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1. Mose - Kapitel 8

Das Versiegen der Wasserfluten

1 Da gedachte Gott an Noah und an alle Tiere und an alles Vieh, das bei ihm in der Arche war; und Gott ließ einen Wind über die Erde wehen, daß die Wasser fielen. 2 Und die Brunnen der Tiefe wurden verstopft samt den Fenstern des Himmels, und dem Regen vom Himmel ward gewehrt. (1. Mose 7.11-12) 3 Und die Wasser über der Erde nahmen mehr und mehr ab, so daß sie nach hundertundfünfzig Tagen sich vermindert hatten. 4 Und die Arche ließ sich am siebzehnten Tage des siebenten Monats auf dem Gebirge Ararat nieder. 5 Und das Gewässer nahm immerfort ab bis zum zehnten Monat; am ersten Tage des zehnten Monats konnte man die Spitzen der Berge sehen. 6 Und es geschah nach Verfluß von vierzig Tagen, daß Noah das Fenster öffnete an der Arche, das er gemacht hatte. 7 Und er sandte den Raben aus; der flog hin und her, bis das Wasser auf Erden vertrocknet war. 8 Darnach sandte er die Taube aus, daß er sähe, ob des Wassers auf Erden weniger geworden wäre. 9 Aber die Taube fand keinen Ort, da ihr Fuß ruhen konnte. Da kehrte sie zu ihm zur Arche zurück; denn es war noch Wasser auf der ganzen Erdoberfläche. Da streckte er seine Hand aus und ergriff sie und nahm sie wieder zu sich in die Arche. 10 Und er wartete noch weitere sieben Tage; dann sandte er die Taube wieder von der Arche aus. 11 Und die Taube kam zur Abendzeit wieder zu ihm und siehe, sie hatte ein frisches Ölblatt in ihrem Schnabel! Da merkte Noah, daß des Wassers auf Erden weniger geworden war. 12 Und nachdem er noch weitere sieben Tage gewartet hatte, sandte er die Taube wieder aus; da kam sie nicht mehr zu ihm zurück. 13 Im sechshundertundersten Jahre, am ersten Tage des ersten Monats, waren die Wasser auf Erden vertrocknet. Und Noah entfernte das Dach von der Arche und schaute, und siehe, der Erdboden war trocken! 14 Und im zweiten Monat, am siebenundzwanzigsten Tage des Monats, war die Erde ausgetrocknet.

Noah verlässt die Arche. Noahs Opfer und Gottes Verheißung

15 Da redete Gott zu Noah und sprach: 16 Geh aus der Arche, du und dein Weib und deine Söhne und deiner Söhne Weiber mit dir! 17 Alle Tiere, die bei dir sind, von allem Fleisch: Vögel, Vieh und alles Kriechende, was auf Erden kriecht, sollen mit dir hinausgehen und sich regen auf Erden und sollen fruchtbar sein und sich mehren auf Erden! (1. Mose 1.22) (1. Mose 1.28) 18 Also ging Noah hinaus samt seinen Söhnen und seinem Weib und seiner Söhne Weibern. (2. Petrus 2.5) 19 Alle Tiere, alles, was kriecht und fliegt, alles, was sich auf Erden regt, nach seinen Gattungen, das verließ die Arche. 20 Noah aber baute dem HERRN einen Altar und nahm von allerlei reinem Vieh und von allerlei reinem Geflügel und opferte Brandopfer auf dem Altar. (1. Mose 7.2) 21 Und der HERR roch den befriedigenden Geruch, und der HERR sprach zu seinem Herzen: Ich will fortan die Erde nicht mehr verfluchen um des Menschen willen, wiewohl das Dichten des menschlichen Herzens böse ist von seiner Jugend an; auch will ich fortan nicht mehr alles Lebendige schlagen, wie ich getan habe. (1. Mose 6.5) (Hiob 14.4) (Psalm 14.3) (Jesaja 54.9) (Matthäus 15.19) (Römer 3.23) 22 Solange die Erde steht, soll nicht aufhören Saat und Ernte, Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht! (Jeremia 33.20) (Jeremia 33.25)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.