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1. Samuel - Kapitel 13

Israel verzagt vor den Philistern. Sauls eigenmächtiges Opfer

1 Saul war {Zahl unsicher} Jahre alt, als er König wurde, und regierte das zweite Jahr über Israel. 2 Da erwählte sich Saul dreitausend Mann aus Israel, davon waren zweitausend mit Saul zu Michmas, auf dem Gebirge von Bethel, und eintausend mit Jonatan zu Gibea-Benjamin, das übrige Volk aber ließ er gehen, einen jeden in seine Hütte. 3 Jonatan aber schlug den Posten der Philister, der zu Geba war. Solches kam vor die Philister. Und Saul ließ im ganzen Lande die Posaunen blasen und sagen: Die Hebräer sollen es hören! (1. Samuel 14.49) 4 Und ganz Israel hörte sagen: Saul hat den Philisterposten geschlagen; auch hat sich Israel bei den Philistern verhaßt gemacht! Und das Volk wurde zusammengerufen, Saul nach, gen Gilgal. 5 Da versammelten sich die Philister, wider Israel zu streiten: Wagenkämpfer, tausend Gespanne, sechstausend Reiter und Volk wie der Sand am Gestade des Meeres; die zogen herauf und lagerten sich zu Michmas, östlich von Beth-Aven. 6 Als nun die Männer von Israel sahen, daß sie in Nöten waren (denn das Volk war sehr geängstigt), versteckten sie sich in den Höhlen und auf den Felsenkämmen, in den Felsklüften und in Löchern und Brunnengruben. 7 Und es gingen auch Hebräer über den Jordan in das Land Gad und Gilead. Saul aber war noch zu Gilgal; und das ganze Volk hinter ihm war zaghaft. 8 Und nachdem er sieben Tage lang gewartet hatte, bis zu der von Samuel bestimmten Zeit, Samuel aber nicht nach Gilgal kam, da zerstreute sich das Volk von ihm weg. (1. Samuel 10.8) 9 Da sprach Saul: Bringet die Brandopfer und Dankopfer zu mir! Und er brachte das Brandopfer dar. 10 Als er aber das Brandopfer vollendet hatte, siehe, da kam Samuel. Da ging Saul hinaus ihm entgegen, um ihn zu grüßen. 11 Samuel aber sprach: Was hast du gemacht? Saul antwortete: Als ich sah, daß das Volk sich von mir zerstreute und daß du nicht zur bestimmten Zeit kamst und daß die Philister zu Michmas versammelt waren, 12 da sprach ich: Nun werden die Philister zu mir nach Gilgal herabkommen, und ich habe das Angesicht des HERRN noch nicht erbeten; da wagte ich's und opferte das Brandopfer. 13 Samuel aber sprach zu Saul: Du hast töricht gehandelt, daß du das Gebot des HERRN, deines Gottes, das er dir geboten, nicht gehalten hast; denn sonst hätte er dein Königtum über Israel auf ewig bestätigt. 14 Nun aber wird dein Königtum nicht bestehen. Der HERR hat sich einen Mann ausgesucht nach seinem Herzen; dem hat der HERR geboten, über sein Volk Fürst zu sein, weil du nicht gehalten hast, was dir der HERR gebot! (Apostelgeschichte 13.22) 15 Da machte sich Samuel auf und ging von Gilgal hinauf nach Gibea-Benjamin. Saul aber musterte das Volk, das noch bei ihm war, etwa sechshundert Mann. 16 Und Saul und sein Sohn Jonatan und das Volk, das noch bei ihm war, verblieben zu Gibea-Benjamin; die Philister aber hatten sich zu Michmas gelagert. 17 Und es zogen aus dem Lager der Philister drei Haufen, das Land zu verheeren; der eine Haufe nahm den Weg gen Ophra, nach der Landschaft Schual hin; 18 der andere aber nahm den Weg nach Beth-Horon, und der dritte den Weg nach dem Gebirge, welches über das Tal Zeboim weg nach der Wüste sieht. 19 Aber im ganzen Land Israel war kein Schmied zu finden; denn die Philister dachten, die Hebräer könnten sonst Schwerter und Spieße machen. 20 Darum mußte ganz Israel zu den Philistern hinabziehen, wenn jemand seine Pflugschar, seine Haue, sein Beil oder seinen Spaten zu schärfen hatte, 21 wenn die Schneiden an den Spaten und Hauen und Gabeln und Beilen stumpf geworden waren, und um den Ochsenstachel zu schärfen. 22 Und so kam es, daß am Tage der Schlacht weder Schwert noch Spieß zu finden war in der Hand des ganzen Volkes, welches mit Saul und Jonatan war; für Saul aber und seinen Sohn Jonatan war etwas vorhanden. 23 Und ein Vorposten der Philister rückte bis zum Engpaß von Michmas vor.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)