zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 23

Sarahs Tod und Bestattung in der Höhle Machpelah

1 Sarah ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt; so lange lebte sie. 2 Und Sarah starb in Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Da ging Abraham hin, daß er um Sarah klagte und sie beweinte. 3 Darnach stand Abraham auf von seiner Leiche und redete mit den Söhnen Hets und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisaße bei euch, gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begraben kann! (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten die Hetiter dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr, du bist ein Fürst Gottes mitten unter uns, begrabe deine Tote in dem besten unsrer Gräber. Niemand von uns wird dir sein Grab verweigern, daß du deine Tote darin begrabest! 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volke des Landes, vor den Hetitern. 8 Und er redete mit ihnen und sprach: Ist es euer Wille, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begrabe, so höret mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir die Höhle Machpelah gebe, die er am Ende seines Ackers hat; um den vollen Betrag soll er sie mir in eurer Mitte zum Begräbnis geben! 10 Und Ephron saß mitten unter den Hetitern. Da antwortete Ephron, der Hetiter, dem Abraham vor den Söhnen Hets, vor allen, die durch das Tor seiner Stadt aus und eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu: Ich schenke dir den Acker, und die Höhle darin schenke ich dir dazu, und schenke dir sie vor meinem Volke; begrabe deine Tote! 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volke des Landes 13 und redete mit Ephron, daß das Volk des Landes zuhörte, und sprach: Wohlan, wenn du geneigt bist, so höre mich: Nimm von mir das Geld, das ich dir für den Acker gebe, so will ich meine Tote daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich: Das Feld ist vierhundert Schekel Silber wert; was ist aber das zwischen mir und dir? Begrabe nur deine Tote! 16 Als nun Abraham solches hörte, wog er Ephron das Geld dar, das er gesagt hatte, vor den Ohren der Hetiter, nämlich vierhundert Schekel Silber, das im Kauf gangbar und gültig war. 17 Also ward Ephrons Acker bei Machpelah, der Mamre gegenüber liegt, der Acker und die Höhle, die darin ist, auch alle Bäume auf dem Acker und innert aller seiner Grenzen, 18 Abraham zum Eigentum bestätigt vor den Augen der Hetiter und aller, die zum Tor seiner Stadt eingingen. 19 Darnach begrub Abraham die Sarah, sein Weib, in der Höhle des Ackers Machpelah, Mamre gegenüber, zu Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward der Acker und die Höhle darin dem Abraham von den Hetitern zum Erbbegräbnis bestätigt. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester. (3. Mose 5.7) 7 Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde. 8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein. (Lukas 2.24)