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1. Mose - Kapitel 48

Jakobs letzte Verfügung

1 Darnach ward dem Joseph gesagt: Siehe, dein Vater ist krank! Und er nahm mit sich seine zwei Söhne, Manasse und Ephraim. 2 Da ward dem Jakob angezeigt und gesagt: Siehe, dein Sohn Joseph kommt zu dir! Und Israel machte sich stark und setzte sich auf im Bett. 3 Und Jakob sprach zu Joseph: Der allmächtige Gott erschien mir zu Lus im Lande Kanaan und segnete mich (1. Mose 28.19) 4 und sprach zu mir: Siehe, ich will dich fruchtbar machen und dich mehren und dich zu einer Völkergemeinde machen, und ich will deinem Samen nach dir dieses Land zur Besitzung geben ewiglich. (1. Mose 35.11-12) 5 So sollen nun deine beiden Söhne, Ephraim und Manasse, die dir in Ägypten geboren sind, ehe ich zu dir nach Ägypten gekommen bin, mein sein; wie Ruben und Simeon sollen sie mein sein. (1. Mose 41.50-52) 6 Die Kinder aber, welche du nach ihnen zeugest, sollen dein sein und sollen in ihrem Erbteil nach ihrer Brüder Namen genannt werden. 7 Und als ich aus Mesopotamien kam, starb Rahel bei mir im Lande Kanaan, auf dem Wege, als wir nur ein Stück Weges von Ephrata entfernt waren, und ich begrub sie daselbst an dem Wege gen Ephrata, die jetzt Bethlehem heißt. (1. Mose 35.19)

Jakob segnet Ephraim und Manasse

8 Als aber Israel Josephs Söhne sah, fragte er: Wer sind diese? 9 Joseph antwortete: Es sind meine Söhne, die mir Gott hier geschenkt hat! Er sprach: Bring sie doch her zu mir, daß ich sie segne! (1. Mose 33.5) 10 Denn Israels Augen waren vom Alter kurzsichtig geworden, daß er nicht mehr sehen konnte. Als er sie nun zu ihm brachte, küßte und umarmte er sie. 11 Und Israel sprach zu Joseph: Daß ich dein Angesicht noch sehen dürfte, darum hätte ich nicht zu bitten gewagt; und nun, siehe, hat mich Gott sogar deine Kinder sehen lassen! (1. Mose 37.33) (1. Mose 37.35) (1. Mose 45.26) (Psalm 128.6) 12 Und Joseph nahm sie von seinen Knien und warf sich auf sein Angesicht zur Erde nieder. 13 Darnach nahm er sie beide, Ephraim in seine Rechte, zur Linken Israels, und Manasse in seine Linke, zur Rechten Israels, und brachte sie zu ihm. 14 Da streckte Israel seine Rechte aus und legte sie auf Ephraims Haupt, obschon er der jüngere war, seine Linke aber auf Manasses Haupt, indem er also seine Hände verschränkte, wiewohl Manasse der Erstgeborene war. 15 Und er segnete Joseph und sprach: Der Gott, vor dessen Angesicht meine Väter Abraham und Isaak gewandelt haben; der Gott, der mich behütet hat, seitdem ich bin, bis auf diesen Tag; (1. Mose 32.10) (Psalm 23.1) 16 der Engel, der mich erlöset hat von allem Übel, der segne die Knaben, und durch sie werde mein Name genannt und der Name meiner Väter Abraham und Isaak, und sie sollen zu einer großen Menge werden auf Erden! (1. Mose 31.11-13) 17 Als aber Joseph sah, daß sein Vater die rechte Hand auf Ephraims Haupt legte, gefiel es ihm übel; darum ergriff er seines Vaters Hand, um sie von Ephraims Haupt auf Manasses Haupt zu wenden. 18 Dabei sprach Joseph zu seinem Vater: Nicht also, mein Vater; denn dieser ist der Erstgeborene; lege deine Rechte auf sein Haupt! 19 Aber sein Vater weigerte sich und sprach: Ich weiß es, mein Sohn, ich weiß es wohl! Auch er soll zu einem Volk, und auch er soll groß werden; aber doch soll sein jüngerer Bruder größer werden! (4. Mose 1.33) (4. Mose 1.35) (5. Mose 33.17) 20 Also segnete er sie an jenem Tag und sprach: Mit dir wird Israel segnen und sagen: Gott mache dich wie Ephraim und Manasse! Also setzte er Ephraim dem Manasse voran. (Hebräer 11.21) 21 Und Israel sprach zu Joseph: Siehe, ich sterbe; aber Gott wird mit euch sein und wird euch in das Land eurer Väter zurückbringen. 22 Und ich schenke dir einen Bergesrücken, den du vor deinen Brüdern voraushaben sollst; ich habe ihn den Amoritern mit meinem Schwert und meinem Bogen aus der Hand genommen. (Johannes 4.5)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.