1. Samuel - Kapitel 27
David im Land der Philister
1 David aber sprach zu seinem Herzen: Ich werde doch eines Tages Saul in die Hände fallen! Es ist nichts besser für mich, als daß ich in der Philister Land entrinne, so wird Saul davon ablassen, mich forthin in allen Landmarken Israels zu suchen, und so werde ich seiner Hand entrinnen. 2 Also machte sich David auf mit den sechshundert Männern, die bei ihm waren, und ging hinüber zu Achis, dem Sohne Maochs, dem König zu Gat. 1, 2 3 Und David blieb bei Achis zu Gat samt seinen Männern, ein jeder mit seinem Haushalt, auch David mit seinen beiden Frauen, Achinoam, der Jesreelitin, und Abigail, Nabals Weib, der Karmeliterin. 3 4 Und als es Saul angesagt ward, daß David gen Gat geflohen sei, suchte er ihn nicht mehr. 5 Und David sprach zu Achis: Wenn ich doch Gnade vor deinen Augen gefunden habe, so laß mir einen Platz in einer der Städte auf dem Lande geben, daß ich darin wohne; denn warum sollte dein Knecht bei dir in der königlichen Stadt wohnen? 6 Da gab ihm Achis an jenem Tage Ziklag. Daher gehört Ziklag den Königen Judas bis auf diesen Tag. 4, 5 7 Die Zeit aber, da David in der Philister Lande wohnte, betrug ein Jahr und vier Monate. 8 David aber und seine Männer zogen hinauf und machten einen Einfall in das Land der Gesuriter und Girsiter und Amalekiter; denn diese waren von alters her die Bewohner des Landes bis nach Schur hin und bis nach Ägypten. 9 Als aber David das Land schlug, ließ er weder Männer noch Weiber leben und nahm Schafe, Rinder, Esel, Kamele und Kleider und kehrte wieder um und kam zu Achis. 10 Wenn dann Achis sprach: Wo seid ihr heute eingefallen? so sprach David: Ins Mittagsland von Juda und ins Mittagsland der Jerachmeeliter und ins Mittagsland der Keniter! 11 David aber ließ weder Männer noch Weiber lebendig nach Gat kommen; denn er sprach: sie könnten wider uns reden und sagen: So und so hat David getan! Und das war seine Weise, solange er in der Philister Lande wohnte. 12 Darum glaubte Achis dem David und gedachte: Er hat sich bei seinem Volke Israel sehr verhaßt gemacht, darum wird er für immer mein Knecht bleiben. 6, 72. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. 8 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. 916 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. 10, 11, 12, 1318 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. 14, 15
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. 16, 17
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 18, 19, 20, 21, 2221 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. 23
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 24, 25, 26
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; 27
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. 28, 29, 3028 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 31, 32, 33
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 34 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. 35, 36, 37, 38, 39, 40
Querverweise
1 1. Samuel 21.11: Da sprachen Achis' Knechte zu ihm: Ist das nicht David, der König des Landes? Ist das nicht der, von welchem sie im Reigen sangen: «Saul hat seine Tausend geschlagen, David aber seine Zehntausend!»
2 1. Könige 2.39: Es begab sich aber nach drei Jahren, daß dem Simei zwei Knechte entliefen zu Achis, dem Sohne Maachas, dem König zu Gat. Und es ward dem Simei angezeigt: Siehe, deine Knechte sind zu Gat!
3 1. Samuel 25.40-43: Und als die Knechte Davids zu Abigail gen Karmel kamen, redeten sie mit ihr und sprachen: David hat uns zu dir gesandt, um dich zu seinem Weibe zu nehmen.
4 Josua 15.31: Lebaot, Silhim, Ain und Rimmon.
5 Richter 1.19: Und der HERR war mit Juda, so daß er das Gebirge eroberte; aber die Bewohner der Ebene vermochte er nicht zu vertreiben; denn sie hatten eiserne Wagen.
6 1. Mose 34.30: Jakob aber sprach zu ihnen: Ihr bringt mich ins Unglück dadurch, daß ihr mich verhaßt macht bei den Einwohnern des Landes, bei den Kanaanitern und Pheresitern, da ich doch nur wenig Leute habe; sie aber werden sich wider mich sammeln und mich schlagen und mich vertilgen samt meinem Haus.
7 2. Mose 5.21: Da sprachen sie zu ihnen: Der HERR sehe auf euch und richte es, daß ihr uns vor dem Pharao und seinen Knechten verhaßt gemacht und ihnen das Schwert in die Hand gegeben habt, uns zu töten.
8 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.
9 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,
10 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
11 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
12 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,
13 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?
14 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!
15 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
16 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern
17 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,
18 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
19 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.
20 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.
21 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
22 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
23 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!
24 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.
25 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
26 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
27 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
28 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
29 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.
30 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»
31 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
32 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.
33 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.
34 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.
35 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
36 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
37 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.
38 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!
39 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
40 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!