1Und der HERR sprach zu Samuel: Wie lange trägst du Leid um Saul, den ich doch verworfen habe, daß er nicht mehr König sei über Israel? Fülle dein Horn mit Öl und gehe hin, ich will dich zu Isai, dem Bethlehemiten, senden; denn unter seinen Söhnen habe ich mir einen König ersehen!(1. Samuel 15.23)(1. Samuel 15.35)2Samuel aber sprach: Wie soll ich hingehen? Wenn Saul es erfährt, so wird er mich töten! Der HERR sprach: Nimm eine junge Kuh mit dir und sprich: Ich bin gekommen, dem HERRN zu opfern!3Und du sollst Isai zum Opfer laden, da will ich dir zeigen, was du tun sollst, so daß du mir den salbest, welchen ich dir bezeichnen werde.4Samuel tat, wie ihm der HERR gesagt hatte, und begab sich nach Bethlehem. Da kamen die Ältesten der Stadt ihm zitternd entgegen und sprachen: Bringst du Frieden?(2. Könige 9.18)5Er sprach: Ja, Frieden! Ich bin gekommen, dem HERRN zu opfern. Heiliget euch und kommt mit mir zum Opfer! Und er heiligte Isai und seine Söhne und lud sie zum Opfer.6Als sie nun hereinkamen, sah er Eliab an und dachte: Gewiß ist hier vor dem HERRN sein Gesalbter!7Aber der HERR sprach zu Samuel: Schaue nicht auf sein Aussehen, noch auf die Höhe seines Wuchses, denn ich habe ihn verworfen; denn Gott sieht nicht auf das, worauf der Mensch sieht; der Mensch sieht auf das Äußere; der HERR sieht auf das Herz.(Psalm 7.10)(Apostelgeschichte 10.34)8Da rief Isai den Abinadab und ließ ihn vor Samuel vorübergehen. Und er sprach: Diesen hat der HERR auch nicht erwählt!9Da ließ Isai den Samma vorübergehen. Er aber sprach: Diesen hat der HERR auch nicht erwählt!10Also ließ Isai seine sieben Söhne vor Samuel vorübergehen. Aber Samuel sprach zu Isai: Der HERR hat deren keinen erwählt!(1. Chronik 2.13-15)11Und Samuel fragte den Isai: Sind das die Knaben alle? Er aber sprach: Der Kleinste ist noch übrig und siehe, er hütet die Schafe! Da sprach Samuel zu Isai: Sende hin und laß ihn holen, denn wir werden uns nicht zu Tische setzen, bis er hierher kommt.(1. Samuel 17.14)12Da sandte er hin und ließ ihn holen. Und er war bräunlich, mit schönen Augen und von gutem Aussehen. Und der HERR sprach: Auf! salbe ihn, denn dieser ist's!13Da nahm Samuel das Ölhorn und salbte ihn mitten unter seinen Brüdern. Und der Geist des HERRN geriet über David, von dem Tage an und forthin. Samuel aber machte sich auf und ging nach Rama.(2. Samuel 2.4)(2. Samuel 5.3)
Ein böser Geist überfällt Saul. David im Dienst Sauls
14Aber der Geist des HERRN wich von Saul, und ein böser Geist von dem HERRN gesandt schreckte ihn.(1. Samuel 18.10)15Da sprachen Sauls Knechte zu ihm: Siehe doch, ein böser Geist von Gott schreckt dich!16Unser Herr sage doch deinen Knechten, die vor dir stehen, daß sie einen Mann suchen, der gut auf der Harfe spielen kann, damit, wenn der böse Geist von Gott über dich kommt, er mit seiner Hand spiele, damit dir wohler werde.(2. Könige 3.15)17Da sprach Saul zu seinen Knechten: Seht euch um nach einem Mann, der gut auf Saiten spielen kann, und bringet ihn zu mir!18Da antwortete einer der Knaben und sprach: Siehe, ich habe einen Sohn Isais, des Bethlehemiten, gesehen, der das Saitenspiel versteht und auch ein tapferer Mann ist, streitbar, der Rede kundig und schön; und der HERR ist mit ihm.19Da sandte Saul Boten zu Isai und ließ ihm sagen: Sende deinen Sohn David, der bei den Schafen ist, zu mir!20Da nahm Isai einen Esel mit Brot und einen Schlauch Wein und ein Ziegenböcklein und sandte es durch seinen Sohn David an Saul.21Also kam David zu Saul und trat vor ihn, und er gewann ihn sehr lieb, und er ward sein Waffenträger.22Und Saul sandte zu Isai und ließ ihm sagen: Laß doch David vor mir bleiben, denn er hat Gnade gefunden vor meinen Augen!23Wenn nun der böse Geist von Gott über Saul kam, so nahm David die Harfe und spielte mit seiner Hand; und Saul fand Erleichterung, und es ward ihm wohl, und der böse Geist wich von ihm.(1. Samuel 16.14)
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"