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1. Mose - Kapitel 45

Joseph gibt sich seinen Brüdern zu erkennen

1 Da konnte sich Joseph vor allen, die um ihn herstanden, nicht länger enthalten, sondern rief: Tut jedermann von mir hinaus! Und es stand kein Mensch bei ihm, als Joseph sich seinen Brüdern zu erkennen gab. 2 Und er weinte laut, so daß die Ägypter und das Haus des Pharao es hörten. 3 Und Joseph sprach zu seinen Brüdern: Ich bin Joseph! Lebt mein Vater noch? Aber seine Brüder konnten ihm nicht antworten, so bestürzt waren sie vor ihm. 4 Da sprach Joseph zu seinen Brüdern: Tretet doch her zu mir! Als sie nun näher kamen, sprach er zu ihnen: Ich bin Joseph, euer Bruder, den ihr nach Ägypten verkauft habt! (1. Mose 37.28) 5 Und nun bekümmert euch nicht und ärgert euch nicht darüber, daß ihr mich hierher verkauft habt; denn zur Lebensrettung hat mich Gott vor euch her gesandt! (1. Mose 50.20) 6 Denn dies ist das zweite Jahr, daß die Hungersnot im Lande herrscht, und es werden noch fünf Jahre ohne Pflügen und Ernten sein. 7 Aber Gott hat mich vor euch hergesandt, damit ihr auf Erden überbleibt, und um euch am Leben zu erhalten zu einer großen Errettung. 8 Und nun, nicht ihr habt mich hierher gesandt, sondern Gott: er hat mich dem Pharao zum Vater gesetzt und zum Herrn über sein ganzes Haus und zum Herrscher über ganz Ägyptenland. (1. Mose 41.40-43) 9 Zieht eilends zu meinem Vater hinauf und sagt ihm: So spricht dein Sohn Joseph: Gott hat mich zum Herrn über ganz Ägypten gesetzt; komm zu mir herab, säume nicht! 10 Du sollst im Lande Gosen wohnen und nahe bei mir sein, du und deine Kinder und deine Kindeskinder, dein kleines und großes Vieh und alles, was dein ist. 11 Ich will dich daselbst mit Nahrung versorgen (denn es sind noch fünf Jahre Hungersnot), damit du nicht verarmest, du und dein Haus und alles, was dein ist. 12 Und siehe, eure Augen sehen es und die Augen meines Bruders Benjamin, daß ich mündlich mit euch rede. 13 Darum verkündiget meinem Vater alle meine Herrlichkeit in Ägypten und alles, was ihr gesehen habt, und bringet meinen Vater eilends herab hierher! 14 Und er fiel seinem Bruder Benjamin um den Hals und weinte, und Benjamin weinte auch an seinem Halse. 15 Und er küßte alle seine Brüder und weinte über ihnen, und darnach redeten seine Brüder mit ihm. 16 Und als man im Hause des Pharao die Nachricht vernahm: Josephs Brüder sind gekommen! gefiel solches dem Pharao und seinen Knechten wohl. 17 Und der Pharao sprach zu Joseph: Sage deinen Brüdern: Tut das: Beladet eure Tiere und macht euch auf den Weg; 18 und wenn ihr ins Land Kanaan kommt, so nehmt euren Vater und eure Familien und kommt zu mir, so will ich euch das Beste des Landes Ägypten geben, und ihr sollt das Fett des Landes essen! 19 Und du, ordne solches an: Tut also: Nehmt euch Wagen mit aus Ägyptenland für eure Kinder und Weiber und führet euren Vater und kommt; 20 und euer Hausrat darf euch nicht reuen; denn das Beste des ganzen Landes Ägypten soll euer sein! 21 Die Söhne Israels taten also; und Joseph gab ihnen Wagen nach dem Befehl des Pharao, auch gab er ihnen Zehrung auf den Weg, 22 und schenkte ihnen allen, einem jeden, ein Feierkleid; Benjamin aber schenkte er dreihundert Silberlinge. 23 Und seinem Vater sandte er folgendes: zehn Esel, beladen mit ägyptischen Gütern, und zehn Eselinnen, welche Korn, Brot und Speise trugen für seinen Vater auf den Weg. 24 Damit entließ er seine Brüder, und sie gingen, und er sprach zu ihnen: Zankt euch nicht auf dem Wege! (1. Mose 42.22) 25 Also reisten sie von Ägypten hinauf und kamen ins Land Kanaan zu ihrem Vater Jakob; 26 und sie verkündigten ihm und sprachen: Joseph lebt noch und ist Herrscher über ganz Ägyptenland! Aber sein Herz blieb kalt; denn er glaubte ihnen nicht. 27 Da sagten sie ihm alle Worte Josephs, die er zu ihnen geredet hatte; und als er die Wagen sah, die Joseph gesandt hatte, ihn zu führen, ward der Geist ihres Vaters Jakob lebendig; 28 und Israel sprach: Ich habe genug, daß mein Sohn Joseph noch lebt! Ich will hingehen und ihn sehen, ehe denn ich sterbe! (1. Mose 46.30)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.