zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 22

David in der Höhle Adullam und beim König der Moabiter

1 David ging von dannen und entrann in die Höhle Adullam. Als das seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters hörten, kamen sie dorthin zu ihm hinab. (Psalm 57.1) 2 Und es versammelten sich zu ihm allerlei Männer, die in Not und Schulden und alle, die betrübten Herzens waren, und er wurde ihr Oberster, und sie hielten es mit ihm, etwa vierhundert Mann. (Richter 11.3) 3 Und David ging von dannen gen Mizpe, in das Land der Moabiter, und sprach zum König der Moabiter: Laß doch meinen Vater und meine Mutter bei euch ein und ausgehen, bis ich erfahre, was Gott mit mir tun wird! 4 Und er führte sie vor den König der Moabiter, und sie blieben bei ihm, solange David auf der Bergfeste war. 5 Aber der Prophet Gad sprach zu David: Bleibe nicht auf der Bergfeste, sondern geh ins Land Juda! Und David kam in den Wald Haret. (1. Samuel 23.14) (Psalm 63.1)

Saul ermordet die Priester des HERRN

6 Und es kam vor Saul, daß David und die Männer, die bei ihm waren, zum Vorschein gekommen seien. Saul aber saß zu Gibea unter der Tamariske auf der Anhöhe, den Speer in der Hand, und alle seine Knechte standen vor ihm. 7 Da sprach Saul zu seinen Knechten, die vor ihm standen: Hört doch, ihr Benjaminiten: Wird auch der Sohn Isais euch allen Äcker und Weinberge geben? Wird er euch alle zu Anführern über Tausend und zu Anführern über Hundert machen, 8 daß ihr euch alle wider mich verbündet habt und niemand es meinen Ohren offenbarte, als mein Sohn einen Bund mit dem Sohn Isais gemacht hat? Und ist niemand unter euch, den es meinethalben kränkte, und der es meinen Ohren offenbarte, daß mein eigener Sohn meinen Knecht wider mich aufgewiegelt hat und mir nachstellt, wie es jetzt am Tage ist! (1. Samuel 18.3) 9 Da antwortete Doeg, der Edomiter, der neben Sauls Knechten stand, und sprach: Ich sah den Sohn Isais, als er nach Nob zu Achimelech, dem Sohn Achitubs kam. (1. Samuel 22.22) (Psalm 52.2) 10 Der befragte den HERRN für ihn und gab ihm Brot, und das Schwert Goliaths, des Philisters, gab er ihm auch. (1. Samuel 21.7-10) 11 Da sandte der König hin und ließ rufen Achimelech, den Sohn Achitubs, den Priester, und seines Vaters ganzes Haus, die Priester, die zu Nob waren; und sie kamen alle zum König. 12 Und Saul sprach: Höre doch, du Sohn Achitubs! Er sprach: Siehe, hier bin ich, mein Herr! 13 Und Saul sprach zu ihm: Warum habt ihr einen Bund wider mich gemacht, du und der Sohn Isais, daß du ihm Brot und ein Schwert gegeben und Gott für ihn befragt hast, so daß er sich wider mich auflehnt und mir nachstellt, wie es jetzt am Tage ist? 14 Achimelech antwortete dem König und sprach: Und wer ist unter allen deinen Knechten so treu wie David, dazu des Königs Tochtermann und Oberster über deine Leibwache und in deinem Hause so hoch gehalten? (1. Samuel 18.22) (1. Samuel 18.27) 15 Habe ich denn erst heute angefangen, Gott für ihn zu befragen? Das sei ferne von mir! Der König lege solches weder seinem Knecht, noch dem ganzen Hause meines Vaters zur Last; denn dein Knecht hat von alledem nichts gewußt, weder Kleines noch Großes! 16 Aber der König sprach: Achimelech, du mußt des Todes sterben, du und deines Vaters ganzes Haus! 17 Und der König sprach zu seinen Trabanten, die vor ihm standen: Wendet euch und tötet die Priester des HERRN! Denn ihre Hand ist auch mit David; und obschon sie wußten, daß er floh, haben sie es mir doch nicht eröffnet. Aber die Knechte des Königs wollten die Hand nicht an die Priester des HERRN legen, sie zu erschlagen. 18 Da sprach der König zu Doeg: Wende du dich und erschlage die Priester! Und Doeg, der Edomiter, wandte sich und fiel über die Priester her und tötete an jenem Tage fünfundachtzig Männer, die das leinene Ephod trugen. 19 Und Nob, die Stadt der Priester, schlug er mit der Schärfe des Schwertes, Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, auch Ochsen, Esel und Schafe, mit der Schärfe des Schwertes. (1. Samuel 21.2) 20 Es entrann aber ein Sohn Achimelechs, des Sohnes Achitubs, der hieß Abjatar, und floh zu David. 21 Und Abjatar verkündigte David, daß Saul die Priester des HERRN niedergemacht habe. 22 David aber sprach zu Abjatar: Ich wußte wohl an jenem Tage, als Doeg, der Edomiter, dort war, daß er es Saul gewiß sagen werde. Ich bin schuldig an allen Seelen von deines Vaters Hause. (1. Samuel 22.9) 23 Bleibe bei mir und fürchte dich nicht. Denn wer nach meinem Leben trachtet, der trachtet auch nach deinem Leben, und du sollst bei mir wohlbewahrt sein!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"