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1. Mose - Kapitel 26

Gottes Verheißung an Isaak. Isaak im Land der Philister

1 Es kam aber eine Teuerung in das Land; außer der vorigen Teuerung, die zu Abrahams Zeiten gewesen. Und Isaak zog gen Gerar zu Abimelech, dem König der Philister. (1. Mose 12.10) (1. Mose 20.2) 2 Da erschien ihm der HERR und sprach: Reise nicht nach Ägypten hinab, sondern bleib in dem Lande, das ich dir sage! 3 Sei ein Fremdling in diesem Lande, und ich will mit dir sein und dich segnen; denn dir und deinem Samen will ich dieses ganze Land geben und will den Eid bestätigen, den ich deinem Vater Abraham geschworen habe, (1. Mose 12.7) (1. Mose 22.16) 4 und will deinen Samen mehren wie die Sterne des Himmels und will deinem Samen das ganze Land geben, und durch deinen Samen sollen alle Völker auf Erden gesegnet werden; (1. Mose 12.3) (1. Mose 15.5) 5 weil Abraham meiner Stimme gehorsam gewesen und meine Rechte, meine Gebote, meine Sitten und meine Gesetze gehalten hat. 6 Also wohnte Isaak zu Gerar. 7 Und da die Leute desselben Ortes nach seinem Weibe fragten, so sprach er: Sie ist meine Schwester. Denn er fürchtete sich zu sagen: Sie ist mein Weib, weil er dachte: Die Leute an diesem Ort möchten mich um Rebekkas willen töten; denn sie war schön von Angesicht. 8 Da er sich aber längere Zeit daselbst aufhielt, sah Abimelech, der Philister König, durchs Fenster und bemerkte, daß Isaak scherzte mit seinem Weibe Rebekka. (Sprüche 5.18) 9 Da rief Abimelech den Isaak und sprach: Siehe, sie ist dein Weib! Wie durftest du sagen: «Sie ist meine Schwester?» Isaak antwortete ihm: Ich dachte, ich möchte vielleicht sterben müssen um ihretwillen. 10 Abimelech sprach: Warum hast du uns das getan? Wie leicht hätte jemand vom Volk sich zu deinem Weibe legen können, so hättest du eine Schuld auf uns gebracht! 11 Da gebot Abimelech dem ganzen Volke und sprach: Wer diesen Mann oder sein Weib antastet, der soll des Todes sterben!

Widerstand der Philister gegen Isaak

12 Und Isaak säte in dem Lande und erntete in demselben Jahr hundertfältig; denn der HERR segnete ihn. (Sprüche 10.22) 13 Und der Mann ward reich und immer reicher, bis er sehr reich war; 14 und er hatte Schaf und Rinderherden und eine große Dienerschaft. Darum beneideten ihn die Philister. 15 Und die Philister verstopften alle Brunnen, die seines Vaters Knechte gegraben hatten zu Abrahams, seines Vaters, Zeiten, und füllten sie mit Erde. (1. Mose 21.25) 16 Und Abimelech sprach zu Isaak: Geh fort von uns; denn du bist uns viel zu mächtig geworden! 17 Da zog Isaak von dannen und lagerte sich im Tale Gerar und wohnte daselbst. 18 Und Isaak ließ die Wasserbrunnen aufgraben, die sie zu Abrahams, seines Vaters, Zeiten gegraben, und nannte sie mit denselben Namen, mit welchen sein Vater sie benannt hatte. 19 Auch gruben Isaaks Knechte im Tal und fanden daselbst einen Brunnen lebendigen Wassers. 20 Aber die Hirten von Gerar zankten mit den Hirten Isaaks und sprachen: Das Wasser gehört uns! Da hieß er den Brunnen Esek, weil sie daselbst sich mit ihm gezankt hatten. 21 Da gruben sie einen andern Brunnen, um den stritten sie auch; darum hieß er ihn Sithna. 22 Da brach er von dort auf und grub einen andern Brunnen, um den zankten sie nicht, darum hieß er ihn Rechobot und sprach: Nun hat uns der HERR einen weiten Raum gemacht, daß wir im Lande wachsen können. 23 Von dort zog er hinauf nach Beerseba. 24 Und der HERR erschien ihm in derselben Nacht und sprach: Ich bin der Gott deines Vaters Abraham. Fürchte dich nicht! Denn ich bin mit dir, und ich will dich segnen und deinen Samen mehren um Abrahams, meines Knechtes, willen. 25 Da baute er einen Altar daselbst und rief den Namen des HERRN an und richtete daselbst seine Hütte auf; und Isaaks Knechte gruben daselbst einen Brunnen. (1. Mose 12.8)

Isaaks Bund mit Abimelech

26 Und Abimelech kam zu ihm von Gerar, mit Achussat, seinem Freund, und Pichol, seinem Feldhauptmann. (1. Mose 21.22) 27 Aber Isaak sprach zu ihnen: Warum kommt ihr zu mir, da ihr mich doch hasset und mich von euch getrieben habt? 28 Sie sprachen: Wir haben deutlich gesehen, daß der HERR mit dir ist, darum sprachen wir: Es soll ein Eid zwischen uns sein, zwischen uns und dir, und wir wollen einen Bund mit dir machen, 29 daß du uns keinen Schaden zufügest, wie wir dich auch nicht angetastet und dir nur Gutes getan und dich im Frieden haben ziehen lassen. Du bist nun einmal der Gesegnete des HERRN! 30 Da machte er ihnen ein Mahl, und sie aßen und tranken. 31 Und am Morgen früh standen sie auf und schwuren einer dem andern. Da ließ Isaak sie gehen, und sie zogen in Frieden von ihm. 32 An demselben Tage kamen Isaaks Knechte und sagten ihm von dem Brunnen, den sie gegraben hatten, und sprachen zu ihm: Wir haben Wasser gefunden! 33 Und er nannte ihn Scheba. Daher heißt der Ort Beer-Scheba bis auf den heutigen Tag. (1. Mose 21.31)

Esau nimmt zwei hetitische Frauen

34 Als Esau vierzig Jahre alt war, nahm er Weiber, Judith, die Tochter Beris, des Hetiters, und Basmath, die Tochter Elons, des Hetiters; (1. Mose 36.2-3) 35 die machten Isaak und Rebekka viel Verdruß.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.