zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 35

Gott segnet Jakob in Bethel

1 Und Gott sprach zu Jakob: Mache dich auf, ziehe hinauf nach Bethel und wohne daselbst und baue dort einen Altar dem Gott, der dir erschienen ist, da du vor deinem Bruder Esau flohest! (1. Mose 28.12) (1. Mose 31.13) 2 Da sprach Jakob zu seinem Haus und zu allen, die bei ihm waren: Tut von euch weg die fremden Götter, die unter euch sind, und reinigt euch und wechselt eure Kleider! (1. Mose 31.19) (Josua 24.23) (1. Samuel 7.3) 3 So wollen wir uns aufmachen und nach Bethel hinaufziehen, daß ich daselbst einen Altar errichte dem Gott, der mir geantwortet hat zur Zeit meiner Not, und der mit mir gewesen ist auf dem Wege, den ich gezogen bin! (1. Mose 28.15) (1. Mose 28.20-22) 4 Da lieferten sie Jakob alle fremden Götter aus, die in ihren Händen waren, samt den Ringen, die sie an ihren Ohren trugen, und Jakob verbarg sie unter der Eiche, die bei Sichem steht. (Josua 24.26) (Richter 9.6) 5 Darnach brachen sie auf; und der Schrecken Gottes fiel auf die umliegenden Städte, daß sie die Söhne Jakobs nicht verfolgten. 6 Als nun Jakob nach Lus kam, das im Lande Kanaan liegt (das ist Bethel), er und alles Volk, das bei ihm war, 7 baute er daselbst einen Altar und nannte den Ort «El-Bethel», weil sich Gott ihm daselbst geoffenbart hatte, als er vor seinem Bruder floh. (1. Mose 12.8) 8 Da starb Debora, die Amme der Rebekka, und ward begraben unterhalb von Bethel, unter der Eiche, die man Klageeiche nennt. 9 Und Gott erschien Jakob zum zweitenmal, seitdem er aus Mesopotamien gekommen war, und segnete ihn. 10 Und Gott sprach zu ihm: Dein Name ist Jakob, aber du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel soll dein Name sein! Und so nannte er sich Israel. (1. Mose 32.29) 11 Und Gott sprach zu ihm: Ich bin der allmächtige Gott, sei fruchtbar und mehre dich! Ein Volk und eine Völkergemeinde soll von dir kommen, und Könige sollen aus deinen Lenden hervorgehen; (1. Mose 17.1) (1. Mose 17.6) (1. Mose 28.3-4) 12 das Land aber, das ich Abraham und Isaak gegeben habe, das will ich dir und deinem Samen nach dir geben! 13 Und Gott fuhr auf von ihm an dem Ort, da er mit ihm geredet hatte. (1. Mose 17.22) 14 Da richtete Jakob eine Säule auf an dem Ort, wo er mit ihm geredet hatte, einen Denkstein, und goß ein Trankopfer darauf aus und schüttete Öl darüber; (1. Mose 28.18-19) 15 und Jakob nannte den Ort, wo Gott mit ihm geredet hatte, Bethel.

Die Geburt Benjamins. Der Tod Rahels

16 Darnach brachen sie von Bethel auf; und als sie nur noch ein Stück Weges bis Ephrata zu gehen hatten, gebar Rahel; und sie hatte eine schwere Geburt. 17 Als ihr aber die Geburt so schwer fiel, sprach die Geburtshelferin: Fürchte dich nicht; du hast auch diesmal einen Sohn! 18 Als ihr aber die Seele entschwand, weil sie am Sterben war, nannte sie seinen Namen Benoni; sein Vater aber nannte ihn Benjamin. 19 Und Rahel starb und ward begraben am Wege nach Ephrata, das ist Bethlehem. (Micha 5.1) 20 Und Jakob stellte eine Denksäule auf über ihrem Grab; das ist Rahels Grabmal geblieben bis auf diesen Tag.

Jakobs Heimkehr zu seinem Vater. Tod Isaaks

21 Und Israel zog weiter und schlug sein Zelt jenseits des Herdenturmes auf. (Micha 4.8) 22 Es begab sich aber, während Israel in dem Lande wohnte, daß Ruben sich mit seines Vaters Kebsweib Bilha verging; und Israel vernahm es. (1. Mose 49.4) 23 Jakob aber hatte zwölf Söhne. Die Söhne Leas waren diese: Ruben, der erstgeborne Sohn Jakobs, Simeon, Levi, Juda, Issaschar und Sebulon; 24 die Söhne Rahels waren Joseph und Benjamin; 25 die Söhne Bilhas, Rahels Magd: Dan und Naphtali; 26 die Söhne Silpas, Leas Magd: Gad und Asser. Das sind die Söhne Jakobs, die ihm in Mesopotamien geboren wurden. 27 Und Jakob kam zu seinem Vater Isaak gen Mamre, bei Kirjath-Arba, das ist Hebron, woselbst Abraham und Isaak Fremdlinge gewesen sind. 28 Und Isaak ward hundertundachtzig Jahre alt. 29 Und Isaak nahm ab, starb und ward zu seinem Volk versammelt, alt und lebenssatt; und seine Söhne Esau und Jakob begruben ihn. (1. Mose 25.8)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.