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1. Samuel - Kapitel 24

David verschont Sauls Leben in der Höhle von En-Gedi

1 Als nun Saul von den Philistern zurückkehrte, wurde ihm angezeigt: 2 Siehe, David ist in der Wüste Engedi! Und Saul nahm dreitausend junge Männer aus ganz Israel und zog hin, um David samt seinen Männern zu suchen, auf den Steinbockfelsen. 3 Und als er zu den Schafhürden am Wege kam, war daselbst eine Höhle; und Saul ging hinein, seine Füße zu bedecken; David aber und seine Männer saßen hinten in der Höhle. 4 Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, davon der HERR dir gesagt hat: Siehe, ich will deinen Feind in deine Hand geben, daß du mit ihm machest, was dir gefällt! Und David stand auf und schnitt leise einen Zipfel von Sauls Rock. (Psalm 142.1) 5 Aber darnach schlug ihm sein Herz, daß er den Zipfel von Sauls Rock abgeschnitten hatte; 6 und er sprach zu seinen Männern: Das lasse der HERR ferne von mir sein, daß ich solches tue und meine Hand an meinen Herrn, den Gesalbten des HERRN, lege; denn er ist der Gesalbte des HERRN! 7 Also hielt David seine Männer mit Worten zurück und ließ ihnen nicht zu, sich wider Saul zu erheben. Und Saul machte sich auf aus der Höhle und ging seines Weges. (2. Samuel 1.14) (Psalm 105.15) 8 Darnach machte sich auch David auf und verließ die Höhle und rief Saul nach und sprach: Mein Herr und König! Da sah Saul hinter sich. Und David neigte sein Angesicht zur Erde und verbeugte sich. 9 Und David sprach zu Saul: Warum folgst du den Worten der Leute, welche sagen: Siehe, David sucht dein Unglück? 10 Siehe, an diesem Tage siehst du mit eigenen Augen, daß dich der HERR heute in der Höhle in meine Hand gegeben hat; man gedachte dich umzubringen, aber ich schonte deiner, denn ich sprach: Ich will meine Hand nicht an meinen Herrn legen; denn er ist der Gesalbte des HERRN! 11 Nun denn, mein Vater, siehe, siehe doch den Zipfel deines Rockes in meiner Hand! Da ich nur den Zipfel deines Rockes abschnitt und dich nicht umbrachte, so erkenne und siehe daraus, daß nichts Böses in meiner Hand ist, auch keine Übertretung; ich habe auch nicht an dir gesündigt; du aber stellst mir nach dem Leben, es wegzunehmen! 12 Der HERR wird Richter sein zwischen mir und dir; und der HERR wird mich an dir rächen, aber meine Hand soll nicht über dir sein. 13 Wie man nach dem alten Sprichwort sagt: Von den Gottlosen kommt Gottlosigkeit! darum soll meine Hand nicht gegen dich sein! (Römer 12.19) (1. Petrus 2.23) 14 Wen verfolgst du, König von Israel? Wem jagst du nach? Einem toten Hund, einem Floh? 15 Der HERR sei Richter und richte zwischen mir und dir, und er sehe darein und führe meine Sache und spreche mich los von deiner Hand! 16 Als nun David aufgehört hatte, solche Worte zu Saul zu reden, sprach Saul: Ist das nicht deine Stimme, mein Sohn David? Und Saul erhob seine Stimme und weinte 17 und sprach zu David: Du bist gerechter als ich; denn du hast mir mit Gutem vergolten, ich aber habe dir mit Bösem vergolten! 18 Und du hast heute bewiesen, daß du Gutes an mir getan hast, da der HERR mich in deine Hand gegeben und du mich doch nicht umgebracht hast. 19 Und wie sollte jemand seinen Feind finden und ihn friedlich seines Weges ziehen lassen? Der HERR bezahle dir Gutes für das Gute, das du heute an mir getan hast! 20 Und nun siehe, ich weiß, daß du gewiß König werden wirst, und daß das Königreich Israels in deiner Hand bestehen wird. 21 So schwöre mir nun bei dem HERRN, daß du meinen Samen nach mir nicht ausrotten und meinen Namen aus meines Vaters Hause nicht vertilgen wirst! (1. Samuel 23.17) 22 Und David schwur dem Saul. Da zog Saul heim; David aber und seine Männer machten sich hinauf auf die Bergfeste.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)