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1. Mose - Kapitel 47

Jakob vor dem Pharao

1 Und Joseph kam und zeigte es dem Pharao an und sprach: Mein Vater und meine Brüder sind aus dem Lande Kanaan gekommen samt ihren Schafen und Rindern, und siehe, sie sind im Lande Gosen! 2 Er hatte aber aus der Zahl seiner Brüder fünf mitgenommen und stellte sie dem Pharao vor. 3 Und der Pharao fragte seine Brüder: Was treibt ihr? Sie antworteten ihm: Deine Knechte sind Schafhirten, wir und unsre Väter. (1. Mose 46.33-34) 4 Und sie sprachen zum Pharao: Wir sind gekommen, um uns im Lande aufzuhalten; denn deine Knechte haben keine Weide für ihr Vieh, so hart beschwert die Hungersnot das Land Kanaan; und nun möchten deine Knechte gerne im Lande Gosen wohnen. 5 Da sprach der Pharao zu Joseph: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen; 6 das Land Ägypten steht dir offen; laß deinen Vater und deine Brüder am besten Ort des Landes wohnen, im Lande Gosen sollen sie wohnen; und wenn du weißt, daß unter ihnen tüchtige Leute sind, so setze sie zu Aufsehern über mein Vieh! 7 Joseph brachte auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn dem Pharao vor; und Jakob segnete den Pharao. 8 Und der Pharao fragte Jakob: Wie alt bist du? 9 Jakob sprach zum Pharao: Die ganze Zeit meiner Pilgrimschaft beträgt hundertunddreißig Jahre; wenig und böse sind meine Lebensjahre gewesen und erreichen nicht die Zahl der Lebensjahre meiner Väter in den Tagen ihrer Pilgrimschaft. (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Und Jakob segnete den Pharao und ging hinaus von Pharaos Angesicht. 11 Und Joseph wies seinem Vater und seinen Brüdern Wohnsitz an und gab ihnen ein Besitztum im Lande Ägypten, am besten Orte des Landes, in der Landschaft Ramses, wie der Pharao befohlen hatte. 12 Und Joseph versorgte seinen Vater und seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters mit Brot nach der Zahl der Kinder. (1. Mose 45.11)

Joseph erwirbt ganz Ägypten für den Pharao

13 Es war aber im ganzen Lande kein Brot; denn die Hungersnot war sehr schwer und Ägyptenland war erschöpft, ebenso das Land Kanaan, wegen der Hungersnot. 14 Und Joseph brachte alles Geld zusammen, das in Ägypten und im Lande Kanaan gefunden ward, um Korn zu kaufen; und Joseph brachte das Geld in das Haus des Pharao. 15 Da nun das Geld ausgegangen war in Ägyptenland und in Kanaan, kamen alle Ägypter zu Joseph und sprachen: Gib uns Brot! Warum sollen wir vor dir sterben, weil wir kein Brot haben? 16 Joseph sprach: Bringet euer Vieh her, so will ich euch geben als Entgelt für euer Vieh, wenn ihr ohne Geld seid! 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Joseph; und er gab ihnen Brot um Pferde, Schafe, Rinder und Esel, und versorgte sie also in jenem Jahre mit Brot um den Preis ihres Viehs. 18 Als nun jenes Jahr verflossen war, kamen sie zu ihm im andern Jahr und sprachen: Wir wollen unserm Herrn nicht verhehlen, daß, weil das Geld ausgegangen ist und das Vieh unserm Herrn gehört, nunmehr nichts mehr übrigbleibt vor unserm Herrn als unser Leib und unser Feld! 19 Warum sollen wir umkommen vor deinen Augen, wir und unser Feld? Kaufe uns samt unserm Feld um Brot, daß wir und unser Feld dem Pharao dienstbar seien! Gib uns Samen, daß wir leben und nicht sterben, und daß das Land nicht zur Wüste werde! 20 Also kaufte Joseph alles Ackerland der Ägypter für den Pharao auf, denn die Ägypter verkauften ein jeder sein Feld; denn die Hungersnot zwang sie dazu; und so ward das Land des Pharao Eigentum. 21 Das Volk aber machte er zu leibeigenen Knechten, von einem Ende Ägyptens bis zum andern. 22 Nur die Äcker der Priester kaufte er nicht; denn die Priester bekamen ihr Bestimmtes vom Pharao und nährten sich von ihrem festen Einkommen, das ihnen der Pharao gab; darum brauchten sie ihre Äcker nicht zu verkaufen. 23 Und Joseph sprach zum Volk: Ich habe euch heute samt eurem Land für den Pharao gekauft; hier ist Samen für euch, besäet das Land. 24 Aber vom Ertrag habt ihr dem Pharao den Fünften zu geben, und vier Teile sollen euer sein zum Besäen der Felder und zum Unterhalt für euch selbst und euer Gesinde und zur Nahrung für eure Kinder. 25 Da sprachen sie: Du hast uns das Leben erhalten! Finden wir Gnade in deinen Augen, so wollen wir des Pharao Knechte sein! 26 Da machte Joseph solches zum Gesetz bis auf den heutigen Tag, daß vom Ertrag des Ackerlandes der Ägypter dem Pharao der Fünfte zu geben sei; nur die Äcker der Priester wurden nicht des Pharao Eigentum. 27 Und Israel wohnte in Ägypten, im Lande Gosen, und sie nahmen es in Besitz, waren fruchtbar und mehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Und Jakob lebte noch siebzehn Jahre in Ägyptenland, also daß seine ganze Lebenszeit hundertundsiebenundvierzig Jahre betrug. 29 Als nun die Zeit kam, daß Israel sterben sollte, rief er seinen Sohn Joseph und sprach zu ihm: Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so lege doch deine Hand unter meine Hüfte und erweise mir Liebe und Treue: Begrabe mich doch ja nicht in Ägypten! (1. Mose 24.2) 30 Sondern ich will bei meinen Vätern liegen; darum sollst du mich aus Ägypten führen und mich in ihrem Grabe begraben. Er sprach: Ich will tun, wie du gesagt hast! (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 Er aber sprach: So schwöre mir! Da schwur er ihm. Und Israel verbeugte sich vor dem Haupt des Stammes.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.