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1. Mose - Kapitel 39

Joseph in Ägypten als Sklave des Potiphar

1 Joseph aber war nach Ägypten hinabgeführt worden, und Potiphar, ein ägyptischer Kämmerer des Pharao, der Oberste der Leibwache, hatte ihn von der Hand der Ismaeliter erworben, die ihn dorthin gebracht hatten. (1. Mose 37.28) 2 Und der HERR war mit Joseph, und er hatte Glück und durfte bleiben im Hause seines ägyptischen Herrn. 3 Und als sein Gebieter sah, daß der HERR mit ihm war, und daß der HERR in seiner Hand alles gelingen ließ, was er unternahm, 4 da fand Joseph Gnade in seinen Augen und durfte ihn bedienen; und er setzte ihn zum Aufseher über sein Haus und vertraute ihm alles an, was er hatte. 5 Und von der Zeit an, da er ihn über sein Haus und über alle seine Güter gesetzt hatte, segnete der HERR des Ägypters Haus um Josephs willen, also daß der Segen des HERRN in allem war, was er hatte, im Hause und auf dem Felde. (1. Mose 30.27) 6 Da überließ er alles, was er hatte, Josephs Hand und kümmerte sich um gar nichts mehr als um das Brot, das er aß. Joseph aber war von schöner Gestalt und hübschem Aussehen.

Joseph und die Frau des Potiphar

7 Es begab sich aber nach diesen Geschichten, daß seines Herrn Weib ihre Augen auf Joseph warf und zu ihm sprach: Schlaf bei mir! (Sprüche 5.3) 8 Er aber weigerte sich und sprach zu dem Weibe seines Herrn: Siehe, mein Herr verläßt sich auf mich und kümmert sich um nichts, was im Hause vorgeht, und hat mir alles anvertraut, was ihm gehört; 9 es ist niemand größer in diesem Hause, als ich, und es gibt nichts, das er mir vorenthalten hätte, ausgenommen dich, weil du sein Weib bist! Wie sollte ich nun ein solch großes Übel tun und wider Gott sündigen? (2. Mose 20.14) 10 Und wiewohl sie ihm Tag für Tag zuredete, hörte er doch nicht auf sie, daß er sich zu ihr gelegt oder sich mit ihr vergangen hätte. 11 Es begab sich aber an einem solchen Tage, als er ins Haus kam, um sein Geschäft zu besorgen, und niemand von den Hausgenossen zugegen war, 12 daß sie ihn bei seinem Kleide ergriff und zu ihm sprach: Schlaf bei mir! Er aber ließ das Kleid in ihrer Hand und floh und lief zum Hause hinaus. 13 Als sie nun sah, daß er das Kleid in ihrer Hand gelassen hatte und entflohen war, 14 rief sie die Hausgenossen herbei und sprach zu ihnen: Seht, er hat uns den Hebräer ins Haus gebracht, daß er Mutwillen mit uns triebe! Er kam zu mir herein, um bei mir zu schlafen; ich aber habe aus Leibeskräften geschrieen! 15 Als er nun hörte, daß ich meine Stimme erhob und schrie, ließ er sein Kleid neben mir liegen und floh zur Tür hinaus. 16 Und sie ließ sein Kleid neben sich liegen, bis sein Herr nach Hause kam. 17 Dem erzählte sie die gleiche Geschichte und sprach: Der hebräische Knecht, den du uns gebracht hast, ist zu mir hereingekommen, um Mutwillen mit mir zu treiben; 18 als ich aber meine Stimme erhob und schrie, ließ er sein Kleid neben mir liegen und entfloh! 19 Als nun sein Herr die Rede seines Weibes hörte, daß sie sprach: So und so hat mir dein Knecht getan! da entbrannte sein Zorn. 20 Und Josephs Herr nahm ihn und warf ihn ins Gefängnis, dorthin, wo die Gefangenen des Königs lagen; so war er daselbst im Gefängnis.

Joseph im Gefängnis

21 Aber der HERR war mit Joseph und verschaffte ihm Gunst und schenkte ihm Gnade vor den Augen des Kerkermeisters. 22 Und der Kerkermeister gab alle Gefangenen, die im Kerker waren, in Josephs Hand, und alles, was es dort zu tun gab, das besorgte dieser. 23 Der Kerkermeister kümmerte sich nicht im geringsten um irgend etwas, das er in die Hand nahm; denn der HERR war mit ihm, und der HERR ließ alles gelingen, was er unternahm.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)