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1. Mose - Kapitel 49

Prophetische Segensworte für Jakobs Söhne

1 Und Jakob berief seine Söhne und sprach: Kommt zusammen, daß ich euch kundtue, was euch in künftigen Tagen begegnen wird! 2 Versammelt euch und merket auf, ihr Söhne Jakobs, höret auf euren Vater Israel! 3 Ruben, du bist mein erstgeborner Sohn, meine Kraft und der Anfang meiner Stärke, von hervorragender Würde und vorzüglicher Kraft. (1. Mose 29.32) (5. Mose 21.17) 4 Du warst wie kochendes Wasser, du sollst nicht den Vorzug haben; denn du bist auf deines Vaters Bett gestiegen, hast dazumal mein Lager entweiht; er stieg hinauf! (1. Mose 35.22) 5 Die Brüder Simeon und Levi Mordwerkzeuge sind ihre Messer! 6 Meine Seele komme nicht in ihren Kreis und meine Ehre vereine sich nicht mit ihrer Versammlung! Denn in ihrem Zorn haben sie Männer gemordet und in ihrer Willkür Ochsen verstümmelt. (1. Mose 34.25) (Psalm 16.9) 7 Verflucht sei ihr Zorn, weil er so heftig, und ihr Grimm, weil er so hartnäckig ist! Ich will sie verteilen unter Jakob und zerstreuen unter Israel. (Josua 19.1) (Josua 21.1) 8 Dich, Juda, werden deine Brüder loben! Deine Hand wird auf dem Nacken deiner Feinde sein; vor dir werden deines Vaters Kinder sich neigen. (4. Mose 10.14) (Richter 1.1-2) 9 Juda ist ein junger Löwe; mit Beute beladen stiegst du, mein Sohn, empor! Er ist niedergekniet und hat sich gelagert wie ein Löwe und wie eine Löwin; wer darf ihn aufwecken? (4. Mose 23.24) (Offenbarung 5.5) 10 Es wird das Zepter nicht von Juda weichen, noch der Herrscherstab von seinen Füßen, bis daß der Schilo kommt und ihm die Völkerschaften unterworfen sind. (4. Mose 24.17) (1. Chronik 5.2) (Hebräer 7.14) 11 Er wird sein Füllen an den Weinstock binden; und der Eselin Junges an die Edelrebe; er wird sein Kleid im Weine waschen und seinen Mantel in Traubenblut; 12 seine Augen sind dunkel vom Wein und seine Zähne weiß von Milch. 13 Sebulon wird an der Anfurt des Meeres wohnen und den Schiffen zur Anfurt dienen, und er lehnt sich an Sidon an. (Josua 19.10) 14 Issaschar ist ein knochiger Esel, der zwischen den Hürden liegt; 15 und weil er sah, daß die Ruhe gut und das Land lieblich war, so neigte er seine Schultern zum Tragen und wurde ein fronpflichtiger Knecht. 16 Dan wird sein Volk richten als einer der Stämme Israels (Richter 13.25) 17 Dan wird eine Schlange am Wege sein, eine Otter auf dem Pfad, die das Roß in die Fersen beißt, daß der Reiter rücklings stürzt. 18 O HERR, ich warte auf dein Heil! (Psalm 119.166) (Habakuk 2.3) 19 Den Gad drängt eine Schar; aber er drängt sie zurück. 20 Für Asser ist sein Brot zu fett; aber er gibt königliche Leckerbissen. (Josua 19.24) 21 Naphtali ist eine ausgelassene Hirschkuh und kann schöne Worte machen. (Richter 4.6-10) 22 Joseph ist ein junger Fruchtbaum, ein junger Fruchtbaum an der Quelle; seine Zweige klettern über die Mauer hinaus. (Hosea 13.15) 23 Es haben ihn zwar die Schützen heftig beschossen und bekämpft; 24 aber sein Bogen blieb unerschütterlich und seine Arme und seine Hände wurden gelenkt von den Händen des Mächtigen Jakobs, vom Namen des Hirten, des Felsens Israels. 25 Von deines Vaters Gott werde dir geholfen, und Gott der Allmächtige segne dich mit Segnungen vom Himmel herab, mit Segnungen der Tiefe, die unten liegt, mit Segnungen von Brüsten und Mutterschoß! 26 Die Segnungen deines Vaters überragen die Segnungen meiner Eltern, sie reichen bis an die ewigen Hügel; mögen sie kommen auf Josephs Haupt, auf den Scheitel des Fürsten unter seinen Brüdern! (1. Mose 45.8) 27 Benjamin ist ein reißender Wolf; am Morgen verzehrt er Raub und am Abend teilt er sich in die Beute. (Richter 20.25) (1. Samuel 9.1-2) 28 Diese alle sind Stämme Israels, ihrer zwölf; und das ist's, was ihr Vater zu ihnen geredet und womit er sie gesegnet hat; und zwar segnete er einen jeden mit einem besonderen Segen.

Jakobs Tod

29 Und er gebot ihnen und sprach: Ich werde zu meinem Volk versammelt werden; begrabet mich bei meinen Vätern in der Höhle auf dem Acker Ephrons, des Hetiters, (1. Mose 23.16-20) (1. Mose 47.30) 30 in der Höhle Machpelah, Mamre gegenüber im Lande Kanaan, wo Abraham den Acker gekauft hat von Ephron, dem Hetiter, zum Erbbegräbnis. 31 Daselbst hat man Abraham und sein Weib Sarah begraben, desgleichen Isaak und sein Weib Rebekka, und dort habe ich auch Lea begraben; (1. Mose 25.9) (1. Mose 35.29) 32 der Acker und seine Höhle wurde den Hetitern abgekauft. 33 Als aber Jakob seine Befehle an seine Söhne vollendet hatte, zog er seine Füße aufs Bett zurück, verschied und ward zu seinem Volke versammelt.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.