zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 42

Die erste Reise der Söhne Jakobs nach Ägypten

1 Als aber Jakob sah, daß Korn in Ägypten war, sprach er zu seinen Söhnen: Was sehet ihr einander an? 2 Siehe, ich höre, es gebe in Ägypten Korn; reiset dort hinab und kauft uns daselbst Getreide, daß wir leben und nicht sterben! 3 Also machten sich zehn Brüder Josephs auf den Weg, um in Ägypten Getreide zu kaufen. 4 Benjamin aber, Josephs Bruder, sandte Jakob nicht mit den Brüdern; denn er sprach: Es könnte ihm ein Unfall begegnen! 5 So kamen nun die Söhne Israels, Getreide zu kaufen, mit andern, die auch gingen, weil im Lande Kanaan Hungersnot war. 6 Joseph aber war Regent über das Land; er verkaufte allem Volk des Landes Korn. Darum kamen Josephs Brüder und fielen vor ihm nieder, das Angesicht zur Erde gewandt. 7 Da nun Joseph seine Brüder sah, erkannte er sie, verstellte sich aber und redete hart mit ihnen und fragte sie: Wo kommt ihr her? Sie antworteten: Aus dem Lande Kanaan, um Speise zu kaufen! 8 Aber wiewohl Joseph seine Brüder kannte, kannten sie ihn doch nicht. 9 Und Joseph gedachte der Träume, die er von ihnen geträumt hatte, und sprach zu ihnen: Kundschafter seid ihr; zu sehen, wo das Land offen ist, darum seid ihr gekommen! (1. Mose 37.5-9) 10 Sie antworteten ihm: Nein, mein Herr; deine Knechte sind gekommen, um Speise zu kaufen! 11 Wir sind alle eines Mannes Söhne; wir sind redlich; deine Knechte sind niemals Kundschafter gewesen. 12 Er aber sprach zu ihnen: Doch, ihr seid gekommen zu sehen, wo das Land offen ist! 13 Sie antworteten: Wir, deine Knechte, sind zwölf Brüder, eines einzigen Mannes Söhne im Lande Kanaan, und siehe, der jüngste ist gegenwärtig bei unserm Vater, und einer ist nicht mehr vorhanden. 14 Aber Joseph sprach zu ihnen: Es ist so, wie ich euch gesagt habe: Ihr seid Kundschafter! 15 Daran will ich euch prüfen; so wahr der Pharao lebt, sollt ihr von hier nicht fortgehen, es komme denn euer jüngster Bruder her! 16 Schickt einen von euch hin, daß er euren Bruder hole, ihr aber sollt in Haft behalten werden; so wird es sich herausstellen, ob ihr mit der Wahrheit umgeht; wo aber nicht, dann seid ihr Kundschafter, so wahr der Pharao lebt! 17 Und er tat sie alle zusammen in Verwahrung, drei Tage lang. 18 Am dritten Tag aber sprach Joseph zu ihnen: Um euer Leben zu fristen, macht es so; denn ich fürchte Gott: 19 Wenn ihr aufrichtig seid, so lasset einen von euch Brüdern hier gebunden im Gefängnis zurück; ihr andern aber geht hin und bringet heim, was eure Familien zur Stillung des Hungers bedürfen. 20 Euren jüngsten Bruder aber bringet zu mir, so wird man euren Worten glauben und ihr sollt nicht sterben. Und sie taten also. 21 Sie sagten aber zueinander: Wahrlich, das haben wir an unserm Bruder verschuldet, dessen Seelenangst wir sahen, als er uns um Erbarmen anflehte; wir aber hörten nicht auf ihn. Darum ist diese Not über uns gekommen! (Psalm 50.21) 22 Ruben antwortete und sprach zu ihnen: Habe ich es euch nicht gesagt, ihr solltet euch an dem Knaben nicht versündigen? Aber ihr wolltet ja nicht hören! Darum seht, nun wird sein Blut gefordert! (1. Mose 37.21-22) 23 Sie wußten aber nicht, daß Joseph sie verstand; denn er verkehrte mit ihnen durch einen Dolmetscher. 24 Und er wandte sich von ihnen und weinte, kehrte aber wieder zu ihnen zurück und redete mit ihnen. Darauf nahm er Simeon von ihnen weg und band ihn vor ihren Augen. 25 Und Joseph gab Befehl, daß man ihre Säcke mit Getreide fülle und einem jeden sein Geld wieder in seinen Sack lege und ihnen auch Zehrung mit auf die Reise gebe. 26 Und man tat ihnen also. Da luden sie ihr Getreide auf ihre Esel und gingen davon. 27 Als aber einer seinen Sack öffnete, um in der Herberge seinem Esel Futter zu geben, da sah er sein Geld, und siehe, es lag oben im Sack! 28 Und er sprach zu seinen Brüdern: Mein Geld ist mir zurückgegeben worden; seht, es ist in meinem Sack! Da verging ihnen aller Mut; und sie sprachen zitternd einer zum andern: Ach, warum hat uns Gott das getan? 29 Als sie aber zu ihrem Vater Jakob ins Land Kanaan kamen, erzählten sie ihm alles, was ihnen begegnet war und sprachen: 30 Der Mann, der des Landes Herr ist, redete hart mit uns und behandelte uns als Kundschafter des Landes. 31 Wir aber sagten: Wir sind aufrichtig und sind keine Kundschafter; 32 wir sind unser zwölf Brüder, Söhne unsres Vaters; einer ist nicht mehr da, der jüngste aber ist gegenwärtig bei unserm Vater im Lande Kanaan. 33 Da sprach der Mann, des Landes Herr, zu uns: Daran will ich erkennen, ob ihr aufrichtig seid: Laßt einen eurer Brüder bei mir zurück und geht und nehmt die Notdurft für eure Haushaltungen mit; 34 und bringet euren jüngeren Bruder zu mir, damit ich erkenne, daß ihr keine Kundschafter, sondern aufrichtig seid. Dann will ich euch euren Bruder herausgeben und ihr könnt ungehindert im Lande verkehren. 35 Als sie aber ihre Säcke ausleerten, siehe, da hatte jeder sein Bündlein Geld in seinem Sack! Als sie und ihr Vater ihre Bündlein Geld sahen, erschraken sie. 36 Und ihr Vater Jakob sprach zu ihnen: Ihr habt mich meiner Kinder beraubt! Joseph ist nicht mehr, Simeon ist nicht mehr, und Benjamin wollt ihr nehmen; es geht alles über mich! 37 Da sprach Ruben zu seinem Vater: Du kannst meine beiden Söhne töten, wenn ich ihn dir nicht wiederbringe; übergib ihn nur meiner Hand, ich will ihn dir wiederbringen! 38 Er aber sprach: Mein Sohn soll nicht mit euch hinabziehen; denn sein Bruder ist tot, und er ist allein übriggeblieben. Sollte ihm ein Unfall begegnen auf dem Wege, den ihr geht, so würdet ihr meine grauen Haare vor Kummer ins Totenreich hinunterbringen!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.