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1. Samuel - Kapitel 12

Samuel legt sein Richteramt nieder

1 Samuel aber sprach zu ganz Israel: Siehe, ich habe eurer Stimme gehorcht in allem, was ihr mir gesagt habt, und habe einen König über euch gesetzt. (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.22) (1. Samuel 11.15) 2 Und nun siehe, da geht euer König vor euch her; ich aber bin alt und grau geworden und siehe, meine Söhne sind bei euch, und ich habe vor euch gewandelt von meiner Jugend an bis auf diesen Tag. 3 Siehe, hier bin ich! Zeuget wider mich vor dem HERRN und seinem Gesalbten: Wessen Ochsen oder Esel habe ich genommen? Wen habe ich unterdrückt? Wen habe ich mißhandelt? Von wessen Hand habe ich Bestechung genommen, daß ich ihm zuliebe ein Auge zudrückte? Ich will es euch wiedergeben. (4. Mose 16.15) 4 Sie sprachen: Du hast uns nie mißhandelt, noch uns unterdrückt, noch von jemandes Hand irgend etwas genommen! 5 Er sprach: Der HERR sei Zeuge wider euch; sein Gesalbter sei auch Zeuge am heutigen Tag, daß ihr gar nichts in meiner Hand gefunden habt! Und das Volk sprach: Er sei Zeuge! 6 Und Samuel sprach zum Volk: Ja, der HERR, der Mose und Aaron gemacht und der eure Väter aus Ägyptenland geführt hat! 7 So tretet nun her, daß ich mit euch rechte vor dem HERRN wegen aller Wohltaten des HERRN, die er an euch und an euren Vätern getan hat! 8 Als Jakob nach Ägypten gekommen war, schrieen eure Väter zum HERRN. Und der HERR sandte Mose und Aaron, daß sie eure Väter aus Ägypten führten; und er ließ sie wohnen an diesem Ort. (2. Mose 3.7) 9 Als sie aber des HERRN, ihres Gottes, vergaßen, verkaufte er sie unter die Hand Siseras, des Feldhauptmannes des Königs Jabir zu Hazor und unter die Hand der Philister und unter die Hand des Königs der Moabiter; die stritten wider sie. (Richter 3.12) (Richter 4.2) (Richter 10.7) (Richter 13.1) 10 Sie aber schrieen zum HERRN und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir den HERRN verlassen und den Baalen und Astarten gedient haben; nun aber errette uns von der Hand unsrer Feinde, so wollen wir dir dienen! 11 Da sandte der HERR Jerub-Baal und Bedan, und Jephtah und Samuel und errettete euch aus den Händen eurer Feinde ringsum und ließ euch sicher wohnen. (Richter 6.14) (Richter 11.29) (1. Samuel 7.3) 12 Als ihr aber sahet, daß Nahas, der König der Ammoniter, wider euch heranzog, sprachet ihr zu mir: «Nein, sondern ein König soll über uns herrschen!» da doch der HERR, euer Gott, euer König war. (1. Samuel 8.19) 13 Und nun, seht, da ist euer König, den ihr erwählt und begehrt habt; denn siehe, der HERR hat einen König über euch gesetzt! 14 Werdet ihr nun den HERRN fürchten und ihm dienen und seiner Stimme gehorchen und dem Munde des HERRN nicht widerspenstig sein, und werdet ihr beide, ihr und euer König, der über euch herrscht, dem HERRN, eurem Gott, nachfolgen, so wird der HERR mit euch sein! 15 Werdet ihr aber der Stimme des HERRN nicht gehorchen, sondern dem Munde des HERRN widerspenstig sein, so wird die Hand des HERRN wider euch und eure Väter sein! 16 Sehet aber jetzt, während ihr hier stehet, was für eine große Sache der HERR vor euren Augen tun wird. 17 Ist nicht jetzt die Weizenernte? Ich aber will den HERRN anrufen, daß er donnern und regnen lasse, damit ihr erfahret und sehet, daß eure Übeltat groß ist, welche ihr vor den Augen des HERRN getan habt, indem ihr für euch einen König begehrtet. 18 Da rief Samuel den HERRN an, und der HERR ließ donnern und regnen an jenem Tage. Da fürchtete das ganze Volk den HERRN und Samuel gar sehr. 19 Und das ganze Volk sprach zu Samuel: Bitte den HERRN, deinen Gott, für deine Knechte, daß wir nicht sterben; denn zu allen unsern Sünden haben wir noch das Übel hinzugefügt, daß wir für uns einen König begehrten! 20 Samuel aber sprach zum Volk: Fürchtet euch nicht! Ihr habt zwar all dies Übel getan; doch weichet nicht von dem HERRN ab, sondern dienet dem HERRN von ganzem Herzen! 21 Und weichet nicht ab zu den Nichtigen; sie nützen euch nichts und können euch nicht erretten; denn sie sind nichtig. (5. Mose 32.37-38) 22 Der HERR aber wird sein Volk nicht verstoßen um seines großen Namens willen, weil es dem HERRN gefallen hat, euch zu seinem Volk zu machen. (2. Mose 19.6) 23 Es sei aber auch ferne von mir, mich also an dem HERRN zu versündigen, daß ich ablassen sollte, für euch zu beten und euch zu lehren den guten und richtigen Weg! (1. Samuel 7.8) 24 So fürchtet nun den HERRN und dienet ihm in Wahrheit, mit eurem ganzen Herzen; denn seht, wie mächtig er sich an euch bewiesen hat! (2. Könige 17.39) 25 Solltet ihr aber trotzdem übel tun, so würdet ihr samt eurem König weggerafft werden.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)