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1. Samuel - Kapitel 1

Samuel, von Gott erbeten und ihm geweiht

1 Es war ein Mann von Ramataim-Zophim, vom Gebirge Ephraim, der hieß Elkana, ein Sohn Jerochams, des Sohnes Elihus, des Sohnes Tohus, des Sohnes Zuphs, eines Ephraimiten. (1. Chronik 6.11-12) (1. Chronik 6.19-20) 2 Der hatte zwei Frauen, die eine hieß Hanna, die andere Peninna; Peninna aber hatte Kinder, und Hanna hatte keine Kinder. (1. Mose 29.31) 3 Dieser Mann ging jährlich hinauf aus seiner Stadt, um den HERRN der Heerscharen anzubeten und ihm zu opfern zu Silo. Daselbst aber waren Hophni und Pinehas, die beiden Söhne Elis, Priester des HERRN. (Josua 18.1) 4 An dem Tage nun, da Elkana opferte, gab er seinem Weibe Peninna und allen ihren Söhnen und Töchtern Teile vom Opfermahl . 5 Hanna aber gab er ein doppeltes Teil, denn er hatte Hanna lieb; aber der HERR hatte ihren Mutterleib verschlossen. 6 Und ihre Nebenbuhlerin reizte sie sehr mit kränkenden Reden, um sie darüber zu erzürnen, daß der HERR ihren Leib verschlossen hatte. 7 Und so ging es Jahr für Jahr; so oft sie zu des HERRN Hause wallte, kränkte jene sie also, daß sie weinte und nichts aß. 8 Elkana aber, ihr Mann, sprach zu ihr: Hanna, warum weinst du? Und warum issest du nicht? Warum ist dein Herz so traurig? Bin ich dir nicht besser als zehn Söhne? 9 Eines Tages aber stand Hanna auf, nachdem sie zu Silo gegessen und getrunken hatte. Eli, der Priester, saß eben auf seinem Stuhl beim Türpfosten des Tempels des HERRN. 10 Sie aber, betrübt, wie sie war, betete zum HERRN und weinte sehr. 11 Und sie tat ein Gelübde und sprach: HERR der Heerscharen, wirst du das Elend deiner Magd ansehen und an mich gedenken und deiner Magd nicht vergessen, und wirst du deiner Magd einen Sohn geben, so will ich ihn dem Herrn geben sein Leben lang, und kein Schermesser soll auf sein Haupt kommen! (4. Mose 6.2) 12 Während sie nun lange vor dem HERRN betete, beobachtete Eli ihren Mund; 13 und Hanna redete in ihrem Herzen, nur ihre Lippen regten sich, doch so, daß man ihre Stimme nicht hörte. Da meinte Eli, sie wäre betrunken. 14 Und er sprach zu ihr: Wie lange willst du trunken sein? Gib deinen Wein von dir! 15 Hanna aber antwortete und sprach: Nein, mein Herr, ich bin ein Weib beschwerten Geistes; Wein und starkes Getränk habe ich nicht getrunken, sondern ich habe mein Herz vor dem HERRN ausgeschüttet. (Psalm 62.9) 16 Du wollest deine Magd nicht für eine Tochter Belials halten, denn aus großem Kummer und Herzeleid habe ich bisher geredet! 17 Eli antwortete ihr und sprach: Gehe hin in Frieden! Der Gott Israels gewähre dir deine Bitte, die du vor ihm ausgesprochen hast! 18 Sie sprach: Laß deine Magd Gnade finden vor deinen Augen! Also ging das Weib ihren Weg und aß und sah nicht mehr traurig aus. 19 Und am Morgen früh machten sie sich auf, und als sie vor dem HERRN angebetet hatten, kehrten sie wieder um und kamen heim nach Rama. Und Elkana erkannte sein Weib Hanna, und der HERR gedachte an sie. (1. Mose 30.22) 20 Und so geschah es, als das Jahr um war, nachdem Hanna empfangen hatte, gebar sie einen Sohn; den hieß sie Samuel, denn sagte sie, ich habe ihn von dem Herrn erbeten. 21 Und als der Mann Elkana mit seinem ganzen Hause hinaufzog, um dem HERRN das jährliche Opfer und sein Gelübde darzubringen, 22 ging Hanna nicht mit, sondern sprach zu ihrem Mann: Wenn der Knabe entwöhnt sein wird, alsdann will ich ihn bringen, daß er vor dem HERRN erscheine und daselbst bleibe für immer! 23 Elkana, ihr Mann, sprach zu ihr: Mach wie du's für gut findest; bleibe, bis du ihn entwöhnt hast; der HERR aber bestätige, was er geredet hat! So blieb die Frau zurück und nährte ihren Sohn, bis sie ihn entwöhnte. 24 Und sobald sie ihn entwöhnt hatte, nahm sie ihn mit hinauf, samt drei Farren, einem Epha Mehl und einem Schlauch Wein und brachte ihn in das Haus des HERRN nach Silo; aber der Knabe war noch sehr jung. 25 Und sie schlachteten den Farren und brachten den Knaben zu Eli. 26 Und sie sprach: Ach, mein Herr, so wahr deine Seele lebt; mein Herr, ich bin das Weib, das hier bei dir stand und den HERRN bat. 27 Ich habe um diesen Knaben gebeten, nun hat mir der HERR die Bitte gewährt, die ich an ihn gerichtet hatte. (1. Samuel 1.17) 28 Darum leihe ich ihn auch dem HERRN; alle Tage seines Lebens sei er dem HERRN geliehen! Und er betete daselbst den HERRN an. (1. Samuel 1.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.