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1. Mose - Kapitel 36

Die Nachkommen Esaus

1 Dies ist das Geschlecht Esaus, welcher Edom heißt. (1. Mose 25.30) 2 Esau nahm seine Weiber von den Töchtern Kanaans: Ada, die Tochter Elons, des Hetiters, und Oholibama, die Tochter der Ana, der Tochter Zibeons, des Heviters; (1. Mose 26.34) 3 dazu Basmath, die Tochter Ismaels, Nebajots Schwester. (1. Mose 28.9) 4 Und Ada gebar dem Esau den Eliphas. Aber Basmath gebar den Reguel. 5 Oholibama gebar Jehusch und Jaelam und Korah. Das sind die Söhne Esaus, welche ihm im Lande Kanaan geboren wurden. 6 Und Esau nahm seine Weiber und seine Söhne und seine Töchter und alle Seelen seines Hauses, auch seine Habe und all sein Vieh und alle Güter, die er im Lande Kanaan erworben hatte, und zog von seinem Bruder Jakob weg in ein anderes Land. 7 Denn ihre Habe war zu groß, daß sie nicht beieinander wohnen konnten; und das Land, darin sie Fremdlinge waren, mochte sie nicht ertragen wegen ihrer Herden. (1. Mose 13.6) 8 Also wohnte Esau auf dem Gebirge Seir; Esau ist der Edom. 9 Dies ist das Geschlecht Esaus, der ein Vater ist der Edomiter auf dem Gebirge Seir. 10 Und also hießen die Söhne Esaus: Eliphas, der Sohn Anas, des Weibes Esaus; Reguel, der Sohn Basmaths, des Weibes Esaus; 11 Eliphas Söhne aber waren diese: Teman, Omar, Zepho, Gaetam und Kenas. 12 Und Timna war ein Kebsweib Eliphas, des Sohnes Esaus, die gebar dem Eliphas den Amalek. Das sind die Kinder von Ada, dem Weibe Esaus. 13 Aber die Kinder Reguels sind diese: Nahath, Serah, Schamma und Missa. Das sind die Kinder von Basmath, dem Weibe Esaus. 14 Die Kinder aber von Oholibama, dem Weibe Esaus, der Tochter der Ana, der Tochter Zibeons, die sie Esau gebar, sind diese: Jehusch, Jaelam und Korah. 15 Das sind die Fürsten unter den Söhnen Esaus. Die Söhne Eliphas, des ersten Sohnes Esaus, waren diese: Der Fürst Teman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas, 16 der Fürst Korah, der Fürst Gaetam, der Fürst Amalek. Das sind die Fürsten von Eliphas im Lande Edom und sind Söhne der Ada. 17 Und das sind die Kinder Reguels, des Sohnes Esaus: Der Fürst Nahat, der Fürst Serah, der Fürst Schamma, der Fürst Missa. Das sind die Fürsten von Reguel im Lande Edom und die Söhne der Basmath, des Weibes Esaus. 18 Dies sind die Söhne Oholibamas, des Weibes Esaus: Der Fürst Jehusch, der Fürst Jaelam, der Fürst Korah. Das sind die Fürsten von Oholibama, der Tochter der Ana, des Weibes Esaus. 19 Das sind die Kinder Esaus und ihre Fürsten. Er ist der Edom. 20 Die Söhne Seirs aber, des Horiters, die im Lande wohnten, sind diese: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12) 21 Dison, Ezer und Disan. Das sind die Fürsten der Horiter, Kinder des Seir im Lande Edom. 22 Aber Lotans Kinder waren diese: Hori und Hemam; und Lotans Schwester hieß Timna. 23 Die Söhne Sobals waren diese: Alwan, Manabath, Ebal, Sepho und Onam. 24 Die Söhne Zibeons waren: Aja und Ana. Das ist Ana, der in der Wüste die heißen Quellen fand, als er die Esel seines Vaters Zibeon hütete. 25 Die Kinder Anas waren: Dison und Oholibama, diese ist die Tochter Anas. 26 Die Söhne Disons waren: Hemdan, Esban, Jithran und Cheran. 27 Die Söhne Ezers waren: Bilhan, Saewan und Akan. 28 Die Söhne Disans waren: Uz und Aran. 29 Das sind die Fürsten der Horiter: Der Fürst Lotan, der Fürst Sobal, der Fürst Zibeon, der Fürst Ana, 30 der Fürst Dison, der Fürst Ezer, der Fürst Disan. Das sind die Fürsten der Horiter nach ihren Fürstentümern im Lande Seir. 31 Die Könige aber, welche im Lande Edom regiert haben, ehe ein König über die Kinder Israel regierte, sind diese: 32 Bela, ein Sohn Beors, war König in Edom, und seine Stadt hieß Dinhaba. 33 Und als Bela starb, ward an seiner Statt König: Jobab, ein Sohn Serahs aus Bozra. 34 Als Jobab starb, ward Husam aus der Temaniter Land König an seiner Statt. 35 Als Husam starb, ward an seiner Statt König: Hadad, ein Sohn Bedads, welcher die Midianiter auf der Moabiter Gefilde schlug; und seine Stadt hieß Awith. 36 Als Hadad starb, ward Samla von Masreka König an seiner Statt. 37 Als Samla starb, ward Saul von Rechobot am Flusse König an seiner Statt. 38 Als Saul starb, ward Baal-Hanan, ein Sohn Achbors, König an seiner Statt. 39 Als Baal-Hanan, Achbors Sohn, starb, ward Hadar König an seiner Statt; und seine Stadt hieß Pahu, sein Weib hieß Mehethabeel; eine Tochter der Mathred, der Tochter Mezahabs. 40 Also hießen die Fürsten von Esau nach ihren Geschlechtern, Orten und Namen: Der Fürst Timna, der Fürst Alwa, der Fürst Jetet, 41 der Fürst Oholibama, der Fürst Ela, der Fürst Pinon, 42 der Fürst Kenas, der Fürst Teman, der Fürst Mibzar, 43 der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie im Lande ihrer Besitzung gewohnt haben. Und Esau ist der Vater der Edomiter.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.