1Und Israel brach auf mit allem, was er hatte; und als er nach Beerseba kam, opferte er daselbst dem Gott seines Vaters Isaak.(1. Mose 26.23-25)2Und Gott sprach zu Israel im Nachtgesicht: Jakob, Jakob! Er sprach: Hier bin ich!3Da sprach er: Ich bin der starke Gott, der Gott deines Vaters; fürchte dich nicht, nach Ägypten hinabzuziehen; denn daselbst will ich dich zu einem großen Volke machen!4Ich will mit dir hinab nach Ägypten ziehen, und ich führe dich gewiß auch wieder hinauf; und Joseph soll dir die Augen zudrücken!5Da machte sich Jakob von Beerseba auf, und die Kinder Israels führten ihren Vater Jakob samt ihren Kindern und Weibern auf den Wagen, welche der Pharao gesandt hatte, um ihn hinzuführen.6Sie nahmen auch ihr Vieh und ihre Habe, die sie im Lande Kanaan erworben hatten, und kamen nach Ägypten, Jakob und all sein Same mit ihm:7seine Söhne und Enkel, seine Töchter und Enkelinnen, kurz allen seinen Samen brachte er mit sich nach Ägypten.
Die Nachkommen Israels
8Dieses aber sind die Namen der Kinder Israels, die nach Ägypten kamen: Jakob und seine Söhne. Der erstgeborne Sohn Jakobs: Ruben.(2. Mose 6.14-16)9Die Kinder Rubens: Hanoch, Pallu, Hezron und Karmi.10Die Kinder Simeons: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Saul, der Sohn von dem kanaanäischen Weibe.11Die Kinder Levis: Gerson, Kahath und Merari.12Die Kinder Judas: Er, Onan, Perez und Serah. Aber Er und Onan starben im Lande Kanaan. Die Kinder des Perez aber waren Hezron und Hamul.(1. Mose 38.3-4)(1. Mose 38.29-30)13Die Kinder Issaschars: Thola, Puva, Job und Simron.14Die Kinder Sebulons: Sered, Elon und Jahleel.15Das sind die Kinder von Lea, die sie dem Jakob in Mesopotamien gebar, samt seiner Tochter Dina. Diese machen zusammen, mit Söhnen und Töchtern, dreiunddreißig Seelen aus.16Die Kinder Gads: Ziphion, Haggi, Suni, Ezbon, Eri, Arodi und Areli.17Die Kinder Assers: Jimna, Jiswa, Jiswi, Beria und Serah, ihre Schwester. Und die Kinder Berias: Heber und Malkiel.18Das sind die Kinder von Silpa, welche Laban seiner Tochter Lea gab; sie gebar dem Jakob diese sechzehn Seelen.19Die Kinder Rahels, des Weibes Jakobs: Joseph und Benjamin.20Und dem Joseph wurden in Ägypten Manasse und Ephraim geboren, die ihm Asnath, die Tochter Potipheras, des Priesters zu On, gebar.(1. Mose 41.50-52)21Die Kinder Benjamins: Bela, Becher, Asbel, Gera, Naaman, Ehi, Rosch, Mupim, Hupim und Ard.22Das sind die Kinder von Rahel, die dem Jakob geboren wurden, alle zusammen vierzehn Seelen.23Die Kinder Dans: Husim.24Die Kinder Naphtalis: Jahzeel, Guni, Jezer und Sillem.25Das sind die Kinder von Bilha, die Laban seiner Tochter Rahel gab; sie gebar dem Jakob in allem sieben Seelen.26Alle Seelen, die mit Jakob nach Ägypten kamen, welche von seinen Lenden ausgegangen waren, ausgenommen die Weiber der Söhne Jakobs, sind zusammen sechsundsechzig Seelen.27Und die Kinder Josephs, die ihm in Ägypten geboren sind, waren zwei Seelen, also daß alle Seelen des Hauses Jakobs, die nach Ägypten kamen, siebzig waren.(2. Mose 1.5)
Jakobs Wiedersehen mit Joseph
28Er hatte aber den Juda vor sich her zu Joseph gesandt, daß er ihn zur Begegnung nach Gosen weise.(1. Mose 45.10)29Als sie nun ins Land Gosen kamen, spannte Joseph seinen Wagen an und fuhr seinem Vater nach Gosen entgegen. Und als er ihn sah, fiel er ihm um den Hals und weinte lange an seinem Halse.30Und Israel sprach zu Joseph: Nun will ich gerne sterben, nachdem ich dein Angesicht geschaut habe und sehe , daß du noch lebst!(1. Mose 45.28)31Joseph aber sprach zu seinen Brüdern und zu seines Vaters Hause: Ich will hinaufgehen und es dem Pharao anzeigen und ihm sagen: Meine Brüder und meines Vaters Haus, die in Kanaan waren, sind zu mir gekommen;32und die Männer sind Schafhirten, sie sind Viehzüchter und haben ihre Schafe und Rinder und alles, was ihnen gehört, mitgebracht.33Wenn euch dann der Pharao rufen läßt und euch fragt: Was treibt ihr?34So sollt ihr sagen: Deine Knechte sind Viehzüchter gewesen von ihrer Jugend auf bisher, wir und unsre Väter! Dann werdet ihr im Lande Gosen wohnen dürfen, weil alle Hirten den Ägyptern ein Greuel sind.(1. Mose 43.32)
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.