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1. Samuel - Kapitel 21

David bei den Priestern von Nob

1 Und David kam nach Nob, zum Priester Achimelech. Achimelech aber kam David bestürzt entgegen und sprach zu ihm: Warum kommst du allein und ist kein einziger Mann mit dir? 2 David sprach zum Priester Achimelech: Der König hat mir etwas befohlen und zu mir gesagt: Laß niemand wissen, warum ich dich gesandt und was ich dir befohlen habe! Die Leute aber habe ich da und dahin beschieden. 3 Und nun gib mir, was du zur Verfügung hast, etwa fünf Brote, oder was sonst vorhanden ist! 4 Der Priester antwortete David und sprach: Ich habe kein gewöhnliches Brot zur Verfügung, sondern nur heiliges Brot; wenn die Leute sich nur der Weiber enthalten haben! 5 Da antwortete David dem Priester und sprach: Die Weiber waren uns schon gestern und vorgestern versagt, als ich auszog; auch war der Anzug der Leute heilig; und ist auch der Weg selbst gemein, so möge er doch heute wegen des Anzugs auch für heilig gelten! (2. Mose 19.15) (3. Mose 22.3-7) (3. Mose 24.5-9) 6 Da gab ihm der Priester heiliges Brot; denn es war kein anderes da außer den Schaubroten, die man von dem Angesicht des HERRN hinweggetan hatte, um warmes Brot aufzulegen des Tages, da man sie wegnahm. 7 Es war aber an jenem Tage daselbst vor dem HERRN eingeschlossen ein Mann aus den Knechten Sauls, der hieß Doeg, der Edomiter, einer der mächtigsten Hirten Sauls. (Matthäus 12.3) 8 Und David fragte Achimelech: Ist hier nicht irgend ein Speer oder ein Schwert unter deiner Hand? Denn ich habe nicht einmal mein Schwert und meine Waffen zur Hand genommen, weil die Sache des Königs solche Eile hatte. (1. Samuel 22.9) (1. Samuel 22.18) 9 Der Priester antwortete: Das Schwert Goliaths, des Philisters, den du im Terebinthentale erschlugest, siehe, das liegt hinter dem Ephod in ein Gewand eingewickelt; wenn du das für dich nehmen willst, so nimm's, denn es ist kein anderes hier außer diesem. David sprach: Es gibt nicht seinesgleichen; gib es mir!

David flieht zu den Philistern nach Gat

10 Und David machte sich auf und floh an jenem Tage vor Saul und kam zu Achis, dem König von Gat. (1. Samuel 17.50-51) 11 Da sprachen Achis' Knechte zu ihm: Ist das nicht David, der König des Landes? Ist das nicht der, von welchem sie im Reigen sangen: «Saul hat seine Tausend geschlagen, David aber seine Zehntausend!» (Psalm 56.1) 12 Diese Worte nahm sich David zu Herzen und fürchtete sich sehr vor Achis, dem König zu Gat. (1. Samuel 18.7) (1. Samuel 29.5) 13 Und er verstellte sich vor ihnen und raste unter ihren Händen und kratzte an den Türflügeln, und ließ den Speichel in seinen Bart fließen. 14 Da sprach Achis zu seinen Knechten: Ihr seht doch, daß der Mann verrückt ist! Was bringt ihr ihn denn zu mir? (Psalm 34.1) 15 Fehlt es mir etwa an Verrückten, daß ihr diesen Mann hergebracht habt, damit er gegen mich tobe? Sollte der in mein Haus kommen?

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)