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1. Mose - Kapitel 25

Abrahams zweite Ehe. Sein Tod und Begräbnis

1 Und Abraham nahm wieder ein Weib, die hieß Ketura. 2 Die gebar ihm den Simran und den Jokschan, den Medan und den Midian, den Jischbak und den Schuach. 3 Jokschan aber zeugte den Scheba und den Dedan. Die Kinder aber von Dedan waren die Assuriter, Letusiter und Leumiter 4 und die Kinder Midians waren Epha, Epher, Hanoch, Abida und Eldaa. Diese alle sind Kinder der Ketura. 5 Und Abraham gab sein ganzes Gut dem Isaak. 6 Aber den Kindern, die er von den Kebsweibern hatte, gab er Geschenke und schickte sie von seinem Sohne Isaak hinweg gegen Aufgang in das Morgenland, während er noch lebte. 7 Dies ist aber die Zahl der Lebensjahre Abrahams: hundertfünfundsiebzig Jahre. 8 Und Abraham nahm ab und starb in gutem Alter, da er alt und lebenssatt war, und ward zu seinem Volk gesammelt. (1. Mose 15.15) (Hiob 5.26) 9 Und seine Söhne Isaak und Ismael begruben ihn in der Höhle Machpelah auf dem Acker des Ephron, des Sohnes Zoars, des Hetiters, Mamre gegenüber, 10 im Acker, welchen Abraham von den Hetitern gekauft hat. Daselbst sind Abraham und sein Weib Sarah begraben. (1. Mose 23.16-17) 11 Und nach dem Tode Abrahams segnete Gott seinen Sohn Isaak. Und Isaak wohnte bei dem «Brunnen des Lebendigen, der mich sieht». (1. Mose 24.62)

Die Nachkommen Ismaels

12 Dies ist das Geschlecht Ismaels, des Sohnes Abrahams, den ihm Hagar, der Sarah ägyptische Magd, gebar. (1. Mose 21.13) 13 Und dieses sind die Namen der Kinder Ismaels, davon ihre Geschlechter genannt sind: Der erstgeborne Sohn Ismaels, Nebajoth, dann Kedar, Abdeel, Mibsam, 14 Misma, Duma, Massa, 15 Hadad, Tema, Jethur, Naphis und Kedma. 16 Das sind die Kinder Ismaels mit ihren Namen, in ihren Höfen und Zeltlagern, zwölf Fürsten in ihren Geschlechtern. (1. Mose 17.20) 17 Und Ismael ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt, und er nahm ab und starb und ward zu seinem Volk gesammelt. 18 Sie wohnten aber von Chavila an bis gen Schur, das vor Ägypten liegt; und bis man nach Assyrien kommt; gegenüber von allen seinen Brüdern ließ er sich nieder. (1. Mose 16.12)

Die beiden Söhne Isaaks: Esau und Jakob

19 Dies ist die Geschichte Isaaks, des Sohnes Abrahams. Abraham zeugte Isaak. 20 Isaak aber war vierzig Jahre alt, da er die Tochter Bethuels, des Syrers von Mesopotamien, die Schwester des Syrers Laban, zum Weibe nahm. 21 Isaak aber bat den HERRN für sein Weib, denn sie war unfruchtbar; und der HERR ließ sich von ihm erbitten, und sein Weib Rebekka ward guter Hoffnung. 22 Und die Kinder stießen sich in ihrem Schoß. Da sprach sie: Wenn es so gehen soll, warum bin ich denn in diesen Zustand gekommen? Und sie ging hin, den HERRN zu fragen. 23 Und der HERR sprach zu ihr: Zwei Völker sind in deinem Schoß, und zwei Stämme werden sich aus deinen Eingeweiden scheiden, und ein Volk wird dem andern überlegen sein, und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. (1. Mose 27.29) (Maleachi 1.2) (Römer 9.10-12) 24 Da nun die Zeit kam, daß sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 25 Der erste, der herauskam, war rothaarig, ganz wie ein härenes Kleid, und sie nannte ihn Esau. 26 Darnach kam sein Bruder heraus, und seine Hand hielt die Ferse Esaus; da nannte sie ihn Jakob. Und Isaak war sechzig Jahre alt, da sie geboren wurden.

Esau verkauft sein Erstgeburtsrecht

27 Und als die Knaben groß wurden, ward Esau ein Waidmann, der sich auf die Jagd verstand; Jakob aber war ein sittsamer Mann, der bei den Zelten blieb. 28 Und Isaak hatte Esau lieb, weil ihm das Wildbret mundete; Rebekka aber hatte Jakob lieb. 29 Und Jakob kochte ein Gericht. Da kam Esau vom Feld und war müde. 30 Und Esau sprach zu Jakob: Laß mich das rote Gericht versuchen, denn ich bin müde! Daher heißt er Edom. 31 Aber Jakob sprach: Verkaufe mir heute deine Erstgeburt! 32 Und Esau sprach zu Jakob: Siehe, ich muß doch sterben; was soll mir die Erstgeburt? 33 Jakob sprach: So schwöre mir heute! Und er schwur ihm und verkaufte also dem Jakob seine Erstgeburt. (1. Mose 27.36) (Hebräer 12.16) 34 Da gab Jakob dem Esau Brot und das Linsengericht. Und er aß und trank und stand auf und ging davon. Also verachtete Esau die Erstgeburt.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.