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1. Mose - Kapitel 34

Dina und der Kanaaniter Sichem

1 Dina aber, Leas Tochter, welche sie dem Jakob geboren hatte, ging aus, um die Töchter des Landes zu sehen. (1. Mose 30.21) 2 Als nun Sichem, der Sohn Hemors, des hevitischen Landesfürsten, sie sah, nahm er sie und tat ihr Gewalt an. 3 Und er wurde anhänglich an Dina, die Tochter Jakobs, und gewann das Mädchen lieb und redete ihr zu. 4 Und Sichem sprach zu seinem Vater Hemor: Nimm mir dieses Mägdlein zum Weibe! 5 Jakob aber hatte vernommen, daß man seine Tochter Dina entehrt hatte; weil aber seine Söhne beim Vieh auf dem Felde waren, so schwieg er, bis sie kamen. 6 Inzwischen kam Hemor, Sichems Vater, zu Jakob, um mit ihm zu reden. 7 Als aber die Söhne Jakobs solches hörten, kamen sie vom Felde; und die Männer waren schwer beleidigt und sehr entrüstet, daß man eine solche Schandtat an Israel begangen und Jakobs Tochter beschlafen hatte; denn so pflegte man nicht zu tun. (5. Mose 22.21) 8 Hemor aber redete mit ihnen und sprach: Mein Sohn Sichem hängt an eurer Tochter; gebt sie ihm doch zum Weibe! 9 Verschwägert euch mit uns; gebt uns eure Töchter und nehmt ihr unsere Töchter! 10 Bleibt bei uns; das Land soll euch offenstehen; siedelt euch an, bewegt euch frei darin und erwerbt Grundbesitz! 11 Und Sichem sprach zu ihrem Vater und zu ihren Brüdern: Laßt mich Gnade finden vor euren Augen; was ihr von mir fordert, das will ich geben! 12 Mögt ihr von mir noch so viel Morgengabe und Geschenke verlangen, ich will es geben, sobald ihr es fordert; gebt mir nur das Mädchen zum Weibe! (2. Mose 22.15)

Betrug und Rache der Söhne Jakobs

13 Da antworteten die Söhne Jakobs dem Sichem und seinem Vater Hemor in trügerischer Weise, weil er ihre Schwester Dina entehrt hatte, 14 und sprachen zu ihnen: Wir können das nicht tun, daß wir unsre Schwester einem unbeschnittenen Manne geben; denn das wäre eine Schande für uns; 15 nur unter einer Bedingung können wir euch willfahren, daß ihr nämlich werdet wie wir, indem ihr alles, was männlich ist, beschneiden lasset. 16 Dann wollen wir euch unsre Töchter geben und uns eure Töchter nehmen und mit euch zusammenwohnen und zu einem Volke werden. 17 Wollt ihr uns aber nicht gehorchen, daß ihr euch beschneiden lasset, so nehmen wir unsere Tochter und gehen! 18 Ihre Rede gefiel Hemor und seinem Sohne Sichem wohl; 19 und der Jüngling zögerte nicht, solches zu tun; denn er hatte Lust zu der Tochter Jakobs und war der Angesehenste von seines Vaters Hause. 20 Als nun Hemor und sein Sohn Sichem zum Tor ihrer Stadt kamen, redeten sie mit den Bürgern ihrer Stadt und sprachen: 21 Diese Leute meinen es gut mit uns; sie sollen im Lande wohnen und verkehren! Hat doch das Land Raum genug für sie. Wir wollen uns ihre Töchter zu Weibern nehmen und ihnen unsre Töchter geben. 22 Nur das verlangen sie von uns, wenn sie unter uns wohnen und sich mit uns zu einem Volke verschmelzen sollen, daß wir alles, was männlich ist unter uns, beschneiden, gleichwie auch sie beschnitten sind. 23 Ihre Herden und ihre Habe und all ihr Vieh werden dann unser sein; lasset uns ihnen nur willfahren, damit sie bei uns bleiben! 24 Da gehorchten dem Hemor und seinem Sohne Sichem alle, die im Tore seiner Stadt aus und eingingen. 25 Es begab sich aber am dritten Tag, da sie wundkrank waren, daß die beiden Söhne Jakobs, Simeon und Levi, Dinas Brüder, ein jeder sein Schwert nahmen und unversehens in die Stadt eindrangen und alles Männliche umbrachten. (1. Mose 49.5-7) 26 Auch Hemor und dessen Sohn Sichem töteten sie mit des Schwertes Schärfe und holten Dina aus dem Hause Sichems und verließen die Stadt. 27 Die Söhne Jakobs aber fielen über die Erschlagenen her und plünderten die Stadt, weil man ihre Schwester entehrt hatte. 28 Ihre Schafe, Rinder und Esel nahmen sie, samt allem, was in der Stadt und auf dem Felde war; 29 dazu führten sie ihre ganze Habe, alle ihre Kinder und Weiber gefangen und raubten alles, was in den Häusern war. 30 Jakob aber sprach zu ihnen: Ihr bringt mich ins Unglück dadurch, daß ihr mich verhaßt macht bei den Einwohnern des Landes, bei den Kanaanitern und Pheresitern, da ich doch nur wenig Leute habe; sie aber werden sich wider mich sammeln und mich schlagen und mich vertilgen samt meinem Haus. (2. Mose 5.21) 31 Sie aber antworteten: Soll man denn unsere Schwester wie eine Dirne behandeln?

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.