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1. Samuel - Kapitel 3

Der HERR offenbart sich Samuel

1 Und der Knabe Samuel diente dem HERRN vor Eli. Zu jener Zeit war das Wort des HERRN teuer; es brach sich keine Offenbarung Bahn. (Amos 8.11) 2 Und es begab sich eines Tages, daß Eli an seinem Orte lag; seine Augen hatten angefangen dunkel zu werden, so daß er nicht mehr sehen konnte. 3 Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war. 4 Und der Herr rief den Samuel. Er aber antwortete: Siehe, hier bin ich! 5 Und er lief zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen; geh wieder hin und lege dich schlafen! Und er ging hin und legte sich schlafen. 6 Da rief der HERR abermal: Samuel! Und Samuel stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich; denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen, mein Sohn; geh wieder hin und lege dich schlafen! 7 Samuel aber kannte den HERRN noch nicht, und das Wort des HERRN war ihm noch nicht geoffenbart. 8 Da rief der HERR dem Samuel zum drittenmal. Und er stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Da merkte Eli, daß der HERR den Knaben rief, 9 und Eli sprach zu Samuel: Geh wieder hin und lege dich schlafen; und wenn er dich rufen wird, so sprich: Rede, HERR; denn dein Knecht hört! Samuel ging hin und legte sich an seinen Ort. 10 Da kam der HERR und trat dahin und rief wie zuvor: Samuel! Samuel! Und Samuel sprach: Rede, denn dein Knecht hört! 11 Und der HERR sprach zu Samuel: Siehe, ich tue eine Sache in Israel, daß dem, der es hören wird, beide Ohren gellen werden. 12 An demselben Tage will ich an Eli in Erfüllung gehen lassen alles, was ich wider sein Haus geredet habe; ich will es anfangen und vollenden. 13 Denn ich habe es ihm gesagt, daß ich Richter sein wolle über sein Haus ewiglich, um der Missetat willen, von der er wußte, daß seine Söhne sich den Fluch zuzogen, und er hat ihnen nicht gewehrt. (1. Samuel 2.27) 14 Und darum habe ich dem Hause Eli geschworen, daß die Missetat des Hauses Eli ewiglich nicht gesühnt werden soll, weder durch Schlachtopfer noch durch Speisopfer! 15 Und Samuel lag bis zum Morgen und tat die Türen auf am Hause des HERRN. Samuel aber fürchtete sich, Eli das Gesicht mitzuteilen. 16 Da rief ihm Eli und sprach: Samuel, mein Sohn! Er antwortet: Siehe, hier bin ich! 17 Er sprach: Wie lautet das Wort, das zu dir geredet worden ist? Verbirg es doch nicht vor mir! Gott tue dir dies und das, wenn du mir etwas verbirgst von allem, was er mit dir geredet hat! 18 Da sagte ihm Samuel alles und verbarg nichts vor ihm. Er aber sprach: Es ist der HERR; er tue, was ihm wohlgefällt! (2. Samuel 15.26) 19 Samuel aber wuchs heran, und der HERR war mit ihm und ließ keines von allen seinen Worten auf die Erde fallen. 20 Und ganz Israel von Dan bis Beerseba erkannte, daß Samuel beglaubigt war als ein Prophet des HERRN. 21 Und der HERR fuhr fort, zu Silo zu erscheinen; denn der HERR offenbarte sich dem Samuel zu Silo durch das Wort des HERRN.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.