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1. Mose - Kapitel 38

Juda und seine Nachkommen von der Tamar

1 Es begab sich um jene Zeit, daß Juda von seinen Brüdern hinabzog und sich zu einem Adullamiter wandte, der Hira hieß. 2 Und Juda sah daselbst die Tochter eines Kanaaniters, der Schua hieß, und er nahm sie und kam zu ihr. 3 Und sie empfing und gebar einen Sohn, den hieß sie Er. 4 Und sie empfing abermal und gebar einen Sohn, den hieß sie Onan. 5 Sie fuhr fort und gebar einen Sohn, den hieß sie Sela. Er war aber zu Kesib, als sie denselben gebar. 6 Und Juda gab seinem erstgebornen Sohn Er ein Weib, die hieß Tamar. 7 Aber Er, der Erstgeborne Judas, war böse vor dem HERRN, darum tötete ihn der HERR. 8 Da sprach Juda zu Onan: Komm zu deines Bruders Weib und vollziehe mit ihr die Pflichtehe, daß du deinem Bruder Samen erweckest! (5. Mose 25.5) 9 Da aber Onan wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, ließ er es, wenn er zu seines Bruders Weib ging, auf die Erde fallen und verderbte es, um seinem Bruder keinen Samen zu geben. 10 Es gefiel aber dem HERRN übel, was er tat; da tötete er ihn auch. 11 Da sprach Juda zu Tamar, seines Sohnes Weib: Bleib als Witwe in deines Vaters Hause, bis mein Sohn Sela erwachsen ist! Denn er dachte, vielleicht könnte er auch sterben, wie seine Brüder. Also ging Tamar hin und blieb in ihres Vaters Hause. 12 Als nun viele Tage verflossen waren, starb Schuas Tochter, Judas Weib. Und nachdem Juda ausgetrauert hatte, ging er hinauf zu seinen Schafherden gen Timna, er und Hira, sein Freund von Adullam. 13 Da ward der Tamar angesagt: Siehe, dein Schwiegervater geht hinauf nach Timna, seine Schafe zu scheren! 14 Da legte sie die Witwenkleider von sich, die sie trug, bedeckte sich mit einem Schleier und verhüllte sich und setzte sich ans Tor von Enaim, am Wege nach Timna. Denn sie sah, daß Sela erwachsen war und sie ihm nicht zum Weibe gegeben wurde. 15 Als nun Juda sie sah, glaubte er, sie sei eine Dirne; denn sie hatte ihr Angesicht bedeckt. 16 Und er machte sich zu ihr am Wege und sprach: Laß mich doch zu dir kommen! Denn er wußte nicht, daß sie seines Sohnes Weib war. Sie antwortete: Was willst du mir geben, daß du zu mir kommest? (3. Mose 18.15) 17 Er sprach: Ich will dir einen Ziegenbock von der Herde schicken! Sie antwortete: So gib mir ein Pfand, bis du mir ihn schickst! 18 Er sprach: Was willst du, daß ich dir zum Pfand gebe? Sie antwortete: Deinen Ring und deine Schnur und deinen Stab, den du in deinen Händen hast! Da gab er es ihr und ging zu ihr, und sie ward von ihm schwanger. 19 Und sie machte sich auf und ging hin und tat ihren Schleier ab und legte wieder ihre Witwenkleider an. 20 Juda aber sandte den Ziegenbock durch seinen Freund, den Adullamiter, um das Pfand von dem Weibe zurückzuerhalten; aber er fand sie nicht. 21 Da fragte er die Leute an jenem Ort und sprach: Wo ist die Dirne, die bei Enaim am Wege saß? Sie antworteten: Es ist keine Dirne hier gewesen! 22 Und er kam wieder zu Juda und sprach: Ich habe sie nicht gefunden; dazu sagen die Leute an jenem Ort, es sei keine Dirne dort gewesen. 23 Juda sprach: So soll sie das Pfand für sich behalten, damit wir nicht zuschanden werden! Siehe, ich habe den Bock geschickt, aber du hast sie nicht gefunden. 24 Aber nach drei Monaten ward Juda angezeigt: Deine Sohnsfrau Tamar hat gehurt, dazu siehe, ist sie von Hurerei schwanger geworden! Juda sprach: Führt sie hinaus, daß sie verbrannt werde! 25 Und als man sie hinausführte, schickte sie zu ihrem Schwiegervater und sprach: Von dem Manne bin ich schwanger geworden, dem das gehört. Und sie sprach: Untersuche doch, wem gehört dieser Ring und die Schnur und der Stab? 26 Juda sah genauer zu und sprach: Sie ist gerechter als ich; denn ich habe sie nicht meinem Sohn Sela gegeben! Doch erkannte er sie nicht mehr. 27 Und als sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 28 Und als sie gebar, kam eine Hand heraus; da nahm die Hebamme einen roten Faden und band ihn darum und sprach: Der ist zuerst herausgekommen! 29 Als dieser aber seine Hand wieder hineinzog, siehe, da kam sein Bruder heraus. Und sie sprach: Warum hast du dir einen solchen Riß gemacht? Und man hieß ihn Perez. (Matthäus 1.3) 30 Darnach kam sein Bruder heraus, der den roten Faden um die Hand hatte; man hieß ihn Serach.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.