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1. Mose - Kapitel 23

Sarahs Tod und Bestattung in der Höhle Machpelah

1 Sarah ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt; so lange lebte sie. 2 Und Sarah starb in Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Da ging Abraham hin, daß er um Sarah klagte und sie beweinte. 3 Darnach stand Abraham auf von seiner Leiche und redete mit den Söhnen Hets und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisaße bei euch, gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begraben kann! (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten die Hetiter dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr, du bist ein Fürst Gottes mitten unter uns, begrabe deine Tote in dem besten unsrer Gräber. Niemand von uns wird dir sein Grab verweigern, daß du deine Tote darin begrabest! 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volke des Landes, vor den Hetitern. 8 Und er redete mit ihnen und sprach: Ist es euer Wille, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begrabe, so höret mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir die Höhle Machpelah gebe, die er am Ende seines Ackers hat; um den vollen Betrag soll er sie mir in eurer Mitte zum Begräbnis geben! 10 Und Ephron saß mitten unter den Hetitern. Da antwortete Ephron, der Hetiter, dem Abraham vor den Söhnen Hets, vor allen, die durch das Tor seiner Stadt aus und eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu: Ich schenke dir den Acker, und die Höhle darin schenke ich dir dazu, und schenke dir sie vor meinem Volke; begrabe deine Tote! 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volke des Landes 13 und redete mit Ephron, daß das Volk des Landes zuhörte, und sprach: Wohlan, wenn du geneigt bist, so höre mich: Nimm von mir das Geld, das ich dir für den Acker gebe, so will ich meine Tote daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich: Das Feld ist vierhundert Schekel Silber wert; was ist aber das zwischen mir und dir? Begrabe nur deine Tote! 16 Als nun Abraham solches hörte, wog er Ephron das Geld dar, das er gesagt hatte, vor den Ohren der Hetiter, nämlich vierhundert Schekel Silber, das im Kauf gangbar und gültig war. 17 Also ward Ephrons Acker bei Machpelah, der Mamre gegenüber liegt, der Acker und die Höhle, die darin ist, auch alle Bäume auf dem Acker und innert aller seiner Grenzen, 18 Abraham zum Eigentum bestätigt vor den Augen der Hetiter und aller, die zum Tor seiner Stadt eingingen. 19 Darnach begrub Abraham die Sarah, sein Weib, in der Höhle des Ackers Machpelah, Mamre gegenüber, zu Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward der Acker und die Höhle darin dem Abraham von den Hetitern zum Erbbegräbnis bestätigt. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)

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3. Mose - Kapitel 22

Verordnungen über das Essen der Opfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova. 3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova. 4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht; (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein kriechendes Tier anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat: 6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden; (3. Mose 11.24-25) 7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot. 8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova. (2. Mose 22.30) 9 Und sie sollen meine Vorschriften beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt. 10 Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen. 11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen. 12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen. 13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen. 14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, 16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt. (3. Mose 22.9) 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, - 19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. 20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein. 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun. 25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein. 26 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. - (2. Mose 22.29) 28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage. (5. Mose 22.6-7) 29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern: 30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova. (3. Mose 7.15) 31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel. (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.