaffen! 9 Da zog David hin samt den sechshundert Männern, die bei ihm waren. Und als sie an den Bach Besor kamen, blieb eine Anzahl stehen. 10 David aber und vierhundert Mann jagten nach; die zweihundert Mann aber, die stehenblieben, waren zu müde, um über den Bach Besor zu gehen. 11 Und sie fanden einen ägyptischen Mann auf dem Felde, den führten sie zu David und gaben ihm Brot zu essen und tränkten ihn mit Wasser 12 und gaben ihm ein Stück Feigenkuchen und zwei Rosinenkuchen. Und als er gegessen hatte, kam er wieder zu sich selbst; denn er hatte während drei Tagen und drei Nächten nichts gegessen und kein Wasser getrunken. (Richter 15.19) 13 David sprach zu ihm: Wem gehörst du? Und woher bist du? Er sprach: Ich bin ein ägyptischer Jüngling, eines Amalekiters Knecht, und mein Herr hat mich verlassen, denn ich wurde krank vor drei Tagen. 14 Wir sind eingefallen in das Mittagsland der Kreter und in Juda und in das Mittagsland von Kaleb und haben Ziklag mit Feuer verbrannt. (Josua 14.13) (2. Samuel 8.18) 15 David sprach zu ihm: Willst du mich zu dieser Horde hinabführen? Er antwortete: Schwöre mir bei Gott, daß du mich nicht töten, noch in die Hand meines Herrn ausliefern wirst, so will ich dich zu dieser Horde hinabführen! 16 Also führte er ihn hinab und siehe, sie lagen über das ganze Land zerstreut, aßen und tranken und hielten Feste ob all der großen Beute, die sie aus dem Lande der Philister und aus dem Land Juda geraubt hatten. 17 Und David schlug sie von der Morgendämmerung an bis zum Abend des folgenden Tages, so daß keiner von ihnen entrann, außer vierhundert Jünglingen, welche auf Kamele stiegen und entflohen. 18 Also errettete David alles, was die Amalekiter genommen hatten; und seine beiden Weiber errettete David auch. 19 Und es mangelte nichts, weder Kleines noch Großes, weder Söhne noch Töchter noch von der Beute irgend etwas, das sie ihnen genommen hatten. David brachte alles wieder. 20 Und David nahm alle Schafe und Rinder, und sie trieben sie vor ihm her, und sie sprachen: Das ist Davids Beute! 21 Und als David zu den zweihundert Männern kam, die so matt gewesen, daß sie David nicht nachfolgen konnten und am Bach Besor verblieben waren, zogen sie David und dem Volk, das mit ihm war, entgegen. Und David trat zum Volk und grüßte sie. 22 Da antworteten alle bösen und nichtswürdigen Leute unter denen, die mit David gezogen waren, und sprachen: Weil sie nicht mit uns gezogen sind, soll man ihnen nichts geben von der Beute, die wir gerettet haben, außer einem jeden sein Weib und seine Kinder; die sollen sie nehmen und gehen! 23 Da sprach David: Ihr sollt nicht also tun, meine Brüder, mit dem, was uns der HERR gegeben hat, der uns behütet und diese Horde, die wider uns gekommen war, in unsre Hand gegeben hat. 24 Wer könnte eurem Vorschlag gehorchen? Sondern wie das Teil derer ist, die in den Streit hinabgezogen sind, also soll auch das Teil derer sein, die bei dem Gepäck geblieben sind; es soll gleich geteilt werden! (4. Mose 31.27) 25 Das ist seit der Zeit und forthin in Israel zum Brauch und Recht geworden bis auf diesen Tag. 26 Als aber David gen Ziklag kam, sandte er von der Beute den Ältesten in Juda, seinen Freunden, und sprach: Sehet, da habt ihr ein Geschenk von der Beute der Feinde des HERRN! 27 Nämlich denen zu Bethel, und denen zu Ramot im Mittagsland, und denen zu Jattir, 28 und denen zu Aroer, und denen zu Siphmot, und denen zu Estemoa, 29 und denen zu Rachal, und denen in den Städten der Jerachmeeliter, und denen in den Städten der Keniter; 30 und denen zu Horma, und denen zu Koreschan, und denen zu Atach, 31 und denen zu Hebron, und an allen Orten, wohin David mit seinen Männern gekommen war.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)