David verschont Sauls Leben in der Höhle von En-Gedi
1Als nun Saul von den Philistern zurückkehrte, wurde ihm angezeigt:2Siehe, David ist in der Wüste Engedi! Und Saul nahm dreitausend junge Männer aus ganz Israel und zog hin, um David samt seinen Männern zu suchen, auf den Steinbockfelsen.3Und als er zu den Schafhürden am Wege kam, war daselbst eine Höhle; und Saul ging hinein, seine Füße zu bedecken; David aber und seine Männer saßen hinten in der Höhle.4Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, davon der HERR dir gesagt hat: Siehe, ich will deinen Feind in deine Hand geben, daß du mit ihm machest, was dir gefällt! Und David stand auf und schnitt leise einen Zipfel von Sauls Rock.(Psalm 142.1)5Aber darnach schlug ihm sein Herz, daß er den Zipfel von Sauls Rock abgeschnitten hatte;6und er sprach zu seinen Männern: Das lasse der HERR ferne von mir sein, daß ich solches tue und meine Hand an meinen Herrn, den Gesalbten des HERRN, lege; denn er ist der Gesalbte des HERRN!7Also hielt David seine Männer mit Worten zurück und ließ ihnen nicht zu, sich wider Saul zu erheben. Und Saul machte sich auf aus der Höhle und ging seines Weges.(2. Samuel 1.14)(Psalm 105.15)8Darnach machte sich auch David auf und verließ die Höhle und rief Saul nach und sprach: Mein Herr und König! Da sah Saul hinter sich. Und David neigte sein Angesicht zur Erde und verbeugte sich.9Und David sprach zu Saul: Warum folgst du den Worten der Leute, welche sagen: Siehe, David sucht dein Unglück?10Siehe, an diesem Tage siehst du mit eigenen Augen, daß dich der HERR heute in der Höhle in meine Hand gegeben hat; man gedachte dich umzubringen, aber ich schonte deiner, denn ich sprach: Ich will meine Hand nicht an meinen Herrn legen; denn er ist der Gesalbte des HERRN!11Nun denn, mein Vater, siehe, siehe doch den Zipfel deines Rockes in meiner Hand! Da ich nur den Zipfel deines Rockes abschnitt und dich nicht umbrachte, so erkenne und siehe daraus, daß nichts Böses in meiner Hand ist, auch keine Übertretung; ich habe auch nicht an dir gesündigt; du aber stellst mir nach dem Leben, es wegzunehmen!12Der HERR wird Richter sein zwischen mir und dir; und der HERR wird mich an dir rächen, aber meine Hand soll nicht über dir sein.13Wie man nach dem alten Sprichwort sagt: Von den Gottlosen kommt Gottlosigkeit! darum soll meine Hand nicht gegen dich sein!(Römer 12.19)(1. Petrus 2.23)14Wen verfolgst du, König von Israel? Wem jagst du nach? Einem toten Hund, einem Floh?15Der HERR sei Richter und richte zwischen mir und dir, und er sehe darein und führe meine Sache und spreche mich los von deiner Hand!16Als nun David aufgehört hatte, solche Worte zu Saul zu reden, sprach Saul: Ist das nicht deine Stimme, mein Sohn David? Und Saul erhob seine Stimme und weinte17und sprach zu David: Du bist gerechter als ich; denn du hast mir mit Gutem vergolten, ich aber habe dir mit Bösem vergolten!18Und du hast heute bewiesen, daß du Gutes an mir getan hast, da der HERR mich in deine Hand gegeben und du mich doch nicht umgebracht hast.19Und wie sollte jemand seinen Feind finden und ihn friedlich seines Weges ziehen lassen? Der HERR bezahle dir Gutes für das Gute, das du heute an mir getan hast!20Und nun siehe, ich weiß, daß du gewiß König werden wirst, und daß das Königreich Israels in deiner Hand bestehen wird.21So schwöre mir nun bei dem HERRN, daß du meinen Samen nach mir nicht ausrotten und meinen Namen aus meines Vaters Hause nicht vertilgen wirst!(1. Samuel 23.17)22Und David schwur dem Saul. Da zog Saul heim; David aber und seine Männer machten sich hinauf auf die Bergfeste.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)