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1. Mose - Kapitel 9

Gottes Bund mit Noah

1 Und Gott segnete Noah und seine Söhne und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und erfüllet die Erde! (1. Mose 1.28) 2 Furcht und Schrecken vor euch soll kommen über alle Tiere der Erde und über alle Vögel des Himmels, über alles, was auf Erden kriecht, und über alle Fische im Meer; in eure Hände seien sie gegeben! 3 Alles, was sich regt und lebt, soll euch zur Nahrung dienen; wie das grüne Kraut habe ich es euch alles gegeben. (1. Mose 1.29) (Kolosser 2.16) 4 Nur esset das Fleisch nicht, während seine Seele, sein Blut, noch in ihm ist! (3. Mose 3.17) 5 Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern. (1. Mose 4.11) (2. Mose 21.28-29) 6 Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht. (1. Mose 1.27) (2. Mose 21.12) (3. Mose 24.17) (Matthäus 26.52) (Offenbarung 13.10) 7 Ihr aber seid fruchtbar und mehret euch und reget euch auf Erden, daß euer viele werden darauf! 8 Und Gott sprach zu Noah und zu seinen Söhnen mit ihm: 9 Siehe, ich richte meinen Bund auf mit euch und mit euren Nachkommen, (1. Mose 6.18) 10 auch mit allen lebendigen Wesen bei euch, mit Vögeln, Vieh und allen Tieren der Erde bei euch, mit allen, die aus der Arche gegangen sind, was für Tiere es seien auf Erden; (Hosea 2.10) 11 und zwar will ich meinen Bund mit euch dafür aufrichten, daß forthin nie mehr alles Fleisch von dem Wasser der Sündflut ausgerottet werden, und daß auch keine Sündflut mehr kommen soll, um die Erde zu verderben. (1. Mose 8.21-22) 12 Und Gott sprach: Dies ist das Zeichen des Bundes, welchen ich stifte zwischen mir und euch und allen lebendigen Wesen, die bei euch sind, auf ewige Zeiten: 13 Meinen Bogen setze ich in die Wolken, der soll ein Zeichen des Bundes sein zwischen mir und der Erde. 14 Wenn es nun geschieht, daß ich Wolken über der Erde sammle, und der Bogen in den Wolken erscheint, 15 dann will ich an meinen Bund gedenken, welcher zwischen mir und euch und allen lebendigen Wesen von allem Fleisch besteht, daß forthin die Wasser nicht mehr zur Sündflut werden sollen, die alles Fleisch verderbe. 16 Darum soll der Bogen in den Wolken sein, daß ich ihn ansehe und gedenke an den ewigen Bund zwischen Gott und allen lebendigen Wesen von allem Fleisch, das auf Erden ist. 17 Und Gott sprach zu Noah: Das ist das Zeichen des Bundes, welchen ich aufgerichtet habe zwischen mir und allem Fleisch, das auf Erden ist!

Noahs Fluch und Segen über seine Söhne

18 Die drei Söhne Noahs aber, welche die Arche verließen, waren Sem, Ham und Japhet. Ham ist der Vater Kanaans. 19 Von diesen drei Söhnen Noahs ward die ganze Erde bevölkert. 20 Noah aber begann und legte als Landmann einen Weinberg an. 21 Da er aber von dem Weine trank, ward er betrunken und entblößte sich in seiner Hütte. 22 Da nun Ham, Kanaans Vater, die Blöße seines Vaters sah, verriet er es seinen beiden Brüdern draußen. (Sprüche 30.17) 23 Da nahmen Sem und Japhet das Kleid und legten es auf ihre Schultern und gingen rücklings und deckten ihres Vaters Blöße zu und wandten ihre Angesichter ab, daß sie ihres Vaters Blöße nicht sahen. 24 Als nun Noah von dem Wein erwachte und erfuhr, was ihm sein jüngster Sohn getan, 25 da sprach er: Verflucht sei Kanaan! Er sei ein Knecht der Knechte seiner Brüder! 26 Und weiter sprach er: Gepriesen sei der HERR, der Gott Sems, und Kanaan sei sein Knecht! (Römer 9.16) 27 Gott breite Japhet aus und lasse ihn wohnen in Sems Hütten, und Kanaan sei sein Knecht! (Epheser 3.6) 28 Noah aber lebte nach der Sündflut noch 350 Jahre lang, 29 also daß Noahs ganzes Alter 950 Jahre betrug, als er starb.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.