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1. Samuel - Kapitel 29

David darf am Kriegszug der Philister nicht teilnehmen

1 Und die Philister versammelten ihr ganzes Heer zu Aphek; Israel aber lagerte sich an der Quelle in Jesreel. (1. Samuel 4.1) 2 Und die Fürsten der Philister zogen einher mit Hunderten und mit Tausenden; David aber und seine Männer bildeten die Nachhut mit Achis. 3 Da sprachen die Fürsten der Philister: Was sollen diese Hebräer? Achis sprach zu ihnen: Ist nicht dieser David der Knecht Sauls, des König Israels, der nun schon Jahr und Tag bei mir gewesen ist und an dem ich nichts gefunden habe seit der Zeit, da er von Saul abgefallen ist, bis auf diesen Tag? 4 Aber die Fürsten der Philister wurden zornig auf ihn und sprachen zu ihm: Laß den Mann umkehren, daß er wieder an seinen Ort komme, dahin du ihn bestellt hast, daß er nicht mit uns zum Streit hinabziehe und im Streit unser Widersacher werde; denn womit könnte er seinem Herrn einen größeren Gefallen tun, als mit den Köpfen dieser Männer? 5 Ist er nicht derselbe David, von dem sie beim Reigen sangen und sprachen: Saul hat seine Tausend erschlagen, David aber seine Zehntausend! (1. Samuel 18.7) 6 Da rief Achis David und sprach zu ihm: So wahr der HERR lebt, ich halte dich für aufrichtig, und dein Ausgang und Eingang mit mir im Heere gefällt mir wohl; denn ich habe nichts Arges an dir gefunden seit der Zeit, da du zu mir gekommen bist, bis auf diesen Tag; aber du gefällst den Fürsten nicht! 7 So kehre nun um und gehe hin in Frieden, daß du nichts Übles tuest in den Augen der Philister! 8 David aber sprach: Was habe ich denn getan, und was hast du an deinem Knechte gefunden seit der Zeit, da ich vor dir gewesen bin, bis auf diesen Tag, daß ich nicht kommen und wider die Feinde meines Herrn, des Königs, streiten soll? 9 Achis antwortete und sprach zu David: Ich weiß wohl, daß du meinen Augen gefällst wie ein Engel Gottes; aber der Philister Fürsten haben gesagt: Laß ihn nicht mit uns in den Streit hinaufziehen! (2. Samuel 19.28) 10 So mache dich nun am Morgen früh auf samt den Knechten deines Herrn, die mit dir gekommen sind. Und wenn ihr euch am Morgen früh aufgemacht habt, so ziehet hin, sobald es hell ist! 11 Also machten sich David und seine Männer früh auf, um am Morgen wegzugehen und wieder in der Philister Land zurückzukehren. Die Philister aber zogen hinauf gen Jesreel.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)