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1. Mose - Kapitel 42

Die erste Reise der Söhne Jakobs nach Ägypten

1 Als aber Jakob sah, daß Korn in Ägypten war, sprach er zu seinen Söhnen: Was sehet ihr einander an? 2 Siehe, ich höre, es gebe in Ägypten Korn; reiset dort hinab und kauft uns daselbst Getreide, daß wir leben und nicht sterben! 3 Also machten sich zehn Brüder Josephs auf den Weg, um in Ägypten Getreide zu kaufen. 4 Benjamin aber, Josephs Bruder, sandte Jakob nicht mit den Brüdern; denn er sprach: Es könnte ihm ein Unfall begegnen! 5 So kamen nun die Söhne Israels, Getreide zu kaufen, mit andern, die auch gingen, weil im Lande Kanaan Hungersnot war. 6 Joseph aber war Regent über das Land; er verkaufte allem Volk des Landes Korn. Darum kamen Josephs Brüder und fielen vor ihm nieder, das Angesicht zur Erde gewandt. 7 Da nun Joseph seine Brüder sah, erkannte er sie, verstellte sich aber und redete hart mit ihnen und fragte sie: Wo kommt ihr her? Sie antworteten: Aus dem Lande Kanaan, um Speise zu kaufen! 8 Aber wiewohl Joseph seine Brüder kannte, kannten sie ihn doch nicht. 9 Und Joseph gedachte der Träume, die er von ihnen geträumt hatte, und sprach zu ihnen: Kundschafter seid ihr; zu sehen, wo das Land offen ist, darum seid ihr gekommen! (1. Mose 37.5-9) 10 Sie antworteten ihm: Nein, mein Herr; deine Knechte sind gekommen, um Speise zu kaufen! 11 Wir sind alle eines Mannes Söhne; wir sind redlich; deine Knechte sind niemals Kundschafter gewesen. 12 Er aber sprach zu ihnen: Doch, ihr seid gekommen zu sehen, wo das Land offen ist! 13 Sie antworteten: Wir, deine Knechte, sind zwölf Brüder, eines einzigen Mannes Söhne im Lande Kanaan, und siehe, der jüngste ist gegenwärtig bei unserm Vater, und einer ist nicht mehr vorhanden. 14 Aber Joseph sprach zu ihnen: Es ist so, wie ich euch gesagt habe: Ihr seid Kundschafter! 15 Daran will ich euch prüfen; so wahr der Pharao lebt, sollt ihr von hier nicht fortgehen, es komme denn euer jüngster Bruder her! 16 Schickt einen von euch hin, daß er euren Bruder hole, ihr aber sollt in Haft behalten werden; so wird es sich herausstellen, ob ihr mit der Wahrheit umgeht; wo aber nicht, dann seid ihr Kundschafter, so wahr der Pharao lebt! 17 Und er tat sie alle zusammen in Verwahrung, drei Tage lang. 18 Am dritten Tag aber sprach Joseph zu ihnen: Um euer Leben zu fristen, macht es so; denn ich fürchte Gott: 19 Wenn ihr aufrichtig seid, so lasset einen von euch Brüdern hier gebunden im Gefängnis zurück; ihr andern aber geht hin und bringet heim, was eure Familien zur Stillung des Hungers bedürfen. 20 Euren jüngsten Bruder aber bringet zu mir, so wird man euren Worten glauben und ihr sollt nicht sterben. Und sie taten also. 21 Sie sagten aber zueinander: Wahrlich, das haben wir an unserm Bruder verschuldet, dessen Seelenangst wir sahen, als er uns um Erbarmen anflehte; wir aber hörten nicht auf ihn. Darum ist diese Not über uns gekommen! (Psalm 50.21) 22 Ruben antwortete und sprach zu ihnen: Habe ich es euch nicht gesagt, ihr solltet euch an dem Knaben nicht versündigen? Aber ihr wolltet ja nicht hören! Darum seht, nun wird sein Blut gefordert! (1. Mose 37.21-22) 23 Sie wußten aber nicht, daß Joseph sie verstand; denn er verkehrte mit ihnen durch einen Dolmetscher. 24 Und er wandte sich von ihnen und weinte, kehrte aber wieder zu ihnen zurück und redete mit ihnen. Darauf nahm er Simeon von ihnen weg und band ihn vor ihren Augen. 25 Und Joseph gab Befehl, daß man ihre Säcke mit Getreide fülle und einem jeden sein Geld wieder in seinen Sack lege und ihnen auch Zehrung mit auf die Reise gebe. 26 Und man tat ihnen also. Da luden sie ihr Getreide auf ihre Esel und gingen davon. 27 Als aber einer seinen Sack öffnete, um in der Herberge seinem Esel Futter zu geben, da sah er sein Geld, und siehe, es lag oben im Sack! 28 Und er sprach zu seinen Brüdern: Mein Geld ist mir zurückgegeben worden; seht, es ist in meinem Sack! Da verging ihnen aller Mut; und sie sprachen zitternd einer zum andern: Ach, warum hat uns Gott das getan? 29 Als sie aber zu ihrem Vater Jakob ins Land Kanaan kamen, erzählten sie ihm alles, was ihnen begegnet war und sprachen: 30 Der Mann, der des Landes Herr ist, redete hart mit uns und behandelte uns als Kundschafter des Landes. 31 Wir aber sagten: Wir sind aufrichtig und sind keine Kundschafter; 32 wir sind unser zwölf Brüder, Söhne unsres Vaters; einer ist nicht mehr da, der jüngste aber ist gegenwärtig bei unserm Vater im Lande Kanaan. 33 Da sprach der Mann, des Landes Herr, zu uns: Daran will ich erkennen, ob ihr aufrichtig seid: Laßt einen eurer Brüder bei mir zurück und geht und nehmt die Notdurft für eure Haushaltungen mit; 34 und bringet euren jüngeren Bruder zu mir, damit ich erkenne, daß ihr keine Kundschafter, sondern aufrichtig seid. Dann will ich euch euren Bruder herausgeben und ihr könnt ungehindert im Lande verkehren. 35 Als sie aber ihre Säcke ausleerten, siehe, da hatte jeder sein Bündlein Geld in seinem Sack! Als sie und ihr Vater ihre Bündlein Geld sahen, erschraken sie. 36 Und ihr Vater Jakob sprach zu ihnen: Ihr habt mich meiner Kinder beraubt! Joseph ist nicht mehr, Simeon ist nicht mehr, und Benjamin wollt ihr nehmen; es geht alles über mich! 37 Da sprach Ruben zu seinem Vater: Du kannst meine beiden Söhne töten, wenn ich ihn dir nicht wiederbringe; übergib ihn nur meiner Hand, ich will ihn dir wiederbringen! 38 Er aber sprach: Mein Sohn soll nicht mit euch hinabziehen; denn sein Bruder ist tot, und er ist allein übriggeblieben. Sollte ihm ein Unfall begegnen auf dem Wege, den ihr geht, so würdet ihr meine grauen Haare vor Kummer ins Totenreich hinunterbringen!

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.