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1. Mose - Kapitel 46

Jakob und seine Familie ziehen nach Ägypten

1 Und Israel brach auf mit allem, was er hatte; und als er nach Beerseba kam, opferte er daselbst dem Gott seines Vaters Isaak. (1. Mose 26.23-25) 2 Und Gott sprach zu Israel im Nachtgesicht: Jakob, Jakob! Er sprach: Hier bin ich! 3 Da sprach er: Ich bin der starke Gott, der Gott deines Vaters; fürchte dich nicht, nach Ägypten hinabzuziehen; denn daselbst will ich dich zu einem großen Volke machen! 4 Ich will mit dir hinab nach Ägypten ziehen, und ich führe dich gewiß auch wieder hinauf; und Joseph soll dir die Augen zudrücken! 5 Da machte sich Jakob von Beerseba auf, und die Kinder Israels führten ihren Vater Jakob samt ihren Kindern und Weibern auf den Wagen, welche der Pharao gesandt hatte, um ihn hinzuführen. 6 Sie nahmen auch ihr Vieh und ihre Habe, die sie im Lande Kanaan erworben hatten, und kamen nach Ägypten, Jakob und all sein Same mit ihm: 7 seine Söhne und Enkel, seine Töchter und Enkelinnen, kurz allen seinen Samen brachte er mit sich nach Ägypten.

Die Nachkommen Israels

8 Dieses aber sind die Namen der Kinder Israels, die nach Ägypten kamen: Jakob und seine Söhne. Der erstgeborne Sohn Jakobs: Ruben. (2. Mose 6.14-16) 9 Die Kinder Rubens: Hanoch, Pallu, Hezron und Karmi. 10 Die Kinder Simeons: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Saul, der Sohn von dem kanaanäischen Weibe. 11 Die Kinder Levis: Gerson, Kahath und Merari. 12 Die Kinder Judas: Er, Onan, Perez und Serah. Aber Er und Onan starben im Lande Kanaan. Die Kinder des Perez aber waren Hezron und Hamul. (1. Mose 38.3-4) (1. Mose 38.29-30) 13 Die Kinder Issaschars: Thola, Puva, Job und Simron. 14 Die Kinder Sebulons: Sered, Elon und Jahleel. 15 Das sind die Kinder von Lea, die sie dem Jakob in Mesopotamien gebar, samt seiner Tochter Dina. Diese machen zusammen, mit Söhnen und Töchtern, dreiunddreißig Seelen aus. 16 Die Kinder Gads: Ziphion, Haggi, Suni, Ezbon, Eri, Arodi und Areli. 17 Die Kinder Assers: Jimna, Jiswa, Jiswi, Beria und Serah, ihre Schwester. Und die Kinder Berias: Heber und Malkiel. 18 Das sind die Kinder von Silpa, welche Laban seiner Tochter Lea gab; sie gebar dem Jakob diese sechzehn Seelen. 19 Die Kinder Rahels, des Weibes Jakobs: Joseph und Benjamin. 20 Und dem Joseph wurden in Ägypten Manasse und Ephraim geboren, die ihm Asnath, die Tochter Potipheras, des Priesters zu On, gebar. (1. Mose 41.50-52) 21 Die Kinder Benjamins: Bela, Becher, Asbel, Gera, Naaman, Ehi, Rosch, Mupim, Hupim und Ard. 22 Das sind die Kinder von Rahel, die dem Jakob geboren wurden, alle zusammen vierzehn Seelen. 23 Die Kinder Dans: Husim. 24 Die Kinder Naphtalis: Jahzeel, Guni, Jezer und Sillem. 25 Das sind die Kinder von Bilha, die Laban seiner Tochter Rahel gab; sie gebar dem Jakob in allem sieben Seelen. 26 Alle Seelen, die mit Jakob nach Ägypten kamen, welche von seinen Lenden ausgegangen waren, ausgenommen die Weiber der Söhne Jakobs, sind zusammen sechsundsechzig Seelen. 27 Und die Kinder Josephs, die ihm in Ägypten geboren sind, waren zwei Seelen, also daß alle Seelen des Hauses Jakobs, die nach Ägypten kamen, siebzig waren. (2. Mose 1.5)

Jakobs Wiedersehen mit Joseph

28 Er hatte aber den Juda vor sich her zu Joseph gesandt, daß er ihn zur Begegnung nach Gosen weise. (1. Mose 45.10) 29 Als sie nun ins Land Gosen kamen, spannte Joseph seinen Wagen an und fuhr seinem Vater nach Gosen entgegen. Und als er ihn sah, fiel er ihm um den Hals und weinte lange an seinem Halse. 30 Und Israel sprach zu Joseph: Nun will ich gerne sterben, nachdem ich dein Angesicht geschaut habe und sehe , daß du noch lebst! (1. Mose 45.28) 31 Joseph aber sprach zu seinen Brüdern und zu seines Vaters Hause: Ich will hinaufgehen und es dem Pharao anzeigen und ihm sagen: Meine Brüder und meines Vaters Haus, die in Kanaan waren, sind zu mir gekommen; 32 und die Männer sind Schafhirten, sie sind Viehzüchter und haben ihre Schafe und Rinder und alles, was ihnen gehört, mitgebracht. 33 Wenn euch dann der Pharao rufen läßt und euch fragt: Was treibt ihr? 34 So sollt ihr sagen: Deine Knechte sind Viehzüchter gewesen von ihrer Jugend auf bisher, wir und unsre Väter! Dann werdet ihr im Lande Gosen wohnen dürfen, weil alle Hirten den Ägyptern ein Greuel sind. (1. Mose 43.32)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.