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1. Mose - Kapitel 36

Die Nachkommen Esaus

1 Dies ist das Geschlecht Esaus, welcher Edom heißt. (1. Mose 25.30) 2 Esau nahm seine Weiber von den Töchtern Kanaans: Ada, die Tochter Elons, des Hetiters, und Oholibama, die Tochter der Ana, der Tochter Zibeons, des Heviters; (1. Mose 26.34) 3 dazu Basmath, die Tochter Ismaels, Nebajots Schwester. (1. Mose 28.9) 4 Und Ada gebar dem Esau den Eliphas. Aber Basmath gebar den Reguel. 5 Oholibama gebar Jehusch und Jaelam und Korah. Das sind die Söhne Esaus, welche ihm im Lande Kanaan geboren wurden. 6 Und Esau nahm seine Weiber und seine Söhne und seine Töchter und alle Seelen seines Hauses, auch seine Habe und all sein Vieh und alle Güter, die er im Lande Kanaan erworben hatte, und zog von seinem Bruder Jakob weg in ein anderes Land. 7 Denn ihre Habe war zu groß, daß sie nicht beieinander wohnen konnten; und das Land, darin sie Fremdlinge waren, mochte sie nicht ertragen wegen ihrer Herden. (1. Mose 13.6) 8 Also wohnte Esau auf dem Gebirge Seir; Esau ist der Edom. 9 Dies ist das Geschlecht Esaus, der ein Vater ist der Edomiter auf dem Gebirge Seir. 10 Und also hießen die Söhne Esaus: Eliphas, der Sohn Anas, des Weibes Esaus; Reguel, der Sohn Basmaths, des Weibes Esaus; 11 Eliphas Söhne aber waren diese: Teman, Omar, Zepho, Gaetam und Kenas. 12 Und Timna war ein Kebsweib Eliphas, des Sohnes Esaus, die gebar dem Eliphas den Amalek. Das sind die Kinder von Ada, dem Weibe Esaus. 13 Aber die Kinder Reguels sind diese: Nahath, Serah, Schamma und Missa. Das sind die Kinder von Basmath, dem Weibe Esaus. 14 Die Kinder aber von Oholibama, dem Weibe Esaus, der Tochter der Ana, der Tochter Zibeons, die sie Esau gebar, sind diese: Jehusch, Jaelam und Korah. 15 Das sind die Fürsten unter den Söhnen Esaus. Die Söhne Eliphas, des ersten Sohnes Esaus, waren diese: Der Fürst Teman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas, 16 der Fürst Korah, der Fürst Gaetam, der Fürst Amalek. Das sind die Fürsten von Eliphas im Lande Edom und sind Söhne der Ada. 17 Und das sind die Kinder Reguels, des Sohnes Esaus: Der Fürst Nahat, der Fürst Serah, der Fürst Schamma, der Fürst Missa. Das sind die Fürsten von Reguel im Lande Edom und die Söhne der Basmath, des Weibes Esaus. 18 Dies sind die Söhne Oholibamas, des Weibes Esaus: Der Fürst Jehusch, der Fürst Jaelam, der Fürst Korah. Das sind die Fürsten von Oholibama, der Tochter der Ana, des Weibes Esaus. 19 Das sind die Kinder Esaus und ihre Fürsten. Er ist der Edom. 20 Die Söhne Seirs aber, des Horiters, die im Lande wohnten, sind diese: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12) 21 Dison, Ezer und Disan. Das sind die Fürsten der Horiter, Kinder des Seir im Lande Edom. 22 Aber Lotans Kinder waren diese: Hori und Hemam; und Lotans Schwester hieß Timna. 23 Die Söhne Sobals waren diese: Alwan, Manabath, Ebal, Sepho und Onam. 24 Die Söhne Zibeons waren: Aja und Ana. Das ist Ana, der in der Wüste die heißen Quellen fand, als er die Esel seines Vaters Zibeon hütete. 25 Die Kinder Anas waren: Dison und Oholibama, diese ist die Tochter Anas. 26 Die Söhne Disons waren: Hemdan, Esban, Jithran und Cheran. 27 Die Söhne Ezers waren: Bilhan, Saewan und Akan. 28 Die Söhne Disans waren: Uz und Aran. 29 Das sind die Fürsten der Horiter: Der Fürst Lotan, der Fürst Sobal, der Fürst Zibeon, der Fürst Ana, 30 der Fürst Dison, der Fürst Ezer, der Fürst Disan. Das sind die Fürsten der Horiter nach ihren Fürstentümern im Lande Seir. 31 Die Könige aber, welche im Lande Edom regiert haben, ehe ein König über die Kinder Israel regierte, sind diese: 32 Bela, ein Sohn Beors, war König in Edom, und seine Stadt hieß Dinhaba. 33 Und als Bela starb, ward an seiner Statt König: Jobab, ein Sohn Serahs aus Bozra. 34 Als Jobab starb, ward Husam aus der Temaniter Land König an seiner Statt. 35 Als Husam starb, ward an seiner Statt König: Hadad, ein Sohn Bedads, welcher die Midianiter auf der Moabiter Gefilde schlug; und seine Stadt hieß Awith. 36 Als Hadad starb, ward Samla von Masreka König an seiner Statt. 37 Als Samla starb, ward Saul von Rechobot am Flusse König an seiner Statt. 38 Als Saul starb, ward Baal-Hanan, ein Sohn Achbors, König an seiner Statt. 39 Als Baal-Hanan, Achbors Sohn, starb, ward Hadar König an seiner Statt; und seine Stadt hieß Pahu, sein Weib hieß Mehethabeel; eine Tochter der Mathred, der Tochter Mezahabs. 40 Also hießen die Fürsten von Esau nach ihren Geschlechtern, Orten und Namen: Der Fürst Timna, der Fürst Alwa, der Fürst Jetet, 41 der Fürst Oholibama, der Fürst Ela, der Fürst Pinon, 42 der Fürst Kenas, der Fürst Teman, der Fürst Mibzar, 43 der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie im Lande ihrer Besitzung gewohnt haben. Und Esau ist der Vater der Edomiter.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.