zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 23

David befreit Kehila von den Philistern

1 Es wurde aber dem David angezeigt: Siehe, die Philister streiten wider Kehila und plündern die Tennen! (Josua 15.44) 2 Da fragte David den HERRN und sprach: Soll ich hingehen und diese Philister schlagen? Und der HERR sprach zu David: Geh hin, du wirst die Philister schlagen und Kehila erretten! 3 Aber die Männer Davids sprachen zu ihm: Siehe, wir fürchten uns schon hier in Juda, und nun sollen wir gar nach Kehila gegen das Heer der Philister ziehen? 4 Da fragte David den HERRN wieder. Und der HERR antwortete ihm und sprach: Wohlauf, ziehe hinab gen Kehila; denn ich will die Philister in deine Hand geben! 5 Also zog David samt seinen Männern gen Kehila und stritt wider die Philister und trieb ihr Vieh hinweg und fügte ihnen eine große Niederlage zu. Also errettete David die Einwohner von Kehila. (1. Samuel 19.8) 6 Als aber Abjatar, der Sohn Achimelechs, zu David gen Kehila floh, trug er das Ephod mit sich hinab. (1. Samuel 22.20)

Saul verfolgt David

7 Da ward Saul gesagt, daß David gen Kehila gekommen sei; und Saul sprach: Gott hat ihn in meine Hand übergeben; denn er hat sich selbst eingeschlossen, indem er in eine Stadt mit Toren und Riegeln gegangen ist. 8 Und Saul ließ alles Volk zum Krieg zusammenrufen und gen Kehila hinabziehen, um David und seine Männer zu belagern. 9 Weil aber David wußte, daß Saul Böses gegen ihn plante, sprach er zu dem Priester Abjatar: Bring das Ephod her! (1. Samuel 30.7) 10 Und David sprach: O HERR, Gott Israels, dein Knecht hat als gewiß gehört, daß Saul darnach trachtet, nach Kehila zu kommen und die Stadt um meinetwillen zu verderben. 11 Werden die Bürger von Kehila mich in seine Hand überantworten? Und wird Saul herabkommen, wie dein Knecht gehört hat? Das tue doch, o HERR, Gott Israels, deinem Knechte kund. Da sprach der HERR: Er wird herabkommen! 12 David sprach: Werden die Bürger von Kehila mich und meine Männer in Sauls Hand überantworten? Der HERR sprach: Sie werden dich überantworten!

David flieht in die Wüsten von Siph und Maon

13 Da machte sich David auf, samt seinen Männern, deren etwa sechshundert waren; und sie zogen aus von Kehila und gingen, wohin sie gehen konnten. Als nun Saul angesagt wurde, daß David von Kehila entronnen sei, da stand er ab von seinem Zuge. 14 David aber blieb in der Wüste auf den Höhen und hielt sich auf dem Gebirge auf, in der Wüste Siph. Und Saul suchte ihn sein Leben lang. Aber Gott gab ihn nicht in seine Hand. (1. Samuel 23.19) (1. Samuel 24.1) 15 Als nun David erfuhr, daß Saul ausgezogen sei, ihm nach dem Leben zu trachten, befand er sich in der Wüste Siph, in einem Walde. 16 Da machte sich Jonatan, Sauls Sohn, auf und ging hin zu David in den Wald und stärkte dessen Hand in Gott 17 und sprach zu ihm: Fürchte dich nicht; denn die Hand meines Vaters Saul wird dich nicht finden, sondern du wirst König werden über Israel, und ich will der Nächste nach dir sein. Auch weiß solches mein Vater Saul wohl. 18 Und sie machten beide einen Bund miteinander vor dem HERRN. Und David blieb in dem Walde; Jonatan aber ging wieder heim. (1. Samuel 18.3) 19 Und die Siphiter zogen hinauf zu Saul gen Gibea und sprachen: Ist nicht David bei uns verborgen auf den Hügeln im Walde, auf dem Hügel Hachila, der zur Rechten der Wüste liegt? (1. Samuel 26.1) (Psalm 54.2) 20 So komme nun der König herab, wenn sein Herz darnach gelüstet, so wollen wir ihn in des Königs Hand überantworten. 21 Da sprach Saul: Gesegnet seid ihr von dem HERRN, daß ihr euch meiner erbarmt habt! 22 So geht nun hin und vergewissert euch noch mehr, erkundet und seht, an welchem Ort er sich aufhält und wer ihn daselbst gesehen hat; denn es ist mir gesagt worden, daß er sehr listig sei. 23 Besehet und erkundiget auch alle Verstecke, wo er sich verkriecht, und kommt wieder zu mir, wenn ihr seiner gewiß seid, so will ich mit euch ziehen. Ist er im Lande, so will ich ihn ausfindig machen unter allen Tausenden Judas! 24 Da machten sie sich auf und gingen vor Saul hin gen Siph. David aber und seine Männer waren in der Wüste Maon, in der Ebene, südlich von der Wüste. 25 Da nun Saul mit seinen Männern hinzog, ihn zu suchen, wurde es David angezeigt, und er machte sich zu dem Felsen hinab und verblieb in der Wüste Maon. Als Saul solches hörte, jagte er David nach in die Wüste Maon. 26 Und Saul ging auf einer Seite des Berges, David aber mit seinen Männern auf der andern Seite des Berges. Als aber David eilte, Saul zu entrinnen, umringte Saul samt seinen Männern den David und seine Männer, um sie zu fangen. 27 Aber ein Bote kam zu Saul und sprach: Eile und komm, denn die Philister sind in das Land eingefallen! 28 Da ließ Saul von der Verfolgung Davids ab und zog den Philistern entgegen. Daher heißt man jenen Ort Sela-Hammachlekot. 29 Aber David zog von dannen hinauf und blieb auf den Berghöhen von Engedi.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.