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1. Samuel - Kapitel 22

David in der Höhle Adullam und beim König der Moabiter

1 David ging von dannen und entrann in die Höhle Adullam. Als das seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters hörten, kamen sie dorthin zu ihm hinab. (Psalm 57.1) 2 Und es versammelten sich zu ihm allerlei Männer, die in Not und Schulden und alle, die betrübten Herzens waren, und er wurde ihr Oberster, und sie hielten es mit ihm, etwa vierhundert Mann. (Richter 11.3) 3 Und David ging von dannen gen Mizpe, in das Land der Moabiter, und sprach zum König der Moabiter: Laß doch meinen Vater und meine Mutter bei euch ein und ausgehen, bis ich erfahre, was Gott mit mir tun wird! 4 Und er führte sie vor den König der Moabiter, und sie blieben bei ihm, solange David auf der Bergfeste war. 5 Aber der Prophet Gad sprach zu David: Bleibe nicht auf der Bergfeste, sondern geh ins Land Juda! Und David kam in den Wald Haret. (1. Samuel 23.14) (Psalm 63.1)

Saul ermordet die Priester des HERRN

6 Und es kam vor Saul, daß David und die Männer, die bei ihm waren, zum Vorschein gekommen seien. Saul aber saß zu Gibea unter der Tamariske auf der Anhöhe, den Speer in der Hand, und alle seine Knechte standen vor ihm. 7 Da sprach Saul zu seinen Knechten, die vor ihm standen: Hört doch, ihr Benjaminiten: Wird auch der Sohn Isais euch allen Äcker und Weinberge geben? Wird er euch alle zu Anführern über Tausend und zu Anführern über Hundert machen, 8 daß ihr euch alle wider mich verbündet habt und niemand es meinen Ohren offenbarte, als mein Sohn einen Bund mit dem Sohn Isais gemacht hat? Und ist niemand unter euch, den es meinethalben kränkte, und der es meinen Ohren offenbarte, daß mein eigener Sohn meinen Knecht wider mich aufgewiegelt hat und mir nachstellt, wie es jetzt am Tage ist! (1. Samuel 18.3) 9 Da antwortete Doeg, der Edomiter, der neben Sauls Knechten stand, und sprach: Ich sah den Sohn Isais, als er nach Nob zu Achimelech, dem Sohn Achitubs kam. (1. Samuel 22.22) (Psalm 52.2) 10 Der befragte den HERRN für ihn und gab ihm Brot, und das Schwert Goliaths, des Philisters, gab er ihm auch. (1. Samuel 21.7-10) 11 Da sandte der König hin und ließ rufen Achimelech, den Sohn Achitubs, den Priester, und seines Vaters ganzes Haus, die Priester, die zu Nob waren; und sie kamen alle zum König. 12 Und Saul sprach: Höre doch, du Sohn Achitubs! Er sprach: Siehe, hier bin ich, mein Herr! 13 Und Saul sprach zu ihm: Warum habt ihr einen Bund wider mich gemacht, du und der Sohn Isais, daß du ihm Brot und ein Schwert gegeben und Gott für ihn befragt hast, so daß er sich wider mich auflehnt und mir nachstellt, wie es jetzt am Tage ist? 14 Achimelech antwortete dem König und sprach: Und wer ist unter allen deinen Knechten so treu wie David, dazu des Königs Tochtermann und Oberster über deine Leibwache und in deinem Hause so hoch gehalten? (1. Samuel 18.22) (1. Samuel 18.27) 15 Habe ich denn erst heute angefangen, Gott für ihn zu befragen? Das sei ferne von mir! Der König lege solches weder seinem Knecht, noch dem ganzen Hause meines Vaters zur Last; denn dein Knecht hat von alledem nichts gewußt, weder Kleines noch Großes! 16 Aber der König sprach: Achimelech, du mußt des Todes sterben, du und deines Vaters ganzes Haus! 17 Und der König sprach zu seinen Trabanten, die vor ihm standen: Wendet euch und tötet die Priester des HERRN! Denn ihre Hand ist auch mit David; und obschon sie wußten, daß er floh, haben sie es mir doch nicht eröffnet. Aber die Knechte des Königs wollten die Hand nicht an die Priester des HERRN legen, sie zu erschlagen. 18 Da sprach der König zu Doeg: Wende du dich und erschlage die Priester! Und Doeg, der Edomiter, wandte sich und fiel über die Priester her und tötete an jenem Tage fünfundachtzig Männer, die das leinene Ephod trugen. 19 Und Nob, die Stadt der Priester, schlug er mit der Schärfe des Schwertes, Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, auch Ochsen, Esel und Schafe, mit der Schärfe des Schwertes. (1. Samuel 21.2) 20 Es entrann aber ein Sohn Achimelechs, des Sohnes Achitubs, der hieß Abjatar, und floh zu David. 21 Und Abjatar verkündigte David, daß Saul die Priester des HERRN niedergemacht habe. 22 David aber sprach zu Abjatar: Ich wußte wohl an jenem Tage, als Doeg, der Edomiter, dort war, daß er es Saul gewiß sagen werde. Ich bin schuldig an allen Seelen von deines Vaters Hause. (1. Samuel 22.9) 23 Bleibe bei mir und fürchte dich nicht. Denn wer nach meinem Leben trachtet, der trachtet auch nach deinem Leben, und du sollst bei mir wohlbewahrt sein!

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.