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1. Samuel - Kapitel 3

Der HERR offenbart sich Samuel

1 Und der Knabe Samuel diente dem HERRN vor Eli. Zu jener Zeit war das Wort des HERRN teuer; es brach sich keine Offenbarung Bahn. (Amos 8.11) 2 Und es begab sich eines Tages, daß Eli an seinem Orte lag; seine Augen hatten angefangen dunkel zu werden, so daß er nicht mehr sehen konnte. 3 Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war. 4 Und der Herr rief den Samuel. Er aber antwortete: Siehe, hier bin ich! 5 Und er lief zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen; geh wieder hin und lege dich schlafen! Und er ging hin und legte sich schlafen. 6 Da rief der HERR abermal: Samuel! Und Samuel stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich; denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen, mein Sohn; geh wieder hin und lege dich schlafen! 7 Samuel aber kannte den HERRN noch nicht, und das Wort des HERRN war ihm noch nicht geoffenbart. 8 Da rief der HERR dem Samuel zum drittenmal. Und er stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Da merkte Eli, daß der HERR den Knaben rief, 9 und Eli sprach zu Samuel: Geh wieder hin und lege dich schlafen; und wenn er dich rufen wird, so sprich: Rede, HERR; denn dein Knecht hört! Samuel ging hin und legte sich an seinen Ort. 10 Da kam der HERR und trat dahin und rief wie zuvor: Samuel! Samuel! Und Samuel sprach: Rede, denn dein Knecht hört! 11 Und der HERR sprach zu Samuel: Siehe, ich tue eine Sache in Israel, daß dem, der es hören wird, beide Ohren gellen werden. 12 An demselben Tage will ich an Eli in Erfüllung gehen lassen alles, was ich wider sein Haus geredet habe; ich will es anfangen und vollenden. 13 Denn ich habe es ihm gesagt, daß ich Richter sein wolle über sein Haus ewiglich, um der Missetat willen, von der er wußte, daß seine Söhne sich den Fluch zuzogen, und er hat ihnen nicht gewehrt. (1. Samuel 2.27) 14 Und darum habe ich dem Hause Eli geschworen, daß die Missetat des Hauses Eli ewiglich nicht gesühnt werden soll, weder durch Schlachtopfer noch durch Speisopfer! 15 Und Samuel lag bis zum Morgen und tat die Türen auf am Hause des HERRN. Samuel aber fürchtete sich, Eli das Gesicht mitzuteilen. 16 Da rief ihm Eli und sprach: Samuel, mein Sohn! Er antwortet: Siehe, hier bin ich! 17 Er sprach: Wie lautet das Wort, das zu dir geredet worden ist? Verbirg es doch nicht vor mir! Gott tue dir dies und das, wenn du mir etwas verbirgst von allem, was er mit dir geredet hat! 18 Da sagte ihm Samuel alles und verbarg nichts vor ihm. Er aber sprach: Es ist der HERR; er tue, was ihm wohlgefällt! (2. Samuel 15.26) 19 Samuel aber wuchs heran, und der HERR war mit ihm und ließ keines von allen seinen Worten auf die Erde fallen. 20 Und ganz Israel von Dan bis Beerseba erkannte, daß Samuel beglaubigt war als ein Prophet des HERRN. 21 Und der HERR fuhr fort, zu Silo zu erscheinen; denn der HERR offenbarte sich dem Samuel zu Silo durch das Wort des HERRN.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.