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1. Mose - Kapitel 28

Jakob flieht nach Paddan-Aram

1 Da rief Isaak den Jakob, segnete ihn und gebot ihm und sprach zu ihm: Nimm kein Weib von den Töchtern Kanaans. (1. Mose 24.3) 2 Mache dich auf und ziehe nach Mesopotamien, in das Haus Bethuels, des Vaters deiner Mutter, und nimm dir von dort ein Weib von den Töchtern Labans, des Bruders deiner Mutter. (1. Mose 22.23) (1. Mose 24.29) 3 Und der allmächtige Gott segne dich und mache dich fruchtbar und mehre dich, daß du zu einer Völkergemeinde werdest, 4 und gebe dir den Segen Abrahams, dir und deinem Samen mit dir, daß du besitzest das Land, darin du ein Fremdling bist, das Gott dem Abraham gegeben hat! (1. Mose 12.2) 5 Also fertigte Isaak den Jakob ab, daß er nach Mesopotamien zog zu Laban, Bethuels Sohn, dem Syrer, dem Bruder der Rebekka, der Mutter Jakobs und Esaus.

Esaus dritte Frau

6 Als nun Esau sah, daß Isaak den Jakob gesegnet und ihn nach Mesopotamien abgefertigt hatte, daß er sich von dort ein Weib hole, und daß er, indem er ihn segnete, ihm gebot und sprach: «Du sollst kein Weib von den Töchtern Kanaans nehmen»; 7 und daß Jakob seinem Vater und seiner Mutter gehorsam war und nach Mesopotamien zog; 8 als Esau auch sah, daß Isaak, sein Vater, die Töchter Kanaans nicht gerne sah, 9 da ging Esau hin zu Ismael und nahm zu seinen Weibern noch Maalath hinzu, die Tochter Ismaels, des Sohnes Abrahams, die Schwester Nebajoths, zum Weibe. (1. Mose 25.13) (1. Mose 26.34)

Jakobs Traum von der Himmelsleiter

10 Jakob aber zog von Beerseba aus und wanderte gen Haran. 11 Und er kam an einen Ort, wo er über Nacht blieb; denn die Sonne war untergegangen. Und er nahm von den Steinen jenes Orts und legte sie unter sein Haupt und legte sich an dem Ort schlafen. 12 Und ihm träumte; und siehe, eine Leiter war auf die Erde gestellt, die rührte mit der Spitze an den Himmel. Und siehe, die Engel Gottes stiegen daran auf und nieder. (Johannes 1.51) 13 Und siehe, der HERR stand oben darauf und sprach: Ich bin der HERR, der Gott deines Vaters Abraham und der Gott Isaaks; das Land, darauf du liegst, will ich dir und deinem Samen geben. (1. Mose 12.7) 14 Und dein Same soll werden wie der Staub auf Erden, und gegen Abend und Morgen und Mitternacht und Mittag sollst du dich ausbreiten, und durch dich und deinen Samen sollen alle Geschlechter auf Erden gesegnet werden! (1. Mose 12.3) (1. Mose 13.16) 15 Und siehe: Ich bin mit dir, und ich will dich behüten allenthalben, wo du hinziehst, und dich wieder in dieses Land bringen. Denn ich will dich nicht verlassen, bis ich getan, was ich dir gesagt habe. 16 Da nun Jakob von seinem Schlaf erwachte, sprach er: Gewiß ist der HERR an diesem Ort, und ich wußte es nicht! 17 Und er fürchtete sich und sprach: Wie heilig ist diese Stätte! Hier ist nichts anderes als Gottes Haus, und dies ist die Pforte des Himmels. (2. Mose 3.5) 18 Und Jakob stand am Morgen früh auf und nahm den Stein, den er unter sein Haupt gelegt hatte, und richtete ihn auf zu einer Denksäule und goß Öl oben darauf, 19 und nannte diesen Ort Beth-El; zuvor aber hieß die Stadt Lus. (1. Mose 35.14-15) 20 Und Jakob tat ein Gelübde und sprach: Wenn Gott mit mir sein und mich behüten will auf dem Wege, den ich reise, und mir will Brot zu essen geben und Kleider anzuziehen, 21 und mich wieder mit Frieden heim zu meinem Vater bringt, so soll der HERR mein Gott sein; 22 und dieser Stein, den ich zur Säule aufgerichtet habe, soll ein Haus Gottes werden, und von allem, was du mir gibst, will ich dir den Zehnten geben! (1. Mose 35.1) (1. Mose 35.7)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.