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1. Samuel - Kapitel 3

Der HERR offenbart sich Samuel

1 Und der Knabe Samuel diente dem HERRN vor Eli. Zu jener Zeit war das Wort des HERRN teuer; es brach sich keine Offenbarung Bahn. (Amos 8.11) 2 Und es begab sich eines Tages, daß Eli an seinem Orte lag; seine Augen hatten angefangen dunkel zu werden, so daß er nicht mehr sehen konnte. 3 Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war. 4 Und der Herr rief den Samuel. Er aber antwortete: Siehe, hier bin ich! 5 Und er lief zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen; geh wieder hin und lege dich schlafen! Und er ging hin und legte sich schlafen. 6 Da rief der HERR abermal: Samuel! Und Samuel stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich; denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen, mein Sohn; geh wieder hin und lege dich schlafen! 7 Samuel aber kannte den HERRN noch nicht, und das Wort des HERRN war ihm noch nicht geoffenbart. 8 Da rief der HERR dem Samuel zum drittenmal. Und er stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Da merkte Eli, daß der HERR den Knaben rief, 9 und Eli sprach zu Samuel: Geh wieder hin und lege dich schlafen; und wenn er dich rufen wird, so sprich: Rede, HERR; denn dein Knecht hört! Samuel ging hin und legte sich an seinen Ort. 10 Da kam der HERR und trat dahin und rief wie zuvor: Samuel! Samuel! Und Samuel sprach: Rede, denn dein Knecht hört! 11 Und der HERR sprach zu Samuel: Siehe, ich tue eine Sache in Israel, daß dem, der es hören wird, beide Ohren gellen werden. 12 An demselben Tage will ich an Eli in Erfüllung gehen lassen alles, was ich wider sein Haus geredet habe; ich will es anfangen und vollenden. 13 Denn ich habe es ihm gesagt, daß ich Richter sein wolle über sein Haus ewiglich, um der Missetat willen, von der er wußte, daß seine Söhne sich den Fluch zuzogen, und er hat ihnen nicht gewehrt. (1. Samuel 2.27) 14 Und darum habe ich dem Hause Eli geschworen, daß die Missetat des Hauses Eli ewiglich nicht gesühnt werden soll, weder durch Schlachtopfer noch durch Speisopfer! 15 Und Samuel lag bis zum Morgen und tat die Türen auf am Hause des HERRN. Samuel aber fürchtete sich, Eli das Gesicht mitzuteilen. 16 Da rief ihm Eli und sprach: Samuel, mein Sohn! Er antwortet: Siehe, hier bin ich! 17 Er sprach: Wie lautet das Wort, das zu dir geredet worden ist? Verbirg es doch nicht vor mir! Gott tue dir dies und das, wenn du mir etwas verbirgst von allem, was er mit dir geredet hat! 18 Da sagte ihm Samuel alles und verbarg nichts vor ihm. Er aber sprach: Es ist der HERR; er tue, was ihm wohlgefällt! (2. Samuel 15.26) 19 Samuel aber wuchs heran, und der HERR war mit ihm und ließ keines von allen seinen Worten auf die Erde fallen. 20 Und ganz Israel von Dan bis Beerseba erkannte, daß Samuel beglaubigt war als ein Prophet des HERRN. 21 Und der HERR fuhr fort, zu Silo zu erscheinen; denn der HERR offenbarte sich dem Samuel zu Silo durch das Wort des HERRN.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)