1. Petrus - Kapitel 3
Weisungen für Frauen und Männer
1 Gleicherweise sollen auch die Frauen ihren eigenen Männern untertan sein, damit, wenn auch etliche dem Worte nicht glauben, sie durch der Frauen Wandel ohne Wort gewonnen werden, (1. Korinther 7.16) (Epheser 5.22) 2 wenn sie euren in Furcht keuschen Wandel ansehen. 3 Euer Schmuck soll nicht der äußerliche sein, mit Haarflechten und Goldumhängen und Kleideranlegen, (Jesaja 3.18) (1. Timotheus 2.9) 4 sondern der verborgene Mensch des Herzens mit dem unvergänglichen Schmuck des sanften und stillen Geistes, welcher vor Gott wertvoll ist. 5 Denn so haben sich einst auch die heiligen Frauen geschmückt, welche ihre Hoffnung auf Gott setzten und ihren Männern untertan waren, 6 wie Sara dem Abraham gehorchte und ihn «Herr» nannte; deren Töchter ihr geworden seid, wenn ihr Gutes tut und euch durch keine Drohung abschrecken lasset. (1. Mose 18.12) 7 Und ihr Männer, wohnet mit Vernunft bei dem weiblichen Teil als dem schwächeren und erweiset ihnen Ehre als solchen, die auch Miterben der Gnade des Lebens sind, und damit eure Gebete nicht gehindert werden. (1. Korinther 7.5) (Epheser 5.25)Geistliche Haltung inmitten von Bedrängnissen und Verfolgungen
8 Endlich aber seid alle gleichgesinnt, mitleidig, brüderlich, barmherzig, demütig! 9 Vergeltet nicht Böses mit Bösem, oder Scheltwort mit Scheltwort, sondern im Gegenteil segnet, weil ihr dazu berufen seid, daß ihr Segen ererbet. (1. Thessalonicher 5.15) 10 Denn «wem das Leben lieb ist und wer gute Tage sehen will, der bewahre seine Zunge vor Bösem und seine Lippen, daß sie nicht trügen; (Jakobus 1.26) 11 er wende sich vom Bösen und tue Gutes, er suche den Frieden und jage ihm nach! 12 Denn die Augen des Herrn sehen auf die Gerechten, und seine Ohren merken auf ihr Flehen; das Angesicht des Herrn aber ist gegen die gerichtet, welche Böses tun.» 13 Und wer will euch schaden, wenn ihr euch des Guten befleißiget? 14 Aber wenn ihr auch um Gerechtigkeit willen zu leiden habt, seid ihr selig. Ihr Drohen aber fürchtet nicht und erschrecket nicht; sondern heiliget den Herrn Christus in euren Herzen! (Matthäus 5.10) (1. Petrus 2.20) 15 und seid allezeit bereit zur Verantwortung gegen jedermann, der Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist, 16 aber mit Sanftmut und Furcht; und habet ein gutes Gewissen, damit die, welche euren guten Wandel in Christus verlästern, zuschanden werden mit ihren Verleumdungen. 17 Denn es ist besser, wenn der Wille Gottes es so haben will, ihr leidet für Gutestun, als für Bösestun.Das Vorbild Jesu Christi als Ansporn für einen heiligen Wandel
18 Denn auch Christus hat einmal für Sünden gelitten, ein Gerechter für Ungerechte, auf daß er uns zu Gott führte, und er wurde getötet nach dem Fleisch, aber lebendig gemacht nach dem Geist, (1. Petrus 2.21-24) 19 in welchem er auch hinging und den Geistern im Gefängnis predigte, (1. Petrus 4.6) 20 die einst nicht gehorchten, als Gottes Langmut zuwartete in den Tagen Noahs, während die Arche zugerichtet wurde, in welcher wenige, nämlich acht Seelen, hindurchgerettet wurden durchs Wasser. (1. Mose 7.7) (1. Mose 7.17) (2. Petrus 2.5) 21 Als Abbild davon rettet nun auch uns die Taufe, welche nicht ein Abtun fleischlichen Schmutzes ist, sondern die an Gott gerichtete Bitte um ein gutes Gewissen, durch die Auferstehung Jesu Christi, (Epheser 5.26) (Hebräer 10.22) 22 welcher seit seiner Himmelfahrt zur Rechten Gottes ist, wo ihm Engel und Gewalten und Kräfte untertan sind. (Epheser 1.20-21)5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)