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1. Mose - Kapitel 48

Jakobs letzte Verfügung

1 Darnach ward dem Joseph gesagt: Siehe, dein Vater ist krank! Und er nahm mit sich seine zwei Söhne, Manasse und Ephraim. 2 Da ward dem Jakob angezeigt und gesagt: Siehe, dein Sohn Joseph kommt zu dir! Und Israel machte sich stark und setzte sich auf im Bett. 3 Und Jakob sprach zu Joseph: Der allmächtige Gott erschien mir zu Lus im Lande Kanaan und segnete mich (1. Mose 28.19) 4 und sprach zu mir: Siehe, ich will dich fruchtbar machen und dich mehren und dich zu einer Völkergemeinde machen, und ich will deinem Samen nach dir dieses Land zur Besitzung geben ewiglich. (1. Mose 35.11-12) 5 So sollen nun deine beiden Söhne, Ephraim und Manasse, die dir in Ägypten geboren sind, ehe ich zu dir nach Ägypten gekommen bin, mein sein; wie Ruben und Simeon sollen sie mein sein. (1. Mose 41.50-52) 6 Die Kinder aber, welche du nach ihnen zeugest, sollen dein sein und sollen in ihrem Erbteil nach ihrer Brüder Namen genannt werden. 7 Und als ich aus Mesopotamien kam, starb Rahel bei mir im Lande Kanaan, auf dem Wege, als wir nur ein Stück Weges von Ephrata entfernt waren, und ich begrub sie daselbst an dem Wege gen Ephrata, die jetzt Bethlehem heißt. (1. Mose 35.19)

Jakob segnet Ephraim und Manasse

8 Als aber Israel Josephs Söhne sah, fragte er: Wer sind diese? 9 Joseph antwortete: Es sind meine Söhne, die mir Gott hier geschenkt hat! Er sprach: Bring sie doch her zu mir, daß ich sie segne! (1. Mose 33.5) 10 Denn Israels Augen waren vom Alter kurzsichtig geworden, daß er nicht mehr sehen konnte. Als er sie nun zu ihm brachte, küßte und umarmte er sie. 11 Und Israel sprach zu Joseph: Daß ich dein Angesicht noch sehen dürfte, darum hätte ich nicht zu bitten gewagt; und nun, siehe, hat mich Gott sogar deine Kinder sehen lassen! (1. Mose 37.33) (1. Mose 37.35) (1. Mose 45.26) (Psalm 128.6) 12 Und Joseph nahm sie von seinen Knien und warf sich auf sein Angesicht zur Erde nieder. 13 Darnach nahm er sie beide, Ephraim in seine Rechte, zur Linken Israels, und Manasse in seine Linke, zur Rechten Israels, und brachte sie zu ihm. 14 Da streckte Israel seine Rechte aus und legte sie auf Ephraims Haupt, obschon er der jüngere war, seine Linke aber auf Manasses Haupt, indem er also seine Hände verschränkte, wiewohl Manasse der Erstgeborene war. 15 Und er segnete Joseph und sprach: Der Gott, vor dessen Angesicht meine Väter Abraham und Isaak gewandelt haben; der Gott, der mich behütet hat, seitdem ich bin, bis auf diesen Tag; (1. Mose 32.10) (Psalm 23.1) 16 der Engel, der mich erlöset hat von allem Übel, der segne die Knaben, und durch sie werde mein Name genannt und der Name meiner Väter Abraham und Isaak, und sie sollen zu einer großen Menge werden auf Erden! (1. Mose 31.11-13) 17 Als aber Joseph sah, daß sein Vater die rechte Hand auf Ephraims Haupt legte, gefiel es ihm übel; darum ergriff er seines Vaters Hand, um sie von Ephraims Haupt auf Manasses Haupt zu wenden. 18 Dabei sprach Joseph zu seinem Vater: Nicht also, mein Vater; denn dieser ist der Erstgeborene; lege deine Rechte auf sein Haupt! 19 Aber sein Vater weigerte sich und sprach: Ich weiß es, mein Sohn, ich weiß es wohl! Auch er soll zu einem Volk, und auch er soll groß werden; aber doch soll sein jüngerer Bruder größer werden! (4. Mose 1.33) (4. Mose 1.35) (5. Mose 33.17) 20 Also segnete er sie an jenem Tag und sprach: Mit dir wird Israel segnen und sagen: Gott mache dich wie Ephraim und Manasse! Also setzte er Ephraim dem Manasse voran. (Hebräer 11.21) 21 Und Israel sprach zu Joseph: Siehe, ich sterbe; aber Gott wird mit euch sein und wird euch in das Land eurer Väter zurückbringen. 22 Und ich schenke dir einen Bergesrücken, den du vor deinen Brüdern voraushaben sollst; ich habe ihn den Amoritern mit meinem Schwert und meinem Bogen aus der Hand genommen. (Johannes 4.5)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.