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1. Mose - Kapitel 44

Joseph stellt seine Brüder auf die Probe

1 Und Joseph befahl seinem Hofmeister und sprach: Fülle den Männern die Säcke mit Speise, soviel sie tragen mögen, und lege eines jeden Geld oben in seinen Sack; 2 meinen Becher aber, den silbernen Becher, lege oben in den Sack des Jüngsten samt dem Geld für das Korn! Er tat, wie Joseph ihm gesagt hatte. 3 Und als der Morgen anbrach, ließ man die Männer samt ihren Eseln ziehen. 4 Als sie aber zur Stadt hinaus und noch nicht weit gekommen waren, sprach Joseph zu seinem Hofmeister: Mache dich auf, jage den Männern nach, und wenn du sie eingeholt hast, sprich zu ihnen: Warum habt ihr Gutes mit Bösem vergolten? 5 Ist's nicht das, woraus mein Herr trinkt und wodurch er zu weissagen pflegt? Da habt ihr übel getan! 6 Als er sie nun eingeholt hatte, redete er mit ihnen also. 7 Sie aber sprachen: Warum redet mein Herr also mit uns? Das sei ferne von deinen Knechten, so etwas zu tun! 8 Siehe, wir haben dir das Geld, das wir oben in unsren Säcken fanden, aus dem Lande Kanaan wieder zurückgebracht; wie sollten wir denn aus dem Hause deines Herrn Silber oder Gold gestohlen haben? (1. Mose 43.22) 9 Bei welchem von deinen Knechten aber etwas gefunden wird, der soll sterben, und wir andern wollen deines Herrn Knechte sein! 10 Er aber sprach: Sollte es jetzt gar noch nach euren Worten gehen? Nein, sondern bei wem er gefunden wird, der sei mein Knecht; ihr andern aber sollt ungestraft bleiben! 11 Da ließen sie eilends ein jeder seinen Sack zur Erde gleiten und öffneten ein jeder seinen Sack. 12 Er aber fing an zu suchen beim Ältesten und kam bis zum Jüngsten. Da fand sich der Becher in Benjamins Sack! 13 Da zerrissen sie ihre Kleider und legten ein jeder seine Last auf seinen Esel und kehrten wieder in die Stadt zurück. (1. Mose 37.29) 14 Und Juda ging mit seinen Brüdern in Josephs Haus (denn er war noch daselbst) und sie fielen vor ihm auf die Erde nieder. 15 Joseph aber sprach zu ihnen: Was ist das für eine Tat, die ihr begangen habt? Wußtet ihr nicht, daß ein solcher Mann, wie ich bin, erraten kann? 16 Juda antwortete: Was sollen wir meinem Herrn sagen? Was sollen wir reden, und wie sollen wir uns rechtfertigen? Gott hat die Missetat deiner Knechte gefunden! Siehe, wir sind unsres Herrn Knechte, wir und der, in dessen Hand der Becher gefunden worden ist! (1. Mose 42.21-22) (Klagelieder 1.14) 17 Er aber sprach: Das sei ferne von mir, solches zu tun! Der Mann, in dessen Hand der Becher gefunden worden ist, soll mein Knecht sein; ihr aber zieht in Frieden zu eurem Vater hinauf! 18 Da trat Juda näher zu ihm hinzu und sprach: Bitte, mein Herr, laß deinen Knecht ein Wort reden vor den Ohren meines Herrn, und dein Zorn entbrenne nicht über deine Knechte; denn du bist wie der Pharao! 19 Mein Herr fragte seine Knechte und sprach: Habt ihr noch einen Vater oder Bruder? (1. Mose 42.7) (1. Mose 42.13) (1. Mose 43.7) 20 Da antworteten wir meinem Herrn: Wir haben einen alten Vater und einen jungen Knaben, der ihm in seinem Alter geboren ist, und dessen Bruder ist tot, und er ist allein übriggeblieben von seiner Mutter, und sein Vater hat ihn lieb. 21 Da sprachst du zu deinen Knechten: Bringt ihn zu mir herab, damit ich ihn sehen kann! 22 Da sprachen wir zu meinem Herrn: Der Knabe kann seinen Vater nicht verlassen; wenn er seinen Vater verließe, so würde dieser sterben. 23 Du aber sprachst zu deinen Knechten: Wenn euer jüngster Bruder nicht mit euch herabkommt, so sollt ihr mein Angesicht nicht mehr sehen! (1. Mose 42.15) (1. Mose 43.3-5) 24 Als wir nun zu deinem Knechte, unsrem Vater, kamen, verkündigten wir ihm die Worte unsres Herrn; 25 und als unser Vater sprach: Geht hin und kaufet uns wieder etwas zu essen, 26 da antworteten wir: Wir können nicht hinabziehen! Wenn unser jüngster Bruder bei uns ist, dann können wir gehen; denn wir dürfen das Angesicht des Mannes nicht sehen, wenn unser jüngster Bruder nicht bei uns ist! 27 Da sprach dein Knecht, unser Vater zu uns: Ihr wisset, daß mir mein Weib zwei Söhne geboren hat; 28 einer ist von mir weggegangen, und ich habe ihn bis heute nicht mehr gesehen, so daß ich denken muß, ein wildes Tier habe ihn zerrissen. (1. Mose 37.32-33) 29 Nehmt ihr nun diesen auch von mir und es begegnet ihm ein Unfall, so werdet ihr meine grauen Haare durch ein solches Unglück ins Totenreich hinunterbringen! (1. Mose 42.38) 30 Käme ich nun zu deinem Knechte, meinem Vater, und der Knabe wäre nicht bei mir, an dessen Seele doch seine Seele gebunden ist, 31 so würde es geschehen, wenn er sähe, daß der Knabe nicht da ist, daß er stürbe; und so würden wir, deine Knechte, die grauen Haare deines Knechtes, unsres Vaters, durch den Kummer ins Totenreich hinunterbringen. 32 Denn dein Knecht hat sich bei meinem Vater für den Knaben verbürgt und versprochen: Wenn ich ihn dir nicht wiederbringe, so habe ich meinem Vater gegenüber mein ganzes Leben verwirkt. (1. Mose 43.9) 33 Darum will nun dein Knecht als Sklave meines Herrn hier bleiben anstatt des Knaben; der Knabe aber soll mit seinen Brüdern hinaufziehen. 34 Denn wie könnte ich zu meinem Vater hinaufziehen, ohne daß der Knabe bei mir wäre? Ich möchte das Leid nicht sehen, das meinen Vater träfe!

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.