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1. Mose - Kapitel 43

Die zweite Reise der Söhne Jakobs nach Ägypten

1 Aber die Hungersnot drückte das Land. 2 Und als sie alles Korn aufgezehrt hatten, das sie aus Ägypten hergebracht, sprach ihr Vater zu ihnen: Geht und kauft uns wieder ein wenig Getreide zur Speise! 3 Aber Juda antwortete und sprach zu ihm: Der Mann hat uns ernstlich bezeugt und gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder mit euch! (1. Mose 42.15) 4 Sendest du nun unsern Bruder mit uns, so wollen wir hinabziehen und dir Getreide zur Speise kaufen. 5 Lässest du ihn aber nicht gehen, so reisen wir nicht hinab; denn der Mann hat zu uns gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder mit euch! 6 Da sprach Israel: Warum habt ihr mir das zuleid getan, daß ihr dem Mann verrietet, daß ihr noch einen Bruder habt? 7 Sie sprachen: Der Mann forschte so genau nach uns und unsrer Verwandtschaft und sprach: Lebt euer Vater noch? Habt ihr noch einen Bruder? Da gaben wir ihm Auskunft, wie es sich verhielte. Konnten wir denn wissen, daß er sagen würde: Bringt euren Bruder herab? (1. Mose 42.7) 8 Und Juda sprach zu seinem Vater Israel: Gib mir den Knaben mit, so wollen wir uns auf den Weg machen, daß wir leben und nicht sterben, wir und du und unsre Kinder! 9 Ich will für ihn bürgen, von meiner Hand sollst du ihn fordern; wenn ich ihn dir nicht wiederbringe und ihn vor dein Angesicht stelle, so habe ich mein ganzes Leben verwirkt vor dir. 10 Wenn wir nicht gezögert hätten, so wären wir jetzt schon zum zweitenmal zurück! 11 Da sprach ihr Vater Israel zu ihnen: Muß es denn doch sein, so macht es so: Nehmt in eure Säcke von den berühmtesten Erzeugnissen des Landes und bringt sie dem Mann zum Geschenk: ein wenig Balsam, ein wenig Honig, Tragakanth und Ladanum, Pistazien und Mandeln. (Sprüche 18.16) 12 Nehmt auch den doppelten Betrag Geld in eure Hände und erstattet das zurückerhaltene Geld, das oben in euren Säcken war, eigenhändig wieder; vielleicht ist da ein Irrtum geschehen. (1. Mose 42.27) (1. Mose 42.35) 13 Und nehmt euren Bruder mit, macht euch auf und kehrt zu dem Manne zurück. 14 Und der allmächtige Gott gebe euch Barmherzigkeit vor dem Manne, daß er euch euren andern Bruder wieder mitgebe und Benjamin! Ich aber, wenn ich doch der Kinder beraubt sein soll, so sei ich ihrer beraubt! (1. Mose 42.36) 15 Da nahmen die Männer das Geschenk und doppelt soviel Geld in ihre Hand, und auch Benjamin, machten sich auf und reisten nach Ägypten und traten vor Joseph. 16 Als nun Joseph den Benjamin bei ihnen sah, sprach er zu seinem Hofmeister: Führe die Männer ins Haus hinein, schlachte und richte zu; denn sie sollen mit mir zu Mittag essen. 17 Der Mann tat, wie ihm Joseph gesagt hatte, und führte die Männer in Josephs Haus. 18 Da fürchteten sich die Männer, weil sie in Josephs Haus geführt wurden und sprachen: Man führt uns hinein um des Geldes willen, welches das erstemal wieder in unsre Säcke gekommen ist, daß man über uns herfalle und uns überwältige und uns zu Sklaven mache samt unsern Eseln! (1. Mose 42.28) 19 Darum wandten sie sich an den Mann, der über Josephs Haus war und redeten vor der Haustür mit ihm 20 und sprachen: Bitte, mein Herr, wir sind schon einmal hier gewesen, um Korn zu kaufen; 21 da ist es uns begegnet, als wir in die Herberge kamen und unsre Säcke öffneten, daß eines jeglichen Geld oben in seinem Sacke lag, unser Geld nach seinem vollen Gewicht. 22 Nun haben wir es wieder mit uns gebracht und anderes Geld dazu, um Getreide zu kaufen; wir wissen nicht, wer unser Geld in unsre Säcke gelegt hat. 23 Er sprach zu ihnen: Friede sei mit euch! Fürchtet euch nicht! Euer Gott und eures Vaters Gott hat euch einen Schatz in eure Säcke gegeben! Euer Geld ist mir zugekommen. Und er führte Simeon zu ihnen hinaus. (1. Mose 42.24) 24 Und der Mann führte die Männer in Josephs Haus und gab ihnen Wasser, daß sie ihre Füße wuschen, und gab ihren Eseln Futter. (1. Mose 18.4) 25 Sie aber richteten das Geschenk zu, bis Joseph kam zur Mittagszeit; denn sie hatten gehört, daß sie dort essen sollten. 26 Als nun Joseph nach Hause kam, brachten sie ihm das Geschenk, das in ihren Händen war, ins Haus und fielen vor ihm zur Erde nieder. 27 Und er fragte sie, wie es ihnen gehe und sprach: Geht es auch eurem alten Vater wohl, von dem ihr mir sagtet? Lebt er noch? (1. Mose 42.13) 28 Sie antworteten: Es geht deinem Knechte, unsrem Vater, wohl; er lebt noch! Und sie verbeugten sich und fielen vor ihm nieder. (1. Mose 37.7) (1. Mose 37.9) 29 Als er aber seine Augen erhob und seinen Bruder Benjamin sah, seiner Mutter Sohn, fragte er: Ist das euer jüngerer Bruder, von dem ihr mir gesprochen habt? Und er sprach: Gott sei dir gnädig, mein Sohn! 30 Darnach aber zog sich Joseph zurück; denn sein Herz entbrannte gegen seinen Bruder; und er suchte einen Ort auf, wo er weinen konnte, und ging in sein Gemach und weinte daselbst. 31 Dann aber wusch er sein Angesicht, ging hinaus, nahm sich zusammen und sprach: Tragt das Essen auf! 32 Und man trug ihm und ihnen besonders auf, desgleichen den Ägyptern, die mit ihm aßen, auch besonders; denn die Ägypter dürfen nicht mit den Hebräern zusammen essen, es ist ihnen ein Greuel. (1. Mose 46.34) (2. Mose 8.22) 33 Sie mußten aber vor ihm sitzen, der Erstgeborene zu oberst und der jüngste zu unterst, so daß die Männer einander verwundert anschauten. 34 Und man trug ihnen von dem auf, was vor seinem Angesichte gestanden hatte; dem Benjamin aber ward fünfmal mehr aufgetragen als ihnen allen. Und sie tranken und wurden fröhlich mit ihm.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.