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1. Samuel - Kapitel 12

Samuel legt sein Richteramt nieder

1 Samuel aber sprach zu ganz Israel: Siehe, ich habe eurer Stimme gehorcht in allem, was ihr mir gesagt habt, und habe einen König über euch gesetzt. (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.22) (1. Samuel 11.15) 2 Und nun siehe, da geht euer König vor euch her; ich aber bin alt und grau geworden und siehe, meine Söhne sind bei euch, und ich habe vor euch gewandelt von meiner Jugend an bis auf diesen Tag. 3 Siehe, hier bin ich! Zeuget wider mich vor dem HERRN und seinem Gesalbten: Wessen Ochsen oder Esel habe ich genommen? Wen habe ich unterdrückt? Wen habe ich mißhandelt? Von wessen Hand habe ich Bestechung genommen, daß ich ihm zuliebe ein Auge zudrückte? Ich will es euch wiedergeben. (4. Mose 16.15) 4 Sie sprachen: Du hast uns nie mißhandelt, noch uns unterdrückt, noch von jemandes Hand irgend etwas genommen! 5 Er sprach: Der HERR sei Zeuge wider euch; sein Gesalbter sei auch Zeuge am heutigen Tag, daß ihr gar nichts in meiner Hand gefunden habt! Und das Volk sprach: Er sei Zeuge! 6 Und Samuel sprach zum Volk: Ja, der HERR, der Mose und Aaron gemacht und der eure Väter aus Ägyptenland geführt hat! 7 So tretet nun her, daß ich mit euch rechte vor dem HERRN wegen aller Wohltaten des HERRN, die er an euch und an euren Vätern getan hat! 8 Als Jakob nach Ägypten gekommen war, schrieen eure Väter zum HERRN. Und der HERR sandte Mose und Aaron, daß sie eure Väter aus Ägypten führten; und er ließ sie wohnen an diesem Ort. (2. Mose 3.7) 9 Als sie aber des HERRN, ihres Gottes, vergaßen, verkaufte er sie unter die Hand Siseras, des Feldhauptmannes des Königs Jabir zu Hazor und unter die Hand der Philister und unter die Hand des Königs der Moabiter; die stritten wider sie. (Richter 3.12) (Richter 4.2) (Richter 10.7) (Richter 13.1) 10 Sie aber schrieen zum HERRN und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir den HERRN verlassen und den Baalen und Astarten gedient haben; nun aber errette uns von der Hand unsrer Feinde, so wollen wir dir dienen! 11 Da sandte der HERR Jerub-Baal und Bedan, und Jephtah und Samuel und errettete euch aus den Händen eurer Feinde ringsum und ließ euch sicher wohnen. (Richter 6.14) (Richter 11.29) (1. Samuel 7.3) 12 Als ihr aber sahet, daß Nahas, der König der Ammoniter, wider euch heranzog, sprachet ihr zu mir: «Nein, sondern ein König soll über uns herrschen!» da doch der HERR, euer Gott, euer König war. (1. Samuel 8.19) 13 Und nun, seht, da ist euer König, den ihr erwählt und begehrt habt; denn siehe, der HERR hat einen König über euch gesetzt! 14 Werdet ihr nun den HERRN fürchten und ihm dienen und seiner Stimme gehorchen und dem Munde des HERRN nicht widerspenstig sein, und werdet ihr beide, ihr und euer König, der über euch herrscht, dem HERRN, eurem Gott, nachfolgen, so wird der HERR mit euch sein! 15 Werdet ihr aber der Stimme des HERRN nicht gehorchen, sondern dem Munde des HERRN widerspenstig sein, so wird die Hand des HERRN wider euch und eure Väter sein! 16 Sehet aber jetzt, während ihr hier stehet, was für eine große Sache der HERR vor euren Augen tun wird. 17 Ist nicht jetzt die Weizenernte? Ich aber will den HERRN anrufen, daß er donnern und regnen lasse, damit ihr erfahret und sehet, daß eure Übeltat groß ist, welche ihr vor den Augen des HERRN getan habt, indem ihr für euch einen König begehrtet. 18 Da rief Samuel den HERRN an, und der HERR ließ donnern und regnen an jenem Tage. Da fürchtete das ganze Volk den HERRN und Samuel gar sehr. 19 Und das ganze Volk sprach zu Samuel: Bitte den HERRN, deinen Gott, für deine Knechte, daß wir nicht sterben; denn zu allen unsern Sünden haben wir noch das Übel hinzugefügt, daß wir für uns einen König begehrten! 20 Samuel aber sprach zum Volk: Fürchtet euch nicht! Ihr habt zwar all dies Übel getan; doch weichet nicht von dem HERRN ab, sondern dienet dem HERRN von ganzem Herzen! 21 Und weichet nicht ab zu den Nichtigen; sie nützen euch nichts und können euch nicht erretten; denn sie sind nichtig. (5. Mose 32.37-38) 22 Der HERR aber wird sein Volk nicht verstoßen um seines großen Namens willen, weil es dem HERRN gefallen hat, euch zu seinem Volk zu machen. (2. Mose 19.6) 23 Es sei aber auch ferne von mir, mich also an dem HERRN zu versündigen, daß ich ablassen sollte, für euch zu beten und euch zu lehren den guten und richtigen Weg! (1. Samuel 7.8) 24 So fürchtet nun den HERRN und dienet ihm in Wahrheit, mit eurem ganzen Herzen; denn seht, wie mächtig er sich an euch bewiesen hat! (2. Könige 17.39) 25 Solltet ihr aber trotzdem übel tun, so würdet ihr samt eurem König weggerafft werden.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)