zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 11

Saul schlägt die Ammoniter bei Jabes-Gilead

1 Aber Nahas, der Ammoniter, zog herauf und belagerte Jabes in Gilead. Da sprachen alle Männer von Jabes zu Nahas: Mache einen Bund mit uns, so wollen wir dir dienen! (1. Samuel 31.11) 2 Aber Nahas, der Ammoniter, antwortete ihnen: So will ich mit euch einen Bund machen, daß ich euch allen das rechte Auge aussteche und damit auf ganz Israel Schmach bringe. (Jeremia 39.7) 3 Da sprachen die Ältesten von Jabes zu ihm: Gib uns sieben Tage Frist, daß wir Boten senden in das ganze Gebiet Israels. Ist dann niemand, der uns hilft, so wollen wir zu dir hinausgehen! 4 Da kamen die Boten nach Gibea zu Saul und redeten solches vor den Ohren des Volkes. Da erhob das ganze Volk seine Stimme und weinte. 5 Und siehe, da kam gerade Saul vom Felde hinter den Rindern her und sprach: Was hat das Volk, daß es weint? Da erzählten sie ihm die Worte der Männer von Jabes. 6 Da kam der Geist Gottes über Saul, als er diese Worte hörte, und sein Zorn ergrimmte sehr; (Richter 14.6) 7 und er nahm ein Paar Rinder und zerstückelte sie und sandte davon durch Boten in alle Landmarken Israels und ließ sagen: Wer nicht auszieht, Saul und Samuel nach, dessen Rindern wird man also tun! Da fiel die Furcht des HERRN auf das Volk, daß sie auszogen wie ein Mann. (Richter 19.29) 8 Und er musterte sie zu Besek; und der Kinder Israel waren dreihunderttausend Mann und der Männer Juda dreißigtausend. 9 Und sie sprachen zu den Boten, die gekommen waren: Also sollt ihr zu den Männern von Jabes in Gilead sagen: Morgen soll euch Rettung zuteil werden, wenn die Sonne am heißesten scheint! Als die Boten kamen und solches den Männern zu Jabes verkündigten, wurden sie froh. 10 Und die Männer von Jabes sprachen: Morgen wollen wir zu euch hinauskommen, dann könnt ihr mit uns tun, was euch gut dünkt! 11 Am andern Morgen stellte Saul das Volk in drei Heerhaufen auf, und sie drangen um die Morgenwache ins feindliche Lager und schlugen die Ammoniter, bis der Tag am heißesten war; die Übriggebliebenen aber wurden so versprengt, daß ihrer nicht zwei beieinander blieben. 12 Da sprach das Volk zu Samuel: Wer sind die, welche sagten: Sollte Saul über uns herrschen? Gebt diese Männer her, daß wir sie töten! (1. Samuel 10.27) 13 Saul aber sprach: Es soll an diesem Tag niemand sterben; denn der HERR hat heute Heil gegeben in Israel. (1. Samuel 14.45) 14 Samuel sprach zum Volk: Kommt, laßt uns nach Gilgal gehen und das Königtum daselbst erneuern! (1. Samuel 10.8) 15 Da ging alles Volk nach Gilgal und machte daselbst Saul zum König vor dem HERRN zu Gilgal und opferte daselbst Dankopfer vor dem HERRN. Und Saul und alle Männer Israels freuten sich daselbst gar sehr.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)