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1. Mose - Kapitel 50

Jakobs Beerdigung im Land Kanaan

1 Da fiel Joseph auf seines Vaters Angesicht und weinte über ihm und küßte ihn. (1. Mose 46.4) 2 Darnach befahl Joseph den Ärzten, die ihm dienten, daß sie seinen Vater einbalsamierten; und die Ärzte balsamierten Israel ein. 3 Und sie verwendeten darauf volle vierzig Tage; denn so lange dauert die Einbalsamierung; aber beweint haben ihn die Ägypter siebzig Tage lang. 4 Als aber die Tage der Trauer um ihn vorüber waren, redete Joseph mit dem Hause des Pharao und sprach: Habe ich Gnade gefunden in euren Augen, so redet doch vor Pharaos Ohren und sprechet: 5 Mein Vater hat einen Eid von mir genommen und zu mir gesagt: Siehe, ich sterbe; begrabe mich in meinem Grab, das ich mir im Lande Kanaan angelegt habe! So laß mich nun hinaufziehen, daß ich meinen Vater begrabe und darnach wiederkomme. (1. Mose 47.29-30) 6 Der Pharao sprach: Zieh hinauf und begrabe deinen Vater, wie er dich hat schwören lassen! 7 Da zog Joseph hinauf, seinen Vater zu begraben; und es zogen mit ihm hinauf alle Knechte des Pharao, alle Ältesten seines Hauses und alle Ältesten des Landes Ägypten; 8 dazu das ganze Haus Josephs und seine Brüder und seines Vaters Haus; nur ihre Kinder, Schafe und Rinder ließen sie im Lande Gosen zurück. 9 Es begleiteten ihn auch Wagen und Reiter, so daß es ein großes Heer gab. 10 Als sie nun zur Tenne Atad kamen, welche jenseits des Jordan liegt, hielten sie daselbst eine große und feierliche Totenklage; denn er veranstaltete für seinen Vater eine siebentägige Trauer. 11 Als aber die Bewohner des Landes, die Kanaaniter, die Trauer bei der Tenne Atad sahen, sprachen sie: Die Ägypter halten da eine große Klage! Daher wurde der Ort, welcher jenseits des Jordan liegt, «der Ägypter Klage» genannt. 12 Seine Söhne aber machten es so, wie er ihnen befohlen hatte: (1. Mose 49.29) 13 sie führten ihn ins Land Kanaan und begruben ihn in der Höhle des Ackers Machpelah, weil Abraham den Acker zum Erbbegräbnis gekauft hatte von Ephron, dem Hetiter, gegenüber von Mamre. (1. Mose 23.16) 14 Joseph aber kehrte nach dem Begräbnis seines Vaters wieder nach Ägypten zurück, er und seine Brüder und alle, die mit ihm hinaufgezogen waren, seinen Vater zu begraben.

Josephs Bruderliebe. Gottes Plan

15 Als nun Josephs Brüder sahen, daß ihr Vater gestorben war, sprachen sie: Joseph könnte uns angreifen und uns all die Bosheit vergelten, die wir an ihm verübt haben! 16 Darum ließen sie Joseph sagen: Dein Vater befahl vor seinem Tode und sprach: 17 Also sollt ihr zu Joseph sagen: Bitte, vergib doch deinen Brüdern die Missetat und ihre Sünde, daß sie so übel an dir getan! So vergib nun den Dienern des Gottes deines Vaters ihre Missetat! Aber Joseph weinte, als sie ihm das sagen ließen. 18 Da gingen seine Brüder selbst hin und fielen vor ihm nieder und sprachen: Siehe, wir sind deine Knechte! 19 Aber Joseph sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht! Bin ich denn an Gottes Statt? 20 Ihr gedachtet zwar Böses wider mich; aber Gott gedachte es gut zu machen, daß er täte, wie es jetzt am Tage ist, um viel Volk am Leben zu erhalten. (1. Mose 45.5) (Jesaja 28.29) 21 So fürchtet euch nun nicht; ich will euch und eure Kinder versorgen! Und er tröstete sie und redete freundlich mit ihnen.

Josephs letzte Tage. Sein Tod

22 Und Joseph blieb in Ägypten, er und seines Vaters Haus; und Joseph lebte hundertundzehn Jahre. 23 Und Joseph sah Ephraims Kinder bis in das dritte Glied; auch die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, saßen noch auf seinen Knien. (1. Mose 30.3) 24 Und Joseph sprach zu seinen Brüdern: Ich sterbe; aber Gott wird euch gewiß heimsuchen und aus diesem Lande hinaufführen in das Land, das er Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. (Hebräer 11.22) 25 Und er nahm einen Eid von den Kindern Israels und sprach: Wenn Gott euch heimsuchen wird, so sollt ihr meine Gebeine von hier hinaufbringen! (2. Mose 13.19) (Josua 24.32) 26 Und Joseph starb, hundertundzehn Jahre alt; und man balsamierte ihn ein und legte ihn in einen Sarg in Ägyptenland.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.