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1. Mose - Kapitel 33

Jakobs Aussöhnung mit Esau

1 Und Jakob erhob seine Augen und schaute, und siehe, Esau kam und vierhundert Mann mit ihm. Da verteilte er die Kinder zu Lea und zu Rahel und zu den beiden Mägden. (1. Mose 32.7) 2 Und er stellte die Mägde mit ihren Kindern voran, und Lea mit ihren Kindern hernach, und Rahel mit Joseph zuletzt. 3 Er selbst aber ging ihnen voraus und verneigte sich siebenmal zur Erde, bis er nahe zu seinem Bruder kam. 4 Da lief ihm Esau entgegen, umarmte ihn, fiel ihm um den Hals und küßte ihn; und sie weinten. 5 Als aber Esau seine Augen erhob, sah er die Weiber und die Kinder und sprach: Gehören diese dir? Er antwortete: Es sind die Kinder, mit welchen Gott deinen Knecht begnadigt hat. (Psalm 127.3) 6 Da traten die Mägde herzu samt ihren Kindern und verneigten sich. 7 Auch Lea kam herbei mit ihren Kindern, und sie verneigten sich; darnach kam Joseph mit Rahel herbei, und auch sie verneigten sich. 8 Und er fragte: Was willst du denn mit jenem ganzen Heer, dem ich begegnet bin? Jakob antwortete: Ich wollte Gnade finden in den Augen meines Herrn! (1. Mose 32.14) 9 Esau antwortete: Ich habe genug, mein Bruder; behalte, was du hast! 10 Jakob antwortete: O nein! Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so nimm doch das Geschenk an von meiner Hand; denn deshalb habe ich dein Angesicht gesehen, als sähe ich Gottes Antlitz, und du warst so freundlich gegen mich! (2. Samuel 14.17) 11 Nimm doch den Segen von mir an, der dir überbracht worden ist; denn Gott hat mich begnadigt und ich bin mit allem versehen. Also drang er in ihn, daß er es annahm. (1. Samuel 25.27) (1. Samuel 30.26) 12 Und Esau sprach: Laß uns aufbrechen und gehen; ich will neben dir herziehen. 13 Er aber antwortete: Mein Herr weiß, daß die Kinder noch zart sind; dazu habe ich säugende Schafe und Kühe bei mir; wenn sie einen einzigen Tag übertrieben würden, so würde mir die ganze Herde sterben. 14 Mein Herr gehe doch seinem Knechte voraus, ich aber will gemächlich hintennach ziehen, wie eben das Vieh vor mir her und die Kinder gehen mögen, bis ich zu meinem Herrn nach Seir komme. 15 Da sprach Esau: So will ich doch etliche von meinen Leuten bei dir lassen. Er sprach: Warum sollte ich solche Gunst finden vor den Augen meines Herrn! 16 Also kehrte Esau am gleichen Tag wieder nach Seir zurück.

Die Ankunft Jakobs in Kanaan

17 Jakob aber brach auf nach Sukkot und baute sich daselbst ein Haus und errichtete für seine Herden Schutzhütten; daher wurde der Ort Sukkot genannt. 18 Und Jakob kam wohlbehalten bis zur Stadt Sichem, die im Lande Kanaan liegt, nachdem er aus Mesopotamien gekommen war; und er lagerte sich der Stadt gegenüber. 19 Und er kaufte das Grundstück, auf welchem er sein Zelt aufschlug, von der Hand der Kinder Hemors, des Vaters Sichems, um hundert Kesitha (Josua 24.32) 20 und errichtete daselbst einen Altar; den nannte er «Der starke Gott Israels». (1. Mose 12.7-8)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.