zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 44

Joseph stellt seine Brüder auf die Probe

1 Und Joseph befahl seinem Hofmeister und sprach: Fülle den Männern die Säcke mit Speise, soviel sie tragen mögen, und lege eines jeden Geld oben in seinen Sack; 2 meinen Becher aber, den silbernen Becher, lege oben in den Sack des Jüngsten samt dem Geld für das Korn! Er tat, wie Joseph ihm gesagt hatte. 3 Und als der Morgen anbrach, ließ man die Männer samt ihren Eseln ziehen. 4 Als sie aber zur Stadt hinaus und noch nicht weit gekommen waren, sprach Joseph zu seinem Hofmeister: Mache dich auf, jage den Männern nach, und wenn du sie eingeholt hast, sprich zu ihnen: Warum habt ihr Gutes mit Bösem vergolten? 5 Ist's nicht das, woraus mein Herr trinkt und wodurch er zu weissagen pflegt? Da habt ihr übel getan! 6 Als er sie nun eingeholt hatte, redete er mit ihnen also. 7 Sie aber sprachen: Warum redet mein Herr also mit uns? Das sei ferne von deinen Knechten, so etwas zu tun! 8 Siehe, wir haben dir das Geld, das wir oben in unsren Säcken fanden, aus dem Lande Kanaan wieder zurückgebracht; wie sollten wir denn aus dem Hause deines Herrn Silber oder Gold gestohlen haben? (1. Mose 43.22) 9 Bei welchem von deinen Knechten aber etwas gefunden wird, der soll sterben, und wir andern wollen deines Herrn Knechte sein! 10 Er aber sprach: Sollte es jetzt gar noch nach euren Worten gehen? Nein, sondern bei wem er gefunden wird, der sei mein Knecht; ihr andern aber sollt ungestraft bleiben! 11 Da ließen sie eilends ein jeder seinen Sack zur Erde gleiten und öffneten ein jeder seinen Sack. 12 Er aber fing an zu suchen beim Ältesten und kam bis zum Jüngsten. Da fand sich der Becher in Benjamins Sack! 13 Da zerrissen sie ihre Kleider und legten ein jeder seine Last auf seinen Esel und kehrten wieder in die Stadt zurück. (1. Mose 37.29) 14 Und Juda ging mit seinen Brüdern in Josephs Haus (denn er war noch daselbst) und sie fielen vor ihm auf die Erde nieder. 15 Joseph aber sprach zu ihnen: Was ist das für eine Tat, die ihr begangen habt? Wußtet ihr nicht, daß ein solcher Mann, wie ich bin, erraten kann? 16 Juda antwortete: Was sollen wir meinem Herrn sagen? Was sollen wir reden, und wie sollen wir uns rechtfertigen? Gott hat die Missetat deiner Knechte gefunden! Siehe, wir sind unsres Herrn Knechte, wir und der, in dessen Hand der Becher gefunden worden ist! (1. Mose 42.21-22) (Klagelieder 1.14) 17 Er aber sprach: Das sei ferne von mir, solches zu tun! Der Mann, in dessen Hand der Becher gefunden worden ist, soll mein Knecht sein; ihr aber zieht in Frieden zu eurem Vater hinauf! 18 Da trat Juda näher zu ihm hinzu und sprach: Bitte, mein Herr, laß deinen Knecht ein Wort reden vor den Ohren meines Herrn, und dein Zorn entbrenne nicht über deine Knechte; denn du bist wie der Pharao! 19 Mein Herr fragte seine Knechte und sprach: Habt ihr noch einen Vater oder Bruder? (1. Mose 42.7) (1. Mose 42.13) (1. Mose 43.7) 20 Da antworteten wir meinem Herrn: Wir haben einen alten Vater und einen jungen Knaben, der ihm in seinem Alter geboren ist, und dessen Bruder ist tot, und er ist allein übriggeblieben von seiner Mutter, und sein Vater hat ihn lieb. 21 Da sprachst du zu deinen Knechten: Bringt ihn zu mir herab, damit ich ihn sehen kann! 22 Da sprachen wir zu meinem Herrn: Der Knabe kann seinen Vater nicht verlassen; wenn er seinen Vater verließe, so würde dieser sterben. 23 Du aber sprachst zu deinen Knechten: Wenn euer jüngster Bruder nicht mit euch herabkommt, so sollt ihr mein Angesicht nicht mehr sehen! (1. Mose 42.15) (1. Mose 43.3-5) 24 Als wir nun zu deinem Knechte, unsrem Vater, kamen, verkündigten wir ihm die Worte unsres Herrn; 25 und als unser Vater sprach: Geht hin und kaufet uns wieder etwas zu essen, 26 da antworteten wir: Wir können nicht hinabziehen! Wenn unser jüngster Bruder bei uns ist, dann können wir gehen; denn wir dürfen das Angesicht des Mannes nicht sehen, wenn unser jüngster Bruder nicht bei uns ist! 27 Da sprach dein Knecht, unser Vater zu uns: Ihr wisset, daß mir mein Weib zwei Söhne geboren hat; 28 einer ist von mir weggegangen, und ich habe ihn bis heute nicht mehr gesehen, so daß ich denken muß, ein wildes Tier habe ihn zerrissen. (1. Mose 37.32-33) 29 Nehmt ihr nun diesen auch von mir und es begegnet ihm ein Unfall, so werdet ihr meine grauen Haare durch ein solches Unglück ins Totenreich hinunterbringen! (1. Mose 42.38) 30 Käme ich nun zu deinem Knechte, meinem Vater, und der Knabe wäre nicht bei mir, an dessen Seele doch seine Seele gebunden ist, 31 so würde es geschehen, wenn er sähe, daß der Knabe nicht da ist, daß er stürbe; und so würden wir, deine Knechte, die grauen Haare deines Knechtes, unsres Vaters, durch den Kummer ins Totenreich hinunterbringen. 32 Denn dein Knecht hat sich bei meinem Vater für den Knaben verbürgt und versprochen: Wenn ich ihn dir nicht wiederbringe, so habe ich meinem Vater gegenüber mein ganzes Leben verwirkt. (1. Mose 43.9) 33 Darum will nun dein Knecht als Sklave meines Herrn hier bleiben anstatt des Knaben; der Knabe aber soll mit seinen Brüdern hinaufziehen. 34 Denn wie könnte ich zu meinem Vater hinaufziehen, ohne daß der Knabe bei mir wäre? Ich möchte das Leid nicht sehen, das meinen Vater träfe!

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.