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1. Samuel - Kapitel 12

Samuel legt sein Richteramt nieder

1 Samuel aber sprach zu ganz Israel: Siehe, ich habe eurer Stimme gehorcht in allem, was ihr mir gesagt habt, und habe einen König über euch gesetzt. (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.22) (1. Samuel 11.15) 2 Und nun siehe, da geht euer König vor euch her; ich aber bin alt und grau geworden und siehe, meine Söhne sind bei euch, und ich habe vor euch gewandelt von meiner Jugend an bis auf diesen Tag. 3 Siehe, hier bin ich! Zeuget wider mich vor dem HERRN und seinem Gesalbten: Wessen Ochsen oder Esel habe ich genommen? Wen habe ich unterdrückt? Wen habe ich mißhandelt? Von wessen Hand habe ich Bestechung genommen, daß ich ihm zuliebe ein Auge zudrückte? Ich will es euch wiedergeben. (4. Mose 16.15) 4 Sie sprachen: Du hast uns nie mißhandelt, noch uns unterdrückt, noch von jemandes Hand irgend etwas genommen! 5 Er sprach: Der HERR sei Zeuge wider euch; sein Gesalbter sei auch Zeuge am heutigen Tag, daß ihr gar nichts in meiner Hand gefunden habt! Und das Volk sprach: Er sei Zeuge! 6 Und Samuel sprach zum Volk: Ja, der HERR, der Mose und Aaron gemacht und der eure Väter aus Ägyptenland geführt hat! 7 So tretet nun her, daß ich mit euch rechte vor dem HERRN wegen aller Wohltaten des HERRN, die er an euch und an euren Vätern getan hat! 8 Als Jakob nach Ägypten gekommen war, schrieen eure Väter zum HERRN. Und der HERR sandte Mose und Aaron, daß sie eure Väter aus Ägypten führten; und er ließ sie wohnen an diesem Ort. (2. Mose 3.7) 9 Als sie aber des HERRN, ihres Gottes, vergaßen, verkaufte er sie unter die Hand Siseras, des Feldhauptmannes des Königs Jabir zu Hazor und unter die Hand der Philister und unter die Hand des Königs der Moabiter; die stritten wider sie. (Richter 3.12) (Richter 4.2) (Richter 10.7) (Richter 13.1) 10 Sie aber schrieen zum HERRN und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir den HERRN verlassen und den Baalen und Astarten gedient haben; nun aber errette uns von der Hand unsrer Feinde, so wollen wir dir dienen! 11 Da sandte der HERR Jerub-Baal und Bedan, und Jephtah und Samuel und errettete euch aus den Händen eurer Feinde ringsum und ließ euch sicher wohnen. (Richter 6.14) (Richter 11.29) (1. Samuel 7.3) 12 Als ihr aber sahet, daß Nahas, der König der Ammoniter, wider euch heranzog, sprachet ihr zu mir: «Nein, sondern ein König soll über uns herrschen!» da doch der HERR, euer Gott, euer König war. (1. Samuel 8.19) 13 Und nun, seht, da ist euer König, den ihr erwählt und begehrt habt; denn siehe, der HERR hat einen König über euch gesetzt! 14 Werdet ihr nun den HERRN fürchten und ihm dienen und seiner Stimme gehorchen und dem Munde des HERRN nicht widerspenstig sein, und werdet ihr beide, ihr und euer König, der über euch herrscht, dem HERRN, eurem Gott, nachfolgen, so wird der HERR mit euch sein! 15 Werdet ihr aber der Stimme des HERRN nicht gehorchen, sondern dem Munde des HERRN widerspenstig sein, so wird die Hand des HERRN wider euch und eure Väter sein! 16 Sehet aber jetzt, während ihr hier stehet, was für eine große Sache der HERR vor euren Augen tun wird. 17 Ist nicht jetzt die Weizenernte? Ich aber will den HERRN anrufen, daß er donnern und regnen lasse, damit ihr erfahret und sehet, daß eure Übeltat groß ist, welche ihr vor den Augen des HERRN getan habt, indem ihr für euch einen König begehrtet. 18 Da rief Samuel den HERRN an, und der HERR ließ donnern und regnen an jenem Tage. Da fürchtete das ganze Volk den HERRN und Samuel gar sehr. 19 Und das ganze Volk sprach zu Samuel: Bitte den HERRN, deinen Gott, für deine Knechte, daß wir nicht sterben; denn zu allen unsern Sünden haben wir noch das Übel hinzugefügt, daß wir für uns einen König begehrten! 20 Samuel aber sprach zum Volk: Fürchtet euch nicht! Ihr habt zwar all dies Übel getan; doch weichet nicht von dem HERRN ab, sondern dienet dem HERRN von ganzem Herzen! 21 Und weichet nicht ab zu den Nichtigen; sie nützen euch nichts und können euch nicht erretten; denn sie sind nichtig. (5. Mose 32.37-38) 22 Der HERR aber wird sein Volk nicht verstoßen um seines großen Namens willen, weil es dem HERRN gefallen hat, euch zu seinem Volk zu machen. (2. Mose 19.6) 23 Es sei aber auch ferne von mir, mich also an dem HERRN zu versündigen, daß ich ablassen sollte, für euch zu beten und euch zu lehren den guten und richtigen Weg! (1. Samuel 7.8) 24 So fürchtet nun den HERRN und dienet ihm in Wahrheit, mit eurem ganzen Herzen; denn seht, wie mächtig er sich an euch bewiesen hat! (2. Könige 17.39) 25 Solltet ihr aber trotzdem übel tun, so würdet ihr samt eurem König weggerafft werden.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"