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1. Mose - Kapitel 34

Dina und der Kanaaniter Sichem

1 Dina aber, Leas Tochter, welche sie dem Jakob geboren hatte, ging aus, um die Töchter des Landes zu sehen. (1. Mose 30.21) 2 Als nun Sichem, der Sohn Hemors, des hevitischen Landesfürsten, sie sah, nahm er sie und tat ihr Gewalt an. 3 Und er wurde anhänglich an Dina, die Tochter Jakobs, und gewann das Mädchen lieb und redete ihr zu. 4 Und Sichem sprach zu seinem Vater Hemor: Nimm mir dieses Mägdlein zum Weibe! 5 Jakob aber hatte vernommen, daß man seine Tochter Dina entehrt hatte; weil aber seine Söhne beim Vieh auf dem Felde waren, so schwieg er, bis sie kamen. 6 Inzwischen kam Hemor, Sichems Vater, zu Jakob, um mit ihm zu reden. 7 Als aber die Söhne Jakobs solches hörten, kamen sie vom Felde; und die Männer waren schwer beleidigt und sehr entrüstet, daß man eine solche Schandtat an Israel begangen und Jakobs Tochter beschlafen hatte; denn so pflegte man nicht zu tun. (5. Mose 22.21) 8 Hemor aber redete mit ihnen und sprach: Mein Sohn Sichem hängt an eurer Tochter; gebt sie ihm doch zum Weibe! 9 Verschwägert euch mit uns; gebt uns eure Töchter und nehmt ihr unsere Töchter! 10 Bleibt bei uns; das Land soll euch offenstehen; siedelt euch an, bewegt euch frei darin und erwerbt Grundbesitz! 11 Und Sichem sprach zu ihrem Vater und zu ihren Brüdern: Laßt mich Gnade finden vor euren Augen; was ihr von mir fordert, das will ich geben! 12 Mögt ihr von mir noch so viel Morgengabe und Geschenke verlangen, ich will es geben, sobald ihr es fordert; gebt mir nur das Mädchen zum Weibe! (2. Mose 22.15)

Betrug und Rache der Söhne Jakobs

13 Da antworteten die Söhne Jakobs dem Sichem und seinem Vater Hemor in trügerischer Weise, weil er ihre Schwester Dina entehrt hatte, 14 und sprachen zu ihnen: Wir können das nicht tun, daß wir unsre Schwester einem unbeschnittenen Manne geben; denn das wäre eine Schande für uns; 15 nur unter einer Bedingung können wir euch willfahren, daß ihr nämlich werdet wie wir, indem ihr alles, was männlich ist, beschneiden lasset. 16 Dann wollen wir euch unsre Töchter geben und uns eure Töchter nehmen und mit euch zusammenwohnen und zu einem Volke werden. 17 Wollt ihr uns aber nicht gehorchen, daß ihr euch beschneiden lasset, so nehmen wir unsere Tochter und gehen! 18 Ihre Rede gefiel Hemor und seinem Sohne Sichem wohl; 19 und der Jüngling zögerte nicht, solches zu tun; denn er hatte Lust zu der Tochter Jakobs und war der Angesehenste von seines Vaters Hause. 20 Als nun Hemor und sein Sohn Sichem zum Tor ihrer Stadt kamen, redeten sie mit den Bürgern ihrer Stadt und sprachen: 21 Diese Leute meinen es gut mit uns; sie sollen im Lande wohnen und verkehren! Hat doch das Land Raum genug für sie. Wir wollen uns ihre Töchter zu Weibern nehmen und ihnen unsre Töchter geben. 22 Nur das verlangen sie von uns, wenn sie unter uns wohnen und sich mit uns zu einem Volke verschmelzen sollen, daß wir alles, was männlich ist unter uns, beschneiden, gleichwie auch sie beschnitten sind. 23 Ihre Herden und ihre Habe und all ihr Vieh werden dann unser sein; lasset uns ihnen nur willfahren, damit sie bei uns bleiben! 24 Da gehorchten dem Hemor und seinem Sohne Sichem alle, die im Tore seiner Stadt aus und eingingen. 25 Es begab sich aber am dritten Tag, da sie wundkrank waren, daß die beiden Söhne Jakobs, Simeon und Levi, Dinas Brüder, ein jeder sein Schwert nahmen und unversehens in die Stadt eindrangen und alles Männliche umbrachten. (1. Mose 49.5-7) 26 Auch Hemor und dessen Sohn Sichem töteten sie mit des Schwertes Schärfe und holten Dina aus dem Hause Sichems und verließen die Stadt. 27 Die Söhne Jakobs aber fielen über die Erschlagenen her und plünderten die Stadt, weil man ihre Schwester entehrt hatte. 28 Ihre Schafe, Rinder und Esel nahmen sie, samt allem, was in der Stadt und auf dem Felde war; 29 dazu führten sie ihre ganze Habe, alle ihre Kinder und Weiber gefangen und raubten alles, was in den Häusern war. 30 Jakob aber sprach zu ihnen: Ihr bringt mich ins Unglück dadurch, daß ihr mich verhaßt macht bei den Einwohnern des Landes, bei den Kanaanitern und Pheresitern, da ich doch nur wenig Leute habe; sie aber werden sich wider mich sammeln und mich schlagen und mich vertilgen samt meinem Haus. (2. Mose 5.21) 31 Sie aber antworteten: Soll man denn unsere Schwester wie eine Dirne behandeln?

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)