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1. Samuel - Kapitel 1

Samuel, von Gott erbeten und ihm geweiht

1 Es war ein Mann von Ramataim-Zophim, vom Gebirge Ephraim, der hieß Elkana, ein Sohn Jerochams, des Sohnes Elihus, des Sohnes Tohus, des Sohnes Zuphs, eines Ephraimiten. 1, 2 2 Der hatte zwei Frauen, die eine hieß Hanna, die andere Peninna; Peninna aber hatte Kinder, und Hanna hatte keine Kinder. 3 3 Dieser Mann ging jährlich hinauf aus seiner Stadt, um den HERRN der Heerscharen anzubeten und ihm zu opfern zu Silo. Daselbst aber waren Hophni und Pinehas, die beiden Söhne Elis, Priester des HERRN. 4 4 An dem Tage nun, da Elkana opferte, gab er seinem Weibe Peninna und allen ihren Söhnen und Töchtern Teile vom Opfermahl . 5 Hanna aber gab er ein doppeltes Teil, denn er hatte Hanna lieb; aber der HERR hatte ihren Mutterleib verschlossen. 6 Und ihre Nebenbuhlerin reizte sie sehr mit kränkenden Reden, um sie darüber zu erzürnen, daß der HERR ihren Leib verschlossen hatte. 7 Und so ging es Jahr für Jahr; so oft sie zu des HERRN Hause wallte, kränkte jene sie also, daß sie weinte und nichts aß. 8 Elkana aber, ihr Mann, sprach zu ihr: Hanna, warum weinst du? Und warum issest du nicht? Warum ist dein Herz so traurig? Bin ich dir nicht besser als zehn Söhne? 9 Eines Tages aber stand Hanna auf, nachdem sie zu Silo gegessen und getrunken hatte. Eli, der Priester, saß eben auf seinem Stuhl beim Türpfosten des Tempels des HERRN. 10 Sie aber, betrübt, wie sie war, betete zum HERRN und weinte sehr. 11 Und sie tat ein Gelübde und sprach: HERR der Heerscharen, wirst du das Elend deiner Magd ansehen und an mich gedenken und deiner Magd nicht vergessen, und wirst du deiner Magd einen Sohn geben, so will ich ihn dem Herrn geben sein Leben lang, und kein Schermesser soll auf sein Haupt kommen! 5 12 Während sie nun lange vor dem HERRN betete, beobachtete Eli ihren Mund; 13 und Hanna redete in ihrem Herzen, nur ihre Lippen regten sich, doch so, daß man ihre Stimme nicht hörte. Da meinte Eli, sie wäre betrunken. 14 Und er sprach zu ihr: Wie lange willst du trunken sein? Gib deinen Wein von dir! 15 Hanna aber antwortete und sprach: Nein, mein Herr, ich bin ein Weib beschwerten Geistes; Wein und starkes Getränk habe ich nicht getrunken, sondern ich habe mein Herz vor dem HERRN ausgeschüttet. 6 16 Du wollest deine Magd nicht für eine Tochter Belials halten, denn aus großem Kummer und Herzeleid habe ich bisher geredet! 17 Eli antwortete ihr und sprach: Gehe hin in Frieden! Der Gott Israels gewähre dir deine Bitte, die du vor ihm ausgesprochen hast! 18 Sie sprach: Laß deine Magd Gnade finden vor deinen Augen! Also ging das Weib ihren Weg und aß und sah nicht mehr traurig aus. 19 Und am Morgen früh machten sie sich auf, und als sie vor dem HERRN angebetet hatten, kehrten sie wieder um und kamen heim nach Rama. Und Elkana erkannte sein Weib Hanna, und der HERR gedachte an sie. 7 20 Und so geschah es, als das Jahr um war, nachdem Hanna empfangen hatte, gebar sie einen Sohn; den hieß sie Samuel, denn sagte sie, ich habe ihn von dem Herrn erbeten. 21 Und als der Mann Elkana mit seinem ganzen Hause hinaufzog, um dem HERRN das jährliche Opfer und sein Gelübde darzubringen, 22 ging Hanna nicht mit, sondern sprach zu ihrem Mann: Wenn der Knabe entwöhnt sein wird, alsdann will ich ihn bringen, daß er vor dem HERRN erscheine und daselbst bleibe für immer! 23 Elkana, ihr Mann, sprach zu ihr: Mach wie du's für gut findest; bleibe, bis du ihn entwöhnt hast; der HERR aber bestätige, was er geredet hat! So blieb die Frau zurück und nährte ihren Sohn, bis sie ihn entwöhnte. 24 Und sobald sie ihn entwöhnt hatte, nahm sie ihn mit hinauf, samt drei Farren, einem Epha Mehl und einem Schlauch Wein und brachte ihn in das Haus des HERRN nach Silo; aber der Knabe war noch sehr jung. 25 Und sie schlachteten den Farren und brachten den Knaben zu Eli. 26 Und sie sprach: Ach, mein Herr, so wahr deine Seele lebt; mein Herr, ich bin das Weib, das hier bei dir stand und den HERRN bat. 27 Ich habe um diesen Knaben gebeten, nun hat mir der HERR die Bitte gewährt, die ich an ihn gerichtet hatte. 8 28 Darum leihe ich ihn auch dem HERRN; alle Tage seines Lebens sei er dem HERRN geliehen! Und er betete daselbst den HERRN an. 9 

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 10, 11, 12 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 13, 14, 15 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 16 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 20, 21 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 22, 23 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 24, 25 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 26, 27, 28 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 29, 30, 31 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 32 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 33 

Querverweise

1 1. Chronik 6.11-12: Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Achitub, Achitub zeugte Zadok,

2 1. Chronik 6.19-20: Die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Und das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vätern: von Gersom:

3 1. Mose 29.31: Als aber der HERR sah, daß Lea verhaßt war, machte er sie fruchtbar und Rahel unfruchtbar.

4 Josua 18.1: Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich zu Silo und schlug daselbst die Stiftshütte auf, und das Land war ihnen unterworfen.

5 4. Mose 6.2: Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers tun will, um sich dem HERRN zu weihen,

6 Psalm 62.9: Nur ein Hauch sind die Menschenkinder, große Herren trügen auch, auf der Waage steigen sie empor, sind alle leichter als ein Hauch!

7 1. Mose 30.22: Aber Gott gedachte an Rahel, und Gott erhörte ihr Gebet und machte sie fruchtbar.

8 1. Samuel 1.17: Eli antwortete ihr und sprach: Gehe hin in Frieden! Der Gott Israels gewähre dir deine Bitte, die du vor ihm ausgesprochen hast!

9 1. Samuel 1.11: Und sie tat ein Gelübde und sprach: HERR der Heerscharen, wirst du das Elend deiner Magd ansehen und an mich gedenken und deiner Magd nicht vergessen, und wirst du deiner Magd einen Sohn geben, so will ich ihn dem Herrn geben sein Leben lang, und kein Schermesser soll auf sein Haupt kommen!

10 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

11 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

12 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

13 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

14 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

15 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

16 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

17 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

18 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

19 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

20 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

21 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

22 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

23 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

24 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

25 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

26 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

27 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

28 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

29 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

30 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

31 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

32 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

33 Lukas 19.8: Zachäus aber trat hin und sprach zum Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemand betrogen habe, so gebe ich es vierfältig zurück.