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1. Petrus - Kapitel 2

1 So leget nun ab alle Bosheit und allen Betrug und Heuchelei und Neid und alle Verleumdungen, (Jakobus 1.21) 2 und seid als neugeborene Kindlein begierig nach der vernünftigen, unverfälschten Milch, damit ihr durch sie zunehmet zum Heil, (Matthäus 18.3) (Hebräer 5.12-13) 3 wenn ihr anders geschmeckt habt, daß der Herr freundlich ist. (Psalm 34.9)

Jesus Christus als Eckstein des Hauses Gottes. Die Berufung der Gemeinde als heiliges Priestertum

4 Da ihr zu ihm gekommen seid, als zu dem lebendigen Stein, der von den Menschen zwar verworfen, bei Gott aber auserwählt und köstlich ist, (Psalm 118.22) (Matthäus 21.42) 5 so lasset auch ihr euch nun aufbauen als lebendige Steine zum geistlichen Hause, zum heiligen Priestertum, um geistliche Opfer zu opfern, die Gott angenehm sind durch Jesus Christus. (Römer 12.1) (Epheser 2.21-22) (Hebräer 3.6) 6 Darum steht in der Schrift: «Siehe, ich lege in Zion einen auserwählten, wertvollen Eckstein; und wer an ihn glaubt, soll nicht zuschanden werden.» 7 Für euch nun, die ihr glaubet, hat er Wert; für die Ungläubigen aber ist der Stein, den die Bauleute verworfen haben und der zum Eckstein geworden ist, ein Stein des Anstoßens und ein Fels des Ärgernisses. 8 Sie stoßen sich, weil sie dem Wort nicht glauben, wozu sie auch gesetzt sind. (Lukas 2.34) (Römer 9.33) 9 Ihr aber seid ein auserwähltes Geschlecht, ein königliches Priestertum, ein heiliges Volk, ein Volk des Eigentums, damit ihr die Tugenden dessen verkündiget, der euch aus der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht berufen hat, (2. Mose 19.6) (Epheser 5.8) (Offenbarung 1.6) 10 die ihr einst nicht ein Volk waret, nun aber Gottes Volk seid, und einst nicht begnadigt waret, nun aber begnadigt seid. (Römer 9.24-26)

Der Wandel des Gläubigen als Fremdling in dieser Welt

11 Geliebte, ich ermahne euch als Fremdlinge und Pilgrime: Enthaltet euch von den fleischlichen Lüsten, welche wider die Seele streiten; (Psalm 39.13) 12 und führet einen guten Wandel unter den Heiden, damit sie da, wo sie euch als Übeltäter verleumden, doch auf Grund der guten Werke, die sie sehen, Gott preisen am Tage der Untersuchung. (Matthäus 5.16) 13 Seid untertan aller menschlichen Ordnung, (Römer 13.1) (Titus 3.1) 14 um des Herrn willen, es sei dem König als dem Oberhaupt, oder den Statthaltern als seinen Gesandten zur Bestrafung der Übeltäter und zum Lobe derer, die Gutes tun. 15 Denn das ist der Wille Gottes, daß ihr durch Gutestun den unverständigen und unwissenden Menschen den Mund stopfet; (Titus 2.8) (1. Petrus 3.16) 16 als Freie, und nicht als hättet ihr die Freiheit zum Deckmantel der Bosheit, sondern als Knechte Gottes. (Galater 5.13) (2. Petrus 2.19) 17 Ehret jedermann, liebet die Bruderschaft, fürchtet Gott, ehret den König! (Sprüche 24.21) (Römer 12.10)

Das Verhältnis der Gläubigen zu Vorgesetzten. Das herrliche Vorbild Jesu Christi

18 Die Hausknechte seien mit aller Furcht den Herren untertan, nicht nur den guten und milden, sondern auch den wunderlichen! (Epheser 6.5) (Titus 2.9) 19 Denn das ist Gnade, wenn jemand aus Gewissenhaftigkeit gegen Gott Kränkungen erträgt, indem er Unrecht leidet. 20 Denn was ist das für ein Ruhm, wenn ihr Streiche erduldet, weil ihr gefehlt habt? Wenn ihr aber für Gutestun leidet und es erduldet, das ist Gnade bei Gott. (Matthäus 5.10) (1. Petrus 3.14) 21 Denn dazu seid ihr berufen, weil auch Christus für euch gelitten und euch ein Vorbild hinterlassen hat, daß ihr seinen Fußstapfen nachfolget. (Matthäus 16.24) (1. Petrus 3.18) 22 «Er hat keine Sünde getan, es ist auch kein Betrug in seinem Munde erfunden worden»; (Jesaja 53.9) (Johannes 8.46) 23 er schalt nicht, da er gescholten ward, er drohte nicht, da er litt, sondern übergab es dem, der gerecht richtet; 24 er hat unsere Sünden selbst hinaufgetragen an seinem Leibe auf das Holz, damit wir, der Sünde gestorben, der Gerechtigkeit leben möchten; «durch seine Wunden seid ihr heil geworden.» (Römer 6.8) (Römer 6.11) (Galater 3.13) (1. Johannes 3.5) 25 Denn ihr waret «wie irrende Schafe», nun aber seid ihr bekehrt zu dem Hirten und Hüter eurer Seelen. (Jesaja 53.6) (Johannes 10.12)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)